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HS-Code · weltweit gleichDual-Use

HS-Code 8905.90 – Andere Wasserfahrzeuge, Feuerlöschschiffe

HS-Code · 6-stellig

In die Unterposition 8905.90 gehören die Wasserfahrzeuge der Position 8905, die nicht zu den Schwimmbaggern oder den schwimmenden oder tauchenden Bohr- oder Förderplattformen zählen, etwa Feuerlöschschiffe und Schwimmkrane, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist. Schwimmbagger gehören in die Unterposition 8905.10, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen in die Zolltarifnummer 8905.20.00.00.0. Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich danach, ob das Wasserfahrzeug für die Seeschifffahrt bestimmt ist.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 8905 gilt für Ihr Schiff?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 8905.90?

Die Zolltarifnummer 8905.90.10.00.0 erfasst Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt. Zu 8905.90.10 gehören nach Zusätzlicher Anmerkung 2 zu Kapitel 89 nur Wasserfahrzeuge und Schwimmdocks, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind. Die Zolltarifnummer 8905.90.90.00.0 trägt den Wortlaut „andere“ und erfasst die übrigen Wasserfahrzeuge dieser Unterposition, die nicht für die Seeschifffahrt bestimmt sind.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelWasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen
PositionFeuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen
UnterpositionandereDiese Seite
Zolltarifnummerfür die Seeschifffahrt
0 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
1,7 % · 2 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8905.90

KontrolleF-Gase · alle LänderEinfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderAusfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Iran, SimbabweSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8905.90

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festgesetzten Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a auch auf Waren der Positionen 8608, 8805, 8905 und 8907 angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
Wortlaut · Kapitel 89, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Zu den Unterpositionen 8905.10.10 und 8905.90.10 gehören nur Wasserfahrzeuge und Schwimmdocks, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 8905.90

Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 8905.90 für ein Wasserfahrzeug für die Seeschifffahrt?

Die Zolltarifnummer 8905.90.10.00.0 gilt für Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt, sofern sie ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind. Für alle übrigen Wasserfahrzeuge dieser Unterposition gilt die Zolltarifnummer 8905.90.90.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut

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