01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1604.20.70?
Unter 1604.20.70 unterscheiden sich die Zolltarifnummern zuerst nach der Fischart. Vom Roten Thun (Thunnus thynnus) gilt 1604.20.70.30.0 für haltbar gemachte Ware und 1604.20.70.35.0 für die nicht haltbar gemachte Ware. Beim Atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus) gehören haltbar gemachte Fische in 1604.20.70.40.0, nicht haltbar gemachte in 1604.20.70.45.0, beim Echten Bonito (Katsuwonus pelamis) in 1604.20.70.50.0 und 1604.20.70.55.0. Die Nummern 1604.20.70.92.0 bis 1604.20.70.99.0 erfassen Thunfische, die nicht zu diesen drei Arten gehören, und nennen Weißen Thun (Thunnus alalunga) in 1604.20.70.92.0 und 1604.20.70.97.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 10 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1604.20.70
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1604.20.70
Anmerkungen (2)
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1604.20.70
Gilt bei der Einfuhr nach Ceuta für die Warennummer 1604.20.70 eine präferenzielle Aussetzung?
Ja, bei der Einfuhr nach Ceuta gilt für die Warennummer 1604.20.70 eine präferenzielle Aussetzung.
Gilt bei der Ausfuhr von Thunfisch unter der Warennummer 1604.20.70 eine Ausfuhrkontrollmaßnahme für Fisch?
Ja, bei der Ausfuhr aus allen Ländern gilt für die Warennummer 1604.20.70 eine Ausfuhrkontrollmaßnahme für Fisch.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung