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Kombinierte Nomenklatur · EUZollkontingent

Warennummer 1604.20.40 – Sardellen, zubereitet oder haltbar gemacht

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Sardellen gehören in diese Warennummer, wenn sie in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht sind. Der Pfad führt über Kapitel 16, Position 1604 und Unterposition 1604.20 zu „andere“ und dann zu Sardellen. Sardinen, Boniten und bestimmte Makrelen gehören in 1604.20.50 und damit nicht in diese Warennummer. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob es sich um curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch handelt oder um andere Waren.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1604.20.40?

Die Zolltarifnummer 1604.20.40.05.0 erfasst curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch. Die Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0 erfasst alle übrigen Waren dieser Warennummer, die nicht unter 1604.20.40.05.0 fallen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionFische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
UnterpositionFische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht
andere
Kombinierte NomenklaturSardellenDiese Seite
Zolltarifnummercurryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, Currypulver, Weizenstärke, Salz, Zucker und Würzmischung; vierfarbige Klöße aus Fischfleisch, Kamaboko, Algen, Yuba, Pflanzenöl, Zucker, Salz, Kartoffelstärke, Mononatriumglutamat und Würzstoffen
25 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
25 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1604.20.40

verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr
KontrollePräferenzielle Aussetzung · CeutaEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrollePräferenzielle Aussetzung · MelillaEinfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1604.20.40

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 16, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 1604.20.40

Welche Zolltarifnummer gilt für curryhaltige Fischklößchen unter der Warennummer 1604.20.40?

Curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch gehören in die Zolltarifnummer 1604.20.40.05.0. Alle übrigen Waren unter der Warennummer 1604.20.40 fallen unter 1604.20.40.90.0.

Gilt bei der Einfuhr von Sardellen aus Ceuta unter der Warennummer 1604.20.40 eine präferenzielle Aussetzung?

Ja, für die Einfuhr aus Ceuta ist unter der Warennummer 1604.20.40 eine präferenzielle Aussetzung vorgesehen.

Welche Kontrollen gelten bei der Einfuhr von Sardellen unter der Warennummer 1604.20.40?

Bei der Einfuhr gelten unter der Warennummer 1604.20.40 amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle für alle Länder.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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