01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1604.19.91?
Die Zolltarifnummer 1604.19.91.30.0 gilt für Filets vom Schwertfisch (Xiphias gladius). Die Zolltarifnummer 1604.19.91.90.0 gilt für alle übrigen Filets, die nicht vom Schwertfisch stammen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1604.19.91
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1604.19.91
Anmerkungen (2)
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 756/201127.07.2011 | Ein Erzeugnis aus rohem Fisch, rohen Garnelen und rohem Gemüse auf einem Holzstäbchen gehörte in die damalige Warennummer 1604.19.98; heute gehört es in 1604.17.00 oder 1604.19.97. | 1604.19.98heute 1604.17.00, 1604.19.97 |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1604.19.91
Gilt bei der Einfuhr nach Ceuta eine Maßnahme für die Warennummer 1604.19.91?
Ja, für die Einfuhr nach Ceuta gilt für diese Warennummer die präferenzielle Aussetzung. Für Melilla ist auf dieser Seite ebenfalls eine präferenzielle Aussetzung angegeben.
Gilt bei der Ausfuhr der Warennummer 1604.19.91 eine Ausfuhrkontrollmaßnahme für Fisch?
Ja, bei der Ausfuhr in alle Länder gilt für diese Warennummer die Ausfuhrkontrollmaßnahme für Fisch. Bei der Ausfuhr gilt außerdem die Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei für alle Länder. Für Staaten, die bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei nicht kooperieren, gilt sie zusätzlich.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile