01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 9504.90?
Elektrische Auto-Rennspiele, die den Charakter von Gesellschaftsspielen haben, gehören in die Zolltarifnummer 9504.90.10.00.0. Alle anderen Waren dieser Unterposition, die keine solchen Auto-Rennspiele sind, fallen unter die Zolltarifnummer 9504.90.80.00.0. Die Zolltarifnummer 9504.90.10.00.0 ist seit 01.01.2026 neu.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 9504.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 9504.90?
13 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 9504.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Brettspiel – 9504.90.80.00.0
Spiel – 9504.90.80.00.0
Dart – 9504.90.80.00.0
Schachbrett – 9504.90.80.00.0
Würfel – 9504.90.80.00.0
Pokerchip – 9504.90.80.00.0
Gesellschaftsspiel – 9504.90.80.00.0
Dominostein – 9504.90.80.00.0
Schachspiel – 9504.90.80.00.0
Backgammon – 9504.90.80.00.0
Dartscheibe – 9504.90.80.00.0
Dart-Ausrüstung – 9504.90.80.00.0
Monopoly – 9504.90.80.00.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 9504.90
Anmerkungen (4)
6. Im Sinne der Position 9508 bezeichnet a) der Ausdruck „Vergnügungspark-Fahrgeschäft“ eine Vorrichtung oder eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, die eine oder mehrere Personen hauptsächlich zu Vergnügungs- oder Unterhaltungszwecken durch einen festen oder begrenzten Parcours, auch einen Wasserlauf, oder innerhalb einer abgegrenzten Fläche trägt, befördert oder lenkt. Solche Fahrgeschäfte können in einem Vergnügungspark, Themenpark, Wasserpark oder Jahrmarkt kombiniert werden. Diese Vergnügungspark-Fahrgeschäfte umfassen keine Ausstattungen der üblicherweise in Wohnanlagen oder Spielplätzen errichteten Art; b) der Ausdruck „Wasserparkattraktionen“ eine Vorrichtung, eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, welche durch einen abgegrenzten, Wasser enthaltenden Bereich ohne eigens dafür angelegten Wasserlauf gekennzeichnet ist. Zu den Wasserparkattraktionen gehören lediglich speziell für Wasserparks entworfene Ausstattungen; und c) der Ausdruck „Schaustellerattraktionen“ Glücks-, Kraft- oder Geschicklichkeitsspiele, die in der Regel einer Bedien- oder Aufsichtsperson bedürfen und in festen Gebäuden oder eigenen Konzessionsständen aufgebaut sein können. Zu den Schaustellerattraktionen gehören keine Ausstattungen der Position 9504. Diese Position umfasst keine Ausstattung, die an anderer Stelle in der Nomenklatur genauer erfasst ist.
1. Unterposition 9504.50 umfasst: a) Videospielkonsolen, bei denen das Bild auf einem Fernsehempfangsgerät, einem Monitor oder einem anderen externen Bildschirm dargestellt wird, oder b) Videospielgeräte mit eigenem Videomonitor, auch tragbar. Zu dieser Unterposition gehören nicht Videospielkonsolen oder -geräte, die durch Einwurf eines Geldstücks, einer Banknote, einer Bankkarte, einer Spielmarke oder jedes anderen Zahlungsmittels in Gang gesetzt werden (Unterposition 9504.30).
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
2. Die Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen enthalten.
3. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 werden Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren dieses Kapitels bestimmt, wie diese Waren eingereiht.
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 324/200723.03.2007 | Ein tragbares, batteriebetriebenes elektronisches Sudoku-Gerät mit LCD-Bildschirm und Eingabetasten wurde in die damalige Warennummer 9504.90.90 eingereiht; heute sind die Warennummern 9504.90.80 und 8542.31.11 zuständig. | 9504.90.90heute 9504.90.80, 8542.31.11 |
| 646/8914.03.1989 | Elektronische Spiele mit Flüssigkristallanzeige, Punktzahlanzeige, Uhr mit Weckvorrichtung und Rechner wurden in die damalige Warennummer 9504.90.90 eingereiht; heute sind die Warennummern 9504.90.80 und 8542.31.11 zuständig. | 9504.90.90heute 9504.90.80, 8542.31.11 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-243/0130.09.2003 | 1. Die Verordnung (EG) Nr. 1400/2001 der Kommission vom 10. Juli 2001 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur wird für nichtig erklärt, soweit darin die Konsole mit der Warenbezeichnung in Spalte 1 der Tabelle im Anhang dieser … |
3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 9504.90
Zum 01.01.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrige Zolltarifnummer blieb unverändert.
- 01.01.20269504.90.10.00.0neu eingeführt · elektrische Auto-Rennspiele, die den Charakter von Gesellschaftsspielen haben
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 9504.90
Was ist mit HS-Code 9504.90 gemeint?
Der HS-Code 9504.90 ist die Unterposition 9504.90 des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation, auf dieser Seite „andere“ in Position 9504. Die ersten sechs Stellen einer Nummer folgen dem HS und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich.
Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 9504.90 gilt für elektrische Auto-Rennspiele?
Elektrische Auto-Rennspiele, die den Charakter von Gesellschaftsspielen haben, gehören in die Zolltarifnummer 9504.90.10.00.0. Alle anderen Waren unter HS-Code 9504.90 fallen unter die Zolltarifnummer 9504.90.80.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile