01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1604.14.48?
Die Zolltarifnummer 1604.14.48.10.0 erfasst Roten Thun (Thunnus thynnus). Die Zolltarifnummer 1604.14.48.20.0 erfasst Atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus), 1604.14.48.30.0 Weißen Thun (Thunnus alalunga). Die Zolltarifnummer 1604.14.48.90.0 erfasst alle Thunfischarten außer Rotem Thun, Atlantischem Großaugenthun und Weißem Thun.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1604.14.48
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1604.14.48
Anmerkungen (2)
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2723/9024.09.1990 | Enthäutete, gefrorene Thunfischstücke („tuna loins“), die in Wasser oder insbesondere mit dem Ziel vorgekocht werden, die Haut leichter zu entfernen, wurden in die damalige Warennummer 1604.14.10 eingereiht. | 1604.14.10 |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1604.14.48
Welche Zolltarifnummer gilt für Thunfisch unter der Warennummer 1604.14.48?
Roter Thun (Thunnus thynnus) gehört in 1604.14.48.10.0, Atlantischer Großaugenthun (Thunnus obesus) in 1604.14.48.20.0 und Weißer Thun (Thunnus alalunga) in 1604.14.48.30.0. Alle anderen Thunfischarten, die keine dieser drei sind, gehören in 1604.14.48.90.0.
Gilt für Thunfisch unter der Warennummer 1604.14.48 bei der Einfuhr aus Ceuta oder Melilla eine präferenzielle Aussetzung?
Ja, bei der Einfuhr aus Ceuta und aus Melilla gilt für die Warennummer 1604.14.48 eine präferenzielle Aussetzung.
Welche Einfuhrkontrolle gilt für Thunfisch unter der Warennummer 1604.14.48 an der Grenzkontrollstelle?
Bei der Einfuhr unterliegt die Warennummer 1604.14.48 aus allen Ländern einer amtlichen Kontrolle an der Grenzkontrollstelle.
Welche Ausfuhrkontrolle gilt für Thunfisch unter der Warennummer 1604.14.48?
Bei der Ausfuhr aus allen Ländern gilt für die Warennummer 1604.14.48 eine Ausfuhrkontrollmaßnahme für Fisch.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile