01Tarifbaum
Wo steht Kapitel 93 im Zolltarif?
Abschnitt XIX umfasst nur Kapitel 93. Jede Position führt auf ihre Seite mit allen Zolltarifnummern.
Ihre Ware einreihen
7 Positionen. Welche ist Ihre?
Unser Werkzeug führt Ihre Ware durch die Allgemeinen Vorschriften und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Positionen
Welche Positionen gehören zu Kapitel 93?
Das Kapitel gliedert sich in sieben Positionen. Die Positionen 9301 bis 9304 erfassen Kriegswaffen (9301), Revolver und Pistolen (9302), andere Feuerwaffen (9303) sowie andere Waffen wie Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre und Schlagstöcke (9304). Position 9305 umfasst Teile und Zubehör für die Waren der Positionen 9301 bis 9304. Die Positionen 9306 und 9307 betreffen Munition und Geschosse (9306) sowie Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen (9307).
03Anmerkungen
Was gehört nicht in Kapitel 93?
- 1Kapitel 93, Anmerkung 1Zu Kapitel 93 gehören nicht Waren des Kapitels 36, Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39), Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge (Position 8710), Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen für Waffen (Kapitel 90), außer solche, die auf Waffen montiert sind oder mit den Waffen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden, Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den Fechtsport und Spielzeugwaffen (Kapitel 95) sowie Sammlungsstücke oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706).
- 2Kapitel 93, Anmerkung 2Als Teile im Sinne der Position 9306 gelten nicht Funk- oder Radargeräte der Position 8526.
Alle 2 Anmerkungen im Wortlaut
1. Zu Kapitel 93 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 36 (z. B. Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen, Raketen zum Wetterschießen); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39); c) Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge (Position 8710); d) Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für Waffen, ausgenommen solche, die auf Waffen montiert sind oder die mit den Waffen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden (Kapitel 90); e) Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den Fechtsport und Spielzeugwaffen (Kapitel 95); f) Sammlungsstücke oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706).
2. Als „Teile“ im Sinne der Position 9306 gelten nicht Funk- oder Radargeräte der Position 8526.
04Typische Waren
Typische Waren in Kapitel 93
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Kapitel 93. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
05Rechtsprechung
Einreihungsverordnungen und Urteile zu Kapitel 93
2 Einreihungsverordnungen, 1 Urteile und 0 CLASS-Stellungnahmen betreffen Kapitel 93. Die neuesten:
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2017/116926.06.2017 | Sogenannte Paintballs, also harte, mit wasserbasierter Farbe gefüllte Gelatinekapseln, die als Geschoss für ein Paintballgewehr bestimmt sind, wurden in die Warennummer 9306.90.90 eingereiht. | 9306.90.90 |
| 242/9607.02.1996 | Eine Luftdruckpistole aus Kunststoff mit innerem Lauf aus Metall, die kleine Kunststoffkugeln abschießen kann, wurde in die Warennummer 9304.00.00 eingereiht, weil sie wegen ihrer Reichweite und Einschlagkraft Verletzungen verursachen kann. | 9304.00.00 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-262/1526.05.2016 | Das Urteil betrifft ein Turmsystem, das für die Erzeugung von Panzerwagen eingeführt und danach tatsächlich für diesen Zweck verwendet wurde. |
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Kapitel 93
Was gehört nicht zu Kapitel 93?
Nicht zu Kapitel 93 gehören Waren des Kapitels 36, etwa Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen und Raketen zum Wetterschießen. Auch Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) gehören nicht hierher. Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge gehören in Position 8710.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Positionen und Maßnahmen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Position
- Kombinierte Nomenklatur
- Positionen, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
