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Position · 4-stellig

Position 8607 – Teile von Schienenfahrzeugen

Position im Zolltarif

86Kapitel07Position

Teile von Schienenfahrzeugen, wie Drehgestelle, Lenkgestelle, Achsen, Räder, Bremsvorrichtungen, Zughaken, Puffer und Achslager. Schienengebundene Güterwagen gehören in Position 8606, ortsfestes Gleismaterial in Position 8608.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Teil eines Schienenfahrzeugs zu HS-Code 8607?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8607?

Die Position ist nach Baugruppen gegliedert: Drehgestelle, Lenkgestelle, Achsen und Räder mit Teilen (8607.11, 8607.12, 8607.19), Bremsvorrichtungen mit Teilen (8607.21, 8607.29) sowie Zughaken, Kupplungsvorrichtungen und Puffer mit Teilen (8607.30). Unter „andere“ folgen Teile von Lokomotiven (8607.91) und übrige Teile (8607.99). Achslager von Lokomotiven gehören in die Zolltarifnummer 8607.91.10.00.0, Achslager und Teile davon unter 8607.99 in die Zolltarifnummer 8607.99.10.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelSchienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege
PositionTeile von SchienenfahrzeugenDiese Seite
Drehgestelle, Lenkgestelle, Achsen und Räder, Teile davon
ZolltarifnummerTriebgestelle
1,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere Drehgestelle und Lenkgestelle
1,7 % · 0 vZTA
Unterpositionandere, einschließlich Teile davon
1,7 % bis 2,7 % · 15 vZTA
ZolltarifnummerAchsen, Radsätze, Räder und Radteile
ZolltarifnummerTeile von Drehgestellen und Lenkgestellen
Bremsvorrichtungen und Teile davon
UnterpositionDruckluftbremsvorrichtungen und Teile davon
1,7 % · 6 vZTA
Zolltarifnummeraus Eisen oder Stahl, gegossen
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
1,7 % · 2 vZTA
ZolltarifnummerZughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Puffer, Teile davon
1,7 % · 3 vZTA
andere
Unterpositionvon Lokomotiven
1,7 % bis 3,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerAchslager und Teile davon
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
1,7 % bis 3,7 % · 13 vZTA
ZolltarifnummerAchslager und Teile davon
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 12 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8607

Rechts: wie viele der 12 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleKulturgüter aus dem Irak · Irak12 von 12
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle Länder12 von 12
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle Länder12 von 12
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle Länder12 von 12
KontrolleKulturgüter · alle Länder12 von 12
KontrolleF-Gase · alle Länder2 von 12
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8607

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 86, Anmerkung 2
2. Zu Position 8607 gehören insbesondere: a) Achsen, Räder, Radsätze, Radreifen, Radsprengringe, Radkörper und andere Radteile; b) Untergestelle, Drehgestelle und Lenkgestelle; c) Achslager, Bremsvorrichtungen aller Art; d) Puffer, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Faltenbälge; e) Wagenkästen und andere Aufbauten.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8607

Die zwölf Warennummern der Position 8607 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728607.11.00.00.0eingeführt · Triebgestelle
  2. 01.01.19728607.12.00.00.0eingeführt · andere Drehgestelle und Lenkgestelle
  3. 01.01.20118607.19.10.00.0eingeführt · Achsen, Radsätze, Räder und Radteile
  4. 01.01.20118607.19.90.00.0eingeführt · Teile von Drehgestellen und Lenkgestellen
  5. 01.01.19908607.21.10.00.0eingeführt · aus Eisen oder Stahl, gegossen
  6. 01.01.19908607.21.90.00.0eingeführt · andere
  7. 01.01.19728607.29.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2011
  8. 01.01.19728607.30.00.00.0eingeführt · Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Puffer, Teile davon · zuletzt geändert 01.01.2011
  9. 01.01.19958607.91.10.00.0eingeführt · Achslager und Teile davon
  10. 01.01.20118607.91.90.00.0eingeführt · andere
  11. 01.01.19958607.99.10.00.0eingeführt · Achslager und Teile davon
  12. 01.01.20118607.99.80.00.0eingeführt · andere

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8607

Welche Zolltarifnummer gilt für Achsen und Räder in Position 8607?

Achsen, Radsätze, Räder und Radteile gehören in die Zolltarifnummer 8607.19.10.00.0. Teile von Drehgestellen und Lenkgestellen fallen unter 8607.19.90.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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