01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1604.19.91.30.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1604.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1604.19.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1604.19.91.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1604.19.91.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1604.19.91.30.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1604.19.91.30.0?
- ×Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht1604.20
- ×Kaviar und Kaviarersatz1604.31.00.00.0, 1604.32
- ×Lachse1604.11
- ×Heringe1604.12
- ×Sardinen, Sardinellen und Sprotten1604.13
- ×Thunfische, Echter Bonito und Pelamide (Sarda spp.)1604.14
- ×Makrelen1604.15
- ×Sardellen1604.16
- ×Aale1604.17.00.00.0
- ×Haifischflossen1604.18.00.00.0
- ×Salmoniden, ausgenommen Lachse1604.19.10
- ×Fische der Gattung Euthynnus, andere als echter Bonito (Katsuwonus pelamis)1604.19.31.00.0, 1604.19.39.00.0
- ×Fische der Art Orcynopsis unicolor1604.19.50.00.0
- ×andere, also nicht: Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken, gefroren1604.19.92.00.0, 1604.19.93, 1604.19.94.00.0, 1604.19.95.00.0 und 1 weitere
- ×andere, also nicht: vom Schwertfisch (Xiphias gladius)1604.19.91.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1604.19.91.30.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1604.19.91
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1604.19.91.30.0 | vom Schwertfisch (Xiphias gladius)diese Seite | Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr |
| 1604.19.91.90.0 | andere | CITES bei der Einfuhr |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1604.19.91 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1604.19.97 | 7 | Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um rohe, marinierte, tiefgefrorene Fischfilets von Fischen der Gattung Pangasius (Pangasiusfilet). Die Fischfilet sind in Beuteln … |
| 1604.19.94 | 5 | Physikalische Beschreibung: Filetstücke, zu einem länglichen Filet verdichtet, ohne Risse, paniert, vorgebraten, gekühlt. Kompakte und raue Textur. Charakteristischer Geschmack von paniertem Fisch. … |
| 1604.19.92 | 2 | Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine Lebensmittelzubereitung, die aus in Stücke geschnittenen Fischfilets vom Kabeljau (Gadus macrocephalus) und einer … |
| 1604.19.95 | 2 | Lebensmittelzubereitung aus geräucherten Fischfilets vom Alaska-Seelachs (mehr als 50 % Fischfleischanteil), zubereitet mit Olivenöl und Gewürzen. In einer ovalen Konservendose (170 g) für den … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1604.19.91.30.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.1592 | Serbien | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 4 % |
| Albanien | 3,7 % |
| Bosnien und Herzegowina | 5,2 % |
| Montenegro | 5,2 % |
| Serbien | 5,2 % |
| Vietnam | 0,9 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1604.19.91.30.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1604.19.91.30.0
Anmerkungen (1)
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 756/201127.07.2011 | Ein Erzeugnis aus rohem Fisch in Stücken, rohen Garnelen und rohem Gemüse auf einem Holzstäbchen wurde als Zubereitung in die damalige Nummer 1604.19.98 eingereiht; heute stehen dafür 1604.17.00 und 1604.19.97. | 1604.19.98heute 1604.17.00, 1604.19.97 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1604.19.91
- 01.01.19721604.19.91gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken gefroren“
- 01.01.19881604.19.91unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1604.19.91
- 01.01.19881604.19.91.90.0neu eingeführt · aus 1604.19.91
- 01.01.19891604.19.91Wortlaut geändert · „Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken, gefroren“ · vorher „Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken gefroren“
- 01.01.19891604.19.91wieder anmeldefähig · aus 1604.19.91
- 01.01.19891604.19.91.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 1604.19.91
- 24.05.19941604.19.91unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1604.19.91
- 24.05.19941604.19.91.90.0neu eingeführt · aus 1604.19.91
- 11.10.20001604.19.91.30.0neu eingeführt · „vom Schwertfisch (Xiphias gladius)“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1604.19.91.30.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Schwertfisch-Filets unter 1604.19.91?
Schwertfisch-Filets gehören in 1604.19.91.30.0, wenn sie roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken, gefroren sind. Andere Filets dieser Warennummer gehören in 1604.19.91.90.0.
Gilt bei der Einfuhr von Schwertfisch-Filets unter 1604.19.91.30.0 eine Veterinärkontrolle?
Ja, an der Grenzkontrollstelle gilt für alle Länder eine amtliche Kontrolle, die als Veterinärkontrolle bezeichnet ist. Als Unterlage ist dafür das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) angegeben.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile