01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1604.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1604.20.408-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1604.20.40.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1604.20.40.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0?
- ×Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert1604.11, 1604.12, 1604.13, 1604.14 und 5 weitere
- ×Kaviar und Kaviarersatz1604.31.00.00.0, 1604.32
- ×Surimizubereitungen1604.20.05.00.0
- ×Lachse1604.20.10
- ×Salmoniden, ausgenommen Lachse1604.20.30
- ×Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fische der Art Orcynopsis unicolor1604.20.50
- ×Thunfische, echter Bonito und andere Fische der Gattung Euthynnus1604.20.70
- ×andere, also nicht: Sardellen1604.20.90
- ×curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, Currypulver, Weizenstärke, Salz, Zucker und Würzmischung; vierfarbige Klöße aus Fischfleisch, Kamaboko, Algen …1604.20.40.05.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1604.20.40
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1604.20.40.05.0 | curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, Currypulver, Weizenstärke, Salz, Zucker und Würzmischung; vierfarbige Klöße aus Fischfleisch … | Präferenzzollkontingent |
| 1604.20.40.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1604.20.40 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1604.20.70 | 12 | Konserviertes Lebensmittel aus gemahlenem Fischfleisch – Thunfischpastete. Zur Ernährung des Menschen bestimmt. Die Hauptzutaten sind: gekochtes Thunfischfleisch (mehr als 20 GHT), Wasser … |
| 1604.20.90 | 10 | Nach den Antragsangaben handelt es sich um gebackene, gefrorene Fischfrikadellen. Die Frikadellen bestehen aus Surimi von Fischen der Art Gadus chalcogrammus (Synonym: Theragra chalcogramma) … |
| 1604.20.10 | 8 | Gefrorene Lachsburger, roh. Das Produkt enthält unter anderem: geschnittenes und maschinell zerkleinertes Fleisch von atlantischem Lachs (Salmo salar), Wasser, Gewürze; präsentiert in einer … |
| 1604.20.50 | 6 | Konserviertes Lebensmittel aus zerkleinertem Fischfleisch – Sardinenpastete mit Tomate. Wird für die menschliche Ernährung verwendet. Die Grundzutaten sind: gekochtes Sardinenfleisch (mehr als 20 … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (5)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.1505 | Albanien | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1525 | Montenegro | 12,5 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1592 | Serbien | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1599 | Bosnien und Herzegowina | 12,5 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7204 | Peru | 0 % | 01.03.2026 – 28.02.2027 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 25 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 44 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 22,7 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 21,5 % |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 7,5 % |
| Serbien | 17,5 % |
| Vietnam | 3,1 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0
Anmerkungen (1)
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1604.20.40
- 01.01.19721604.20.40gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Sardellen“
- 01.01.19941604.20.40Stellung im Tarifbaum geändert
- 21.11.20191604.20.40unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1604.20.40
- 21.11.20191604.20.40.05.0neu eingeführt · „curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, Currypulver, Weizenstärke, Salz, Zucker und Würzmischung; vierfarbige Klöße aus Fischfleisch …“ · aus 1604.20.40
- 21.11.20191604.20.40.90.0neu eingeführt · aus 1604.20.40
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Sardellen unter 1604.20.40?
Für zubereitete oder haltbar gemachte Sardellen gilt die Zolltarifnummer 1604.20.40.90.0. Curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch und vierfarbige Klöße aus Fischfleisch gehören dagegen in 1604.20.40.05.0.
Gilt bei der Einfuhr von Sardellen unter 1604.20.40.90.0 eine Veterinärkontrolle?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle als Veterinärkontrolle. Als Unterlagen sind unter anderem N853 (GGED-P) und Y058 aufgeführt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen