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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 8805 – Startvorrichtungen und Flugausbildungsgeräte

Position im Zolltarif

88Kapitel05Position

Zu dieser Position gehören Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge, Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge, Bodengeräte zur Flugausbildung wie Luftkampfsimulatoren sowie Teile davon. Fallschirme und Gleitschirme gehören in Position 8804, unbemannte Luftfahrzeuge in Position 8806.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8805?

Die Position 8805 ist in die Unterposition 8805.10 für Startvorrichtungen und Abbremsvorrichtungen sowie in Bodengeräte zur Flugausbildung unterteilt. Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon gehören in die Zolltarifnummer 8805.10.10.00.0, andere Waren der Unterposition 8805.10 in die Zolltarifnummer 8805.10.90.00.0. Luftkampfsimulatoren und Teile davon gehören in die Zolltarifnummer 8805.21.00.00.0. Andere Bodengeräte zur Flugausbildung gehören in die Zolltarifnummer 8805.29.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelLuftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon
PositionStartvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davonDiese Seite
UnterpositionStartvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge, Teile davon
1,7 % bis 2,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerStartvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon
Zolltarifnummerandere
Bodengeräte zur Flugausbildung und Teile davon
ZolltarifnummerLuftkampfsimulatoren und Teile davon
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8805

Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe4 von 4
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Zentralafrikanische Republik4 von 4
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Haiti4 von 4
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Libyen4 von 4
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · Irak4 von 4
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle Länder4 von 4
KontrolleAusfuhrkontrolle für Waren mit Einschränkungen · Sudan4 von 4
KontrolleAusfuhrkontrolle für Waren mit Einschränkungen · Südsudan4 von 4
KontrolleKulturgüter · alle Länder4 von 4
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)4 von 4
KontrolleEinfuhrkontrolle · Libyen4 von 4
KontrolleF-Gase · alle Länder2 von 4
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8805

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festgesetzten Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a auch auf Waren der Positionen 8608, 8805, 8905 und 8907 angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8805

Die vier Warennummern der Position 8805 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728805.10.10.00.0eingeführt · Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon
  2. 01.01.19728805.10.90.00.0eingeführt · andere
  3. 01.01.20028805.21.00.00.0eingeführt · Luftkampfsimulatoren und Teile davon
  4. 01.01.20028805.29.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2017

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8805

Welche Zolltarifnummer gilt in Position 8805 für welche Ware?

Das richtet sich nach der Ware. Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon fallen unter 8805.10.10.00.0, andere Waren der Unterposition 8805.10 unter 8805.10.90.00.0. Luftkampfsimulatoren und Teile davon gehören in 8805.21.00.00.0, andere Bodengeräte zur Flugausbildung in 8805.29.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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