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Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0 – Zubereitete Sardellen ohne Klöße

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Sardellen, die in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht sind. Curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch und vierfarbige Klöße aus Fischfleisch gehören in die Zolltarifnummer 1604.20.40.05.0 derselben Warennummer.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionFische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
1604.11 – 1604.19Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert
UnterpositionFische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht
ZolltarifnummerSurimizubereitungen
andere
Kombinierte NomenklaturLachse
Kombinierte NomenklaturSalmoniden, ausgenommen Lachse
Kombinierte NomenklaturSardellen
Zolltarifnummercurryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, Currypulver, Weizenstärke, Salz, Zucker und Würzmischung; vierfarbige Klöße aus Fischfleisch …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte NomenklaturSardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fische der Art Orcynopsis unicolor
Kombinierte NomenklaturThunfische, echter Bonito und andere Fische der Gattung Euthynnus
Kombinierte Nomenklaturandere
1604.31 – 1604.32Kaviar und Kaviarersatz

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1604.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1604.20.408-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1604.20.40.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1604.20.40.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0?

Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren … › 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar …
✓Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemachtDie Ware ist ein Fisch, der in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht ist.
✓andere, also nicht: SurimizubereitungenDie Ware ist eine Fischzubereitung außerhalb der Surimizubereitungen.
✓SardellenDie Ware ist eine Zubereitung aus Sardellen.
✓andere, also nicht: curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, Currypulver, Weizenstärke, Salz, Zucker und Würzmischung; vierfarbige Klöße aus Fischfleisch …Die Ware ist eine Sardellenzubereitung, die nicht zu den Klößen aus Fischfleisch gehört.
1604.20.40.90.0Zubereitete Sardellen ohne Fischklöße

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0?

  • ×Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert1604.11, 1604.12, 1604.13, 1604.14 und 5 weitere
  • ×Kaviar und Kaviarersatz1604.31.00.00.0, 1604.32
  • ×Surimizubereitungen1604.20.05.00.0
  • ×Lachse1604.20.10
  • ×Salmoniden, ausgenommen Lachse1604.20.30
  • ×Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fische der Art Orcynopsis unicolor1604.20.50
  • ×Thunfische, echter Bonito und andere Fische der Gattung Euthynnus1604.20.70
  • ×andere, also nicht: Sardellen1604.20.90
  • ×curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, Currypulver, Weizenstärke, Salz, Zucker und Würzmischung; vierfarbige Klöße aus Fischfleisch, Kamaboko, Algen …1604.20.40.05.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1604.20.40

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1604.20.40.05.0curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, Currypulver, Weizenstärke, Salz, Zucker und Würzmischung; vierfarbige Klöße aus Fischfleisch …Präferenzzollkontingent
1604.20.40.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1604.20.40 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1604.20.7012Konserviertes Lebensmittel aus gemahlenem Fischfleisch – Thunfischpastete. Zur Ernährung des Menschen bestimmt. Die Hauptzutaten sind: gekochtes Thunfischfleisch (mehr als 20 GHT), Wasser …
1604.20.9010Nach den Antragsangaben handelt es sich um gebackene, gefrorene Fischfrikadellen. Die Frikadellen bestehen aus Surimi von Fischen der Art Gadus chalcogrammus (Synonym: Theragra chalcogramma) …
1604.20.108Gefrorene Lachsburger, roh. Das Produkt enthält unter anderem: geschnittenes und maschinell zerkleinertes Fleisch von atlantischem Lachs (Salmo salar), Wasser, Gewürze; präsentiert in einer …
1604.20.506Konserviertes Lebensmittel aus zerkleinertem Fischfleisch – Sardinenpastete mit Tomate. Wird für die menschliche Ernährung verwendet. Die Grundzutaten sind: gekochtes Sardinenfleisch (mehr als 20 …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0

€
1604.20.40.90.0Drittlandszoll25 %2.500 €875 €3.375 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1505Albanien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1525Montenegro12,5 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1592Serbien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1599Bosnien und Herzegowina12,5 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7204Peru0 %01.03.2026 – 28.02.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 25 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 44 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202622,7 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)21,5 %
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)7,5 %
Serbien17,5 %
Vietnam3,1 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0

senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · CeutaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · MelillaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr aus Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr nach Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 16, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1604.20.40

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 5.
  1. 01.01.19721604.20.40gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Sardellen“
  2. 01.01.19941604.20.40Stellung im Tarifbaum geändert
  3. 21.11.20191604.20.40unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1604.20.40
  4. 21.11.20191604.20.40.05.0neu eingeführt · „curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, Currypulver, Weizenstärke, Salz, Zucker und Würzmischung; vierfarbige Klöße aus Fischfleisch …“ · aus 1604.20.40
  5. 21.11.20191604.20.40.90.0neu eingeführt · aus 1604.20.40

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Sardellen unter 1604.20.40?

Für zubereitete oder haltbar gemachte Sardellen gilt die Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0. Curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch und vierfarbige Klöße aus Fischfleisch gehören dagegen in 1604.20.40.05.0.

Gilt bei der Einfuhr von Sardellen unter 1604.20.40.90.0 eine Veterinärkontrolle?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle als Veterinärkontrolle. Als Unterlagen sind unter anderem N853 (GGED-P) und Y058 aufgeführt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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