01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1702.90.10?
Die Zolltarifnummer 1702.90.10.10.0 erfasst chemisch reine Maltose für Futterzwecke. Die Zolltarifnummer 1702.90.10.90.0 erfasst chemisch reine Maltose, die nicht für Futterzwecke bestimmt ist.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1702.90.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1702.90.10
Anmerkungen (5)
4. Für Waren der Unterpositionen 1702.20.10, 1702.60.95 und 1702.90.71 wird der Zuckergehalt (Saccharose, Fructose, Glucose und Maltose, wobei Fructose und Glucose in Saccharoseäquivalent ausgedrückt werden) mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie („HPLC-Methode“) nach folgender Formel bestimmt: S + 0,95 × (F + G) + M Dabei sind: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware, ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware, ‚M‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Maltosegehalt der Ware. Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80, 1702.90.80 und 1702.90.95 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)). Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80 und 1702.90.80 werden die Ergebnisse durch Multiplikation der Brix-Werte mit dem Koeffizienten 0,95 in Saccharoseäquivalent umgerechnet.
5. Im Sinne der Unterpositionen 1702.30.10, 1702.40.10, 1702.60.10 und 1702.90.30 bezeichnet der Begriff ‚Isoglucose‘ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose. Für Waren dieser Unterpositionen wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014).
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
6. Als „Inulinsirup“ gelten: a) im Sinne der Unterposition 1702.60.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose; b) im Sinne der Unterposition 1702.90.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose. Die Menge an ‚Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose‘ wird bezogen auf die Trockenmasse mit der Formel F + 0,5 S/0,95 berechnet, wobei ‚F‘ der Fructosegehalt und ‚S‘ der Saccharosegehalt ist, die mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatografie bestimmt wurden.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
8. In der Nomenklatur werden Mischungen aus Zucker und geringen Mengen anderer Stoffe in Kapitel 17 eingereiht, es sei denn, sie haben den Charakter einer anderweitig eingereihten Zubereitung.
Einreihungsverordnungen (3)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 447/200927.05.2009 | Invertzuckersirup mit Zucker, Wasser und Propylenglykol wurde in die Warennummer 1702.90.95 eingereiht. | 1702.90.95 |
| 2694/9521.11.1995 | Sirup aus Nebenprodukten der Lactulosesynthese wurde in die damalige Nummer 1702.90.99 eingereiht; heute gilt dafür die Warennummer 1702.90.95. | 1702.90.99heute 1702.90.95 |
| 3513/9203.12.1992 | Farbloser Invertzuckersirup ohne Fruchtgeschmack wurde in die damalige Nummer 1702.90.90 eingereiht; heute gelten dafür die Warennummern 1702.90.80 und 1702.90.95. | 1702.90.90heute 1702.90.80, 1702.90.95 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-822/1903.06.2021 | Eine wässrige Lösung aus thermischer Zersetzung von Dextrose, die unter anderem aus wasserlöslichen Aldehyden und Ketonen besteht, gehört nach dem Urteil nicht in die Warennummer 1702.90.95. |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1702.90.10
Welche Zolltarifnummer gilt für chemisch reine Maltose unter der Warennummer 1702.90.10, wenn sie für Futterzwecke bestimmt ist?
Chemisch reine Maltose für Futterzwecke gehört in die Zolltarifnummer 1702.90.10.10.0. Chemisch reine Maltose, die nicht für Futterzwecke bestimmt ist, gehört in die Zolltarifnummer 1702.90.10.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile