01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1702.90.10.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1702.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1702.90.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1702.90.10.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1702.90.10.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1702.90.10.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1702.90.10.90.0?
- ×Lactose und Lactosesirup1702.11.00.00.0, 1702.19.00.00.0
- ×Ahornzucker und Ahornsirup1702.20
- ×Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT1702.30
- ×Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker1702.40
- ×chemisch reine Fructose1702.50.00.00.0
- ×andere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker1702.60
- ×Isoglucose1702.90.30.00.0
- ×Maltodextrin und Maltodextrinsirup1702.90.50.00.0
- ×Zucker und Melassen, karamellisiert1702.90.71.00.0, 1702.90.75.00.0, 1702.90.79.00.0
- ×Inulinsirup1702.90.80.00.0
- ×andere, also nicht: chemisch reine Maltose1702.90.95.00.0
- ×für Futterzwecke1702.90.10.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1702.90.10.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1702.90.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1702.90.10.10.0 | für Futterzwecke |
| 1702.90.10.90.0 | anderediese Seite |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1702.90.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1702.90.95 | 46 | Anderer Zucker; IMO Nach den vorgelegten Unterlagen handelt es sich bei der Ware um ein Isomaltooligosaccharid (IMO) in Form eines fein granulierten, weißen Pulvers. Die Ware ist als anderer Zucker … |
| 1702.90.50 | 9 | Maltodextrin Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsangaben um Maltodextrin, hergestellt aus Tapiokastärke. Die Ware kennzeichnet sich dar als Flüssigkeit. Das Dextroseäquivalent (DE-Wert) … |
| 1702.90.79 | 7 | Anderer Zucker; Karamellzuckersirup. Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine dunkelbraun bis schwarze Flüssigkeit, den Angaben nach aus Karamellzucker und Wasser. Der Gehalt an Saccharose … |
| 1702.90.75 | 2 | Zucker; karamellisiert Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein gelbbraunes Pulver mit Karamellgeschmack und -aroma. Gemäß Herstellerangaben handelt es sich um einen karamellisierten … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1702.90.10.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (5)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.4324 | Albanien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4325 | Bosnien und Herzegowina | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4326 | Serbien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.4327 | Nordmazedonien | 0 % | seit 01.10.2021 |
| 09.6705 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 12,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada und Singapur. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 11,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 8,9 % |
| Chile | 5,9 % |
| Neuseeland | 6,4 % |
| Südafrika | 8,9 % |
| Vietnam | 1,6 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1702.90.10.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1702.90.10.90.0
Anmerkungen (3)
4. Für Waren der Unterpositionen 1702.20.10, 1702.60.95 und 1702.90.71 wird der Zuckergehalt (Saccharose, Fructose, Glucose und Maltose, wobei Fructose und Glucose in Saccharoseäquivalent ausgedrückt werden) mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie („HPLC-Methode“) nach folgender Formel bestimmt: S + 0,95 × (F + G) + M Dabei sind: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware, ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware, ‚M‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Maltosegehalt der Ware. Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80, 1702.90.80 und 1702.90.95 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)). Für Waren der Unterpositionen 1702.60.80 und 1702.90.80 werden die Ergebnisse durch Multiplikation der Brix-Werte mit dem Koeffizienten 0,95 in Saccharoseäquivalent umgerechnet.
5. Im Sinne der Unterpositionen 1702.30.10, 1702.40.10, 1702.60.10 und 1702.90.30 bezeichnet der Begriff ‚Isoglucose‘ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose. Für Waren dieser Unterpositionen wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
6. Als „Inulinsirup“ gelten: a) im Sinne der Unterposition 1702.60.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose; b) im Sinne der Unterposition 1702.90.80 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose. Die Menge an ‚Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose‘ wird bezogen auf die Trockenmasse mit der Formel F + 0,5 S/0,95 berechnet, wobei ‚F‘ der Fructosegehalt und ‚S‘ der Saccharosegehalt ist, die mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatografie bestimmt wurden.
Einreihungsverordnungen (3)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 447/200927.05.2009 | Ein Invertzuckersirup mit 66,5 GHT Zucker als Saccharose, 31 GHT Wasser und 2,5 GHT Propylenglykol, als Bulkware für die Tabakindustrie, wurde in die Warennummer 1702.90.95 eingereiht. | 1702.90.95 |
| 2694/9521.11.1995 | Ein Sirup aus der Synthese von Lactulose mit geringen Anteilen von Lactose, Galactose, Tagatose und Fructose wurde in die damalige Nummer 1702.90.99 eingereiht; heute gilt dafür die Warennummer 1702.90.95. | 1702.90.99heute 1702.90.95 |
| 3513/9203.12.1992 | Ein farbloser, klarer, süßer Invertzuckersirup ohne erkennbaren Fruchtgeschmack wurde in die damalige Nummer 1702.90.90 eingereiht; heute stehen dafür die Warennummern 1702.90.80 und 1702.90.95. | 1702.90.90heute 1702.90.80, 1702.90.95 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-822/1903.06.2021 | Nach dem Urteil C-822/19 ist eine wässrige Lösung aus thermischer Zersetzung von Dextrose mit wasserlöslichen Aldehyden und Ketonen nicht in die Warennummer 1702.90.95 einzureihen. |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 17 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1702.90.10
- 01.01.19721702.90.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „chemisch reine Maltose“
- 01.02.20051702.90.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1702.90.10
- 01.02.20051702.90.10.10.0neu eingeführt · „für Futterzwecke“ · aus 1702.90.10
- 01.02.20051702.90.10.90.0neu eingeführt · aus 1702.90.10
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1702.90.10.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für chemisch reine Maltose unter 1702.90.10?
Chemisch reine Maltose, die nicht für Futterzwecke bestimmt ist, gehört in die Zolltarifnummer 1702.90.10.90.0. Für Futterzwecke gilt die Zolltarifnummer 1702.90.10.10.0.
Gilt für chemisch reine Maltose mit Ursprung Belarus unter 1702.90.10.90.0 ein Zusatzzoll?
Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus fällt für chemisch reine Maltose unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt für chemisch reine Maltose mit Ursprung Russland unter 1702.90.10.90.0 ein Zusatzzoll?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland fällt für chemisch reine Maltose unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile