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Zolltarifnummer 1604.20.70.92.0 – Haltbar gemachter Weißer Thun

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Sie gilt für Weißen Thun (Thunnus alalunga), der haltbar gemacht ist, als Fisch in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht. Nicht haltbar gemachter Weißer Thun gehört in die Zolltarifnummer 1604.20.70.97.0, andere haltbar gemachte Thunfische, die weder Weißer Thun noch Roter Thun, Großaugenthun oder echter Bonito sind, in die Zolltarifnummer 1604.20.70.94.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1604.20.70.92.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionFische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
1604.11 – 1604.19Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert
UnterpositionFische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht
ZolltarifnummerSurimizubereitungen
andere
Kombinierte NomenklaturLachse
Kombinierte NomenklaturSalmoniden, ausgenommen Lachse
Kombinierte NomenklaturSardellen
Kombinierte NomenklaturSardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fische der Art Orcynopsis unicolor
Kombinierte NomenklaturThunfische, echter Bonito und andere Fische der Gattung Euthynnus
andere
haltbar gemacht
ZolltarifnummerWeißer Thun (Thunnus alalunga)Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere
1604.31 – 1604.32Kaviar und Kaviarersatz

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1604.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1604.20.708-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1604.20.70.9210-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1604.20.70.92.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1604.20.70.92.0?

Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren … › 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar …
✓Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemachtDie Ware ist ein Fisch, der in anderer Weise als ganz oder in nicht fein zerkleinerten Stücken zubereitet oder haltbar gemacht wurde. Kaviar und Kaviarersatz aus Fischeiern gehören nicht dazu.
✓andere, also nicht: SurimizubereitungenDie Ware ist ein Fisch, der in keine der davor genannten Gruppen fällt und deshalb nach der Fischart unterschieden wird.
✓Thunfische, echter Bonito und andere Fische der Gattung EuthynnusDie Ware ist ein Thunfisch, echter Bonito (Katsuwonus pelamis) oder ein anderer Fisch der Gattung Euthynnus.
✓andere, also nicht: vom Roten Thun (Thunnus thynnus), vom Atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus), Echter Bonito (Katsuwonus pelamis)Die Ware ist ein Thunfisch einer Art, die nicht eigens davor genannt ist.
✓haltbar gemachtDie Ware ist haltbar gemacht.
✓Weißer Thun (Thunnus alalunga)Die Ware ist Weißer Thun der Art Thunnus alalunga.
1604.20.70.92.0Weißer Thun, haltbar gemacht

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1604.20.70

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1604.20.70.30.0haltbar gemachtBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr, Präferenzzollkontingent
1604.20.70.35.0andereBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr
1604.20.70.40.0haltbar gemachtBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr, Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
1604.20.70.45.0andereBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr, Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
1604.20.70.50.0haltbar gemachtKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
1604.20.70.55.0andereKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
1604.20.70.92.0Weißer Thun (Thunnus alalunga)diese SeiteKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
1604.20.70.94.0andereKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
1604.20.70.97.0Weißer Thun (Thunnus alalunga)Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent
1604.20.70.99.0andereKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, Präferenzzollkontingent

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1604.20.70 eingereiht

12 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Spanien6
Frankreich3
Slowakei2
Slowenien1
vZTAWareGültig bis
SIBTI2025/0054SlowenienKonserviertes Lebensmittel aus gemahlenem Fischfleisch – Thunfischpastete. Zur Ernährung des Menschen bestimmt. Die …27.06.2028
ESBTI2025SOL643SpanienEchter Bonito (Katsuwonus pelamis) in Form eines kompakten Fischblocks mit gleichmäßiger, mit Olivenöl bedeckter …11.06.2028
ESBTI2025SOL644SpanienEchter Bonito (Katsuwonus Pelanis) in Form eines kompakten Fischblocks mit regelmäßiger Oberfläche, bedeckt mit …11.06.2028
ESBTI2025SOL642SpanienGelbflossenthunfisch (Thunnus albacares) in Form eines kompakten Fischblocks mit gleichmäßiger, mit Sonnenblumenöl …11.06.2028
ESBTI2024SOL1040SpanienEchter Bonito in Sonnenblumenöl. Eingemachtes Produkt mit hermetischem Verschluss. Sterilisiertes Produkt. Säurearmes …09.12.2027
ESBTI2024SOL1063SpanienGelbflossenthun (Thunnus albacares) in Sonnenblumenöl. Konservenprodukt. Sterilisiertes Produkt. Wird in Packungen mit …09.12.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1604.20.9010Nach den Antragsangaben handelt es sich um gebackene, gefrorene Fischfrikadellen. Die Frikadellen bestehen aus Surimi von Fischen der Art Gadus chalcogrammus (Synonym: Theragra chalcogramma) …
1604.20.108Gefrorene Lachsburger, roh. Das Produkt enthält unter anderem: geschnittenes und maschinell zerkleinertes Fleisch von atlantischem Lachs (Salmo salar), Wasser, Gewürze; präsentiert in einer …
1604.20.506Konserviertes Lebensmittel aus zerkleinertem Fischfleisch – Sardinenpastete mit Tomate. Wird für die menschliche Ernährung verwendet. Die Grundzutaten sind: gekochtes Sardinenfleisch (mehr als 20 …
1604.20.053Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um eine Lebensmittelzubereitung aus Surimi, Stärke und weiteren Bestandteilen. Der Gehalt an Fisch beträgt mehr als 20 GHT. …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1604.20.70.92.0

€
1604.20.70.92.0Drittlandszoll24 %2.400 €868 €3.268 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (9)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0704Thailand0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0705alle Drittländer0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1592Serbien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1600Namibia0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1618Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1853Mexiko6,8 %01.07.2026 – 30.06.2027
09.1936Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.6004Vereinigtes Königreich0 %seit 01.01.2025
09.8204Vietnam0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 24 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 39 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada und Türkei. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)20,5 %
Albanien12 %
Bosnien und Herzegowina16,8 %
Chile20,5 %
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)7,2 %
Montenegro16,8 %
Neuseeland15 %
Serbien16,8 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1604.20.70.92.0

senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · CeutaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · MelillaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr aus Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr nach Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern nur unter den Bedingungen der Verordnung.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrollmaßnahme für Fisch · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1604.20.70.92.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 16, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1604.20.70

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 5 Zollkontingente statt 9.
  1. 01.01.19721604.20.70gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Thunfische, echter Bonito und andere Fische der Euthynnus-Arten“
  2. 01.07.19891604.20.70unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1604.20.70
  3. 01.01.19941604.20.70Wortlaut geändert · „Thunfische, echter Bonito und andere Fische der Gattung Euthynnus“ · vorher „Thunfische, echter Bonito und andere Fische der Euthynnus-Arten“
  4. 01.01.19941604.20.70Stellung im Tarifbaum geändert
  5. 14.07.19981604.20.70.30.0neu eingeführt · „haltbar gemacht“ · aus 1604.20.70
  6. 14.07.19981604.20.70.35.0neu eingeführt · aus 1604.20.70
  7. 14.07.19981604.20.70.99.0neu eingeführt · aus 1604.20.70
  8. 01.07.20011604.20.70.40.0neu eingeführt · „haltbar gemacht“ · aus 1604.20.50
  9. 01.07.20011604.20.70.45.0neu eingeführt · aus 1604.20.50
  10. 01.04.20131604.20.70.50.0neu eingeführt · „haltbar gemacht“
  11. 01.04.20131604.20.70.55.0neu eingeführt
  12. 10.10.20161604.20.70.92.0neu eingeführt · „Weißer Thun (Thunnus alalunga)“ · aus 1604.20.70
  13. 10.10.20161604.20.70.94.0neu eingeführt · aus 1604.20.70
  14. 10.10.20161604.20.70.97.0neu eingeführt · „Weißer Thun (Thunnus alalunga)“ · aus 1604.20.70
  15. 10.10.20161604.20.70.99.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1604.20.70.92.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Weißen Thun, haltbar gemacht, unter 1604.20.70?

Für haltbar gemachten Weißen Thun (Thunnus alalunga) gilt die Zolltarifnummer 1604.20.70.92.0. Nicht haltbar gemachter Weißer Thun gehört in die Zolltarifnummer 1604.20.70.97.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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