Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9025.19.00.90.0 für Infrarot-Kameras leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionDichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert9025
- UnterpositionThermometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert902511
- Unterpositionandere902519
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Infrarot-Kamera
Der HS-Code für Infrarot-Kamera lautet 9025.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9025.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9025.19.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9025.19.00.90.0.
Einreihung von Infrarot-Kamera nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung von Infrarot-Kameras mit mehreren Funktionen (Temperaturmessung und Bildaufnahme) gilt die Allgemeine Vorschrift 3 c) für kombinierte Maschinen. Danach ist die kennzeichnende Hauptfunktion maßgeblich – hier die berührungslose Temperaturmessung (Pyrometer), die zur Position 9025 führt. Stützt sich die Ware ausschließlich auf die Bildaufzeichnung, kommt Position 8525 zur Anwendung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Infrarot-Kamera
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFernsehkamera/Kamera – wenn die primäre Funktion die Video/Fotoaufnahme ist (keine Temperaturmessung als Hauptfunktion) – vZTA: DEBTI5935/22-1, DEBTI44669/21-1 | 8525.89.00.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitFernsehkameras, andere (Videokameraaufnahmegeräte) | 8525.89.00.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitThermometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert, unmittelbar ablesbar, flüssigkeitsgefüllt | 9025.11.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Infrarot-Kamera (9025) ≠ Fernsehkamera/Kamera – wenn die primäre Funktion die Video/Fotoaufnahme ist (keine Temperaturmessung als Hauptfunktion) – vZTA: DEBTI5935/22-1, DEBTI44669/21-1 (8525) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Infrarot-Kamera bleibt die Zolltarifnummer 9025.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Infrarot-Kamera (9025) ≠ Fernsehkameras, andere (Videokameraaufnahmegeräte) (8525) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Infrarot-Kamera bleibt die Zolltarifnummer 9025.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Infrarot-Kamera (9025) ≠ Thermometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert, unmittelbar ablesbar, flüssigkeitsgefüllt (9025) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Infrarot-Kamera bleibt die Zolltarifnummer 9025.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Andere Kapitel oder Positionen außerhalb von 9025 sind bei reinen IR-Kameras ohne Messfunktion möglich. Die Hauptunterscheidung liegt zwischen 9025 und 8525.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFernsehkamera/Kamera – wenn die primäre Funktion die Video/Fotoaufnahme ist (keine Temperaturmessung als Hauptfunktion) – vZTA: DEBTI5935/22-1, DEBTI44669/21-1 | 8525.89.00.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitFernsehkameras, andere (Videokameraaufnahmegeräte) | 8525.89.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Infrarot-Kamera (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI9050/23-1 | Tragbare Wärmebildkamera mit IR-Sensor, LCD-Touchscreen, Temperaturmessung -20°C bis 400°C – eingereiht in 9025.19.00.90.0 | 9025.19.00.90.0 |
| DEBTI3909/24-1 | Wärmebildkamera mit CMOS- und IR-Sensor, Temperaturmessung -20°C bis 1000°C – eingereiht in 9025.19.00.90.0 | 9025.19.00.90.0 |
| DEBTI49371/23-1 | Thermal Kamera Modul, Mikrobolometer-Detektor, Temperaturüberwachung – eingereiht in 9025.19.00.90.0 | 9025.19.00.90.0 |
| DEBTI29968/21-1 | Wärmebildkamera mit IR-Sensor, LED-Licht, Temperaturmessung -20°C bis 300°C – eingereiht in 9025.19.00.90.0 | 9025.19.00.90.0 |
| DEBTI16088/20-1 | Wärmebildkamera mit Pyrometer und Laserzielgerät, -20°C bis 550°C – eingereiht in 9025.19.00.90.0 | 9025.19.00.90.0 |
| DEBTI9053/23-1 | Wärmebildkamera mit Pyrometer und Laser, -20°C bis 550°C – eingereiht in 9025.19.00.90.0 | 9025.19.00.90.0 |
| DEBTI5935/22-1 | Wärmebildkamera (IR-Detektor) primär für Videoaufnahmen – eingereiht in 8525.89.00.00.0 | 9025.19.00.90.0 |
| DEBTI44669/21-1 | Wärmebildkamera-Modul ohne Temperaturmessung – eingereiht in 8525.89.00.00.0 | 9025.19.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Infrarot-Kamera mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrbeschränkungen und Genehmigungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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