01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code9504.506-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer9504.50.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code9504.50.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer9504.50.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0?
- ×Billardspiele aller Art und Zubehör9504.20.00.00.0
- ×andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen)9504.30
- ×Spielkarten9504.40.00.00.0
- ×andere, also nicht: Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504.309504.90
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 9504.50.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 9504.50.00.00.0 | Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504.30 |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 9504.50.00 eingereiht
32 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI7929/26-1Deutschland | Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein sog. 3D-Headset, bestehend aus einem spezifisch geformten … | 26.04.2029 |
| DEBTI7897/26-1Deutschland | Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein sog. 3D-Headset, - bestehend aus einem spezifisch geformten … | 26.04.2029 |
| DEBTI5969/26-1Deutschland | Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung … | 22.03.2029 |
| DEBTI5605/26-1Deutschland | Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen kabellosen … | 16.03.2029 |
| DEBTI5942/26-1Deutschland | Bei den durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um eine … | 15.03.2029 |
| DEBTI43975/25-1Deutschland | Proprietäre Spielmodule, - bestehend aus einem spezifisch geformten Kunststoffgehäuse und einer gedruckten Schaltung … | 30.11.2028 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0?
11 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Controller – 9504.50.00.00.0
Videospiel-Modul – 9504.50.00.00.0
Xbox – 9504.50.00.00.0
Nintendo-Switch – 9504.50.00.00.0
Videospiel-Adapter – 9504.50.00.00.0
Spielkonsole – 9504.50.00.00.0
Xbox-Controller – 9504.50.00.00.0
Playstation – 9504.50.00.00.0
Handheld – 9504.50.00.00.0
Analogue Dock – 9504.50.00.00.0
Playstation-Controller – 9504.50.00.00.006Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 3A502 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0
Anmerkungen (2)
6. Im Sinne der Position 9508 bezeichnet a) der Ausdruck „Vergnügungspark-Fahrgeschäft“ eine Vorrichtung oder eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, die eine oder mehrere Personen hauptsächlich zu Vergnügungs- oder Unterhaltungszwecken durch einen festen oder begrenzten Parcours, auch einen Wasserlauf, oder innerhalb einer abgegrenzten Fläche trägt, befördert oder lenkt. Solche Fahrgeschäfte können in einem Vergnügungspark, Themenpark, Wasserpark oder Jahrmarkt kombiniert werden. Diese Vergnügungspark-Fahrgeschäfte umfassen keine Ausstattungen der üblicherweise in Wohnanlagen oder Spielplätzen errichteten Art; b) der Ausdruck „Wasserparkattraktionen“ eine Vorrichtung, eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, welche durch einen abgegrenzten, Wasser enthaltenden Bereich ohne eigens dafür angelegten Wasserlauf gekennzeichnet ist. Zu den Wasserparkattraktionen gehören lediglich speziell für Wasserparks entworfene Ausstattungen; und c) der Ausdruck „Schaustellerattraktionen“ Glücks-, Kraft- oder Geschicklichkeitsspiele, die in der Regel einer Bedien- oder Aufsichtsperson bedürfen und in festen Gebäuden oder eigenen Konzessionsständen aufgebaut sein können. Zu den Schaustellerattraktionen gehören keine Ausstattungen der Position 9504. Diese Position umfasst keine Ausstattung, die an anderer Stelle in der Nomenklatur genauer erfasst ist.
1. Unterposition 9504.50 umfasst: a) Videospielkonsolen, bei denen das Bild auf einem Fernsehempfangsgerät, einem Monitor oder einem anderen externen Bildschirm dargestellt wird, oder b) Videospielgeräte mit eigenem Videomonitor, auch tragbar. Zu dieser Unterposition gehören nicht Videospielkonsolen oder -geräte, die durch Einwurf eines Geldstücks, einer Banknote, einer Bankkarte, einer Spielmarke oder jedes anderen Zahlungsmittels in Gang gesetzt werden (Unterposition 9504.30).
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2015/2105.01.2015 | Ein Spielmodul mit einem Videospiel im Festwertspeicher, das der Nutzer nicht verändern oder aufrüsten kann, ist in die Warennummer 9504.50.00 eingereiht. | 9504.50.00 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-243/0130.09.2003 | 1. Die Verordnung (EG) Nr. 1400/2001 der Kommission vom 10. Juli 2001 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur wird für nichtig erklärt, soweit darin die Konsole mit der Warenbezeichnung in Spalte 1 der Tabelle im Anhang dieser … |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 95 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 9504.50.00
- 01.01.20129504.50.00neu eingeführt · „Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504.30“ · aus 9504.10.00, 9504.90.90
- 01.01.20129504.50.00.00.0neu eingeführt · „Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504.30“ · aus 9504.10.00, 9504.90.90
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Videospielkonsolen unter 9504.50.00?
Videospielkonsolen, bei denen das Bild auf einem Fernsehempfangsgerät, einem Monitor oder einem anderen externen Bildschirm dargestellt wird, gehören zur Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0. Videospielgeräte, die durch Einwurf von Zahlungsmitteln in Gang gesetzt werden, gehören in die Unterposition 9504.30.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile