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gültig seit 01.01.2012Dual-Use

Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0 – Videospielkonsolen ohne Münzbetrieb

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

95Kapitel04Position50HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Videospielkonsolen und -geräte, bei denen das Bild auf einem Fernsehempfangsgerät, einem Monitor oder einem anderen externen Bildschirm dargestellt wird, sowie Videospielgeräte mit eigenem Videomonitor, auch tragbar. Videospielgeräte, die durch Einwurf von Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln in Gang gesetzt werden, gehören in die Unterposition 9504.30. Typische Waren sind Controller, Spielkonsolen, Handhelds, Docking-Stationen und 3D-Headsets.

Typische Waren:ControllerVideospiel-ModuleSpielkonsolenHandheldsDocking-Stationen3D-Headsets

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittVerschiedene Waren
KapitelSpielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör
PositionVideospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen), Vergnügungsmaschinen, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben
ZolltarifnummerBillardspiele aller Art und Zubehör
Unterpositionandere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen)
ZolltarifnummerSpielkarten
ZolltarifnummerVideospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504.30Diese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code9504.506-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer9504.50.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code9504.50.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer9504.50.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0?

Kapitel 95 Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und … › 9504 Videospielkonsolen und -geräte …
✓Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504.30Die Ware ist eine Videospielkonsole oder ein Videospielgerät. Bei einer Konsole erscheint das Bild auf einem Fernsehempfangsgerät, einem Monitor oder einem anderen externen Bildschirm, bei einem Videospielgerät hat es einen eigenen Videomonitor, auch wenn es tragbar ist.
9504.50.00.00.0Videospielkonsolen und -geräte, ohne Münzbetrieb

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0?

  • ×Billardspiele aller Art und Zubehör9504.20.00.00.0
  • ×andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen)9504.30
  • ×Spielkarten9504.40.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504.309504.90

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 9504.50.00

ZolltarifnummerWortlaut
9504.50.00.00.0Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504.30

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 9504.50.00 eingereiht

32 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich13
Deutschland12
Niederlande4
Belgien1
Tschechien1
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI7929/26-1DeutschlandBei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein sog. 3D-Headset, bestehend aus einem spezifisch geformten …26.04.2029
DEBTI7897/26-1DeutschlandBei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein sog. 3D-Headset, - bestehend aus einem spezifisch geformten …26.04.2029
DEBTI5969/26-1DeutschlandBei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung …22.03.2029
DEBTI5605/26-1DeutschlandBei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen kabellosen …16.03.2029
DEBTI5942/26-1DeutschlandBei den durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um eine …15.03.2029
DEBTI43975/25-1DeutschlandProprietäre Spielmodule, - bestehend aus einem spezifisch geformten Kunststoffgehäuse und einer gedruckten Schaltung …30.11.2028

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0?

11 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0

€
9504.50.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0

GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 3A502 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 95, Anmerkung 6
6. Im Sinne der Position 9508 bezeichnet a) der Ausdruck „Vergnügungspark-Fahrgeschäft“ eine Vorrichtung oder eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, die eine oder mehrere Personen hauptsächlich zu Vergnügungs- oder Unterhaltungszwecken durch einen festen oder begrenzten Parcours, auch einen Wasserlauf, oder innerhalb einer abgegrenzten Fläche trägt, befördert oder lenkt. Solche Fahrgeschäfte können in einem Vergnügungspark, Themenpark, Wasserpark oder Jahrmarkt kombiniert werden. Diese Vergnügungspark-Fahrgeschäfte umfassen keine Ausstattungen der üblicherweise in Wohnanlagen oder Spielplätzen errichteten Art; b) der Ausdruck „Wasserparkattraktionen“ eine Vorrichtung, eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, welche durch einen abgegrenzten, Wasser enthaltenden Bereich ohne eigens dafür angelegten Wasserlauf gekennzeichnet ist. Zu den Wasserparkattraktionen gehören lediglich speziell für Wasserparks entworfene Ausstattungen; und c) der Ausdruck „Schaustellerattraktionen“ Glücks-, Kraft- oder Geschicklichkeitsspiele, die in der Regel einer Bedien- oder Aufsichtsperson bedürfen und in festen Gebäuden oder eigenen Konzessionsständen aufgebaut sein können. Zu den Schaustellerattraktionen gehören keine Ausstattungen der Position 9504. Diese Position umfasst keine Ausstattung, die an anderer Stelle in der Nomenklatur genauer erfasst ist.
Wortlaut · Kapitel 95, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Unterposition 9504.50 umfasst: a) Videospielkonsolen, bei denen das Bild auf einem Fernsehempfangsgerät, einem Monitor oder einem anderen externen Bildschirm dargestellt wird, oder b) Videospielgeräte mit eigenem Videomonitor, auch tragbar. Zu dieser Unterposition gehören nicht Videospielkonsolen oder -geräte, die durch Einwurf eines Geldstücks, einer Banknote, einer Bankkarte, einer Spielmarke oder jedes anderen Zahlungsmittels in Gang gesetzt werden (Unterposition 9504.30).

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2015/2105.01.2015Ein Spielmodul mit einem Videospiel im Festwertspeicher, das der Nutzer nicht verändern oder aufrüsten kann, ist in die Warennummer 9504.50.00 eingereiht.9504.50.00

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
T-243/0130.09.20031. Die Verordnung (EG) Nr. 1400/2001 der Kommission vom 10. Juli 2001 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur wird für nichtig erklärt, soweit darin die Konsole mit der Warenbezeichnung in Spalte 1 der Tabelle im Anhang dieser …

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 95 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 9504.50.00

  1. 01.01.20129504.50.00neu eingeführt · „Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504.30“ · aus 9504.10.00, 9504.90.90
  2. 01.01.20129504.50.00.00.0neu eingeführt · „Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504.30“ · aus 9504.10.00, 9504.90.90

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Videospielkonsolen unter 9504.50.00?

Videospielkonsolen, bei denen das Bild auf einem Fernsehempfangsgerät, einem Monitor oder einem anderen externen Bildschirm dargestellt wird, gehören zur Zolltarifnummer 9504.50.00.00.0. Videospielgeräte, die durch Einwurf von Zahlungsmitteln in Gang gesetzt werden, gehören in die Unterposition 9504.30.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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