Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Warenklasse bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Dominosteine.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN19
- PositionBackwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren1905
- UnterpositionLeb- und Honigkuchen und ähnliche Waren190520
- Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 30 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Dominostein
Der HS-Code für Dominostein lautet 1905.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.20.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.20.30.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.20.30.00.0.
Einreihung von Dominostein nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Dominosteinen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- und Kapitelanmerkungen. Position 1905 erfasst Backwaren, auch kakaohaltig, einschließlich Leb- und Honigkuchen. AV 6: Maßgeblich ist die Unterposition 1905.20 (Leb- und Honigkuchen). Der Saccharosegehalt (30 bis < 50 GHT) führt zur KN-Unterposition 1905.20.30.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Dominostein
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLeb- und Honigkuchen, Saccharosegehalt unter 30 GHT | 1905.20.10.00.0 | 9,8 % |
| Alternative EinreihungLeb- und Honigkuchen, Saccharosegehalt 50 GHT oder mehr | 1905.20.90.00.0 | 9,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Dominostein (1905) ≠ Leb- und Honigkuchen, Saccharosegehalt unter 30 GHT (1905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dominostein bleibt die Zolltarifnummer 1905.20.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Dominostein (1905) ≠ Leb- und Honigkuchen, Saccharosegehalt 50 GHT oder mehr (1905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dominostein bleibt die Zolltarifnummer 1905.20.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Dominostein (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE7979/09-1 | Dominosteine – würfelförmiges Lebkuchengebäck mit Fruchtgelee, Marzipan, Schokoladenüberzug; Saccharose 30 bis < 50 GHT | 1905.20.30.00.0 |
| DEBTI16035/19-1 | Lebkuchenmischung (verschiedene Sorten, teils mit Schokolade), Saccharose 30 bis < 50 GHT charakterbestimmend | 1905.20.30.00.0 |
| DEBTI44942/19-1 | Lebkuchenmischung, Saccharose 30 bis < 50 GHT charakterbestimmend | 1905.20.30.00.0 |
| DE7974/09-1 | Elisen Lebkuchen mit Schokolade, Saccharose 30 bis < 50 GHT | 1905.20.30.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
9,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9,8 % | Drittlandszoll |
| USA | 9,8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9,8 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
Zollrechner
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Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmeldesachverhalte
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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