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Zolltarifnummer 1806.10.30.90.0 – Zuckerkakaopulver unter 70 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst wird Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, dessen Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose 65 GHT oder mehr, aber weniger als 70 GHT beträgt. Die Nachbarnummer 1806.10.30.10.0 gilt für 70 GHT oder mehr, 1806.10.20.00.0 für 5 GHT bis unter 65 GHT und 1806.10.90.00.0 für 80 GHT oder mehr.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1806.10.30.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelKakao und Zubereitungen aus Kakao
PositionSchokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
UnterpositionKakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Zolltarifnummerkeine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHT
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 70 GHT …
ZolltarifnummeranderesDiese Seite
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr
Unterpositionandere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg
1806.31 – 1806.32andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1806.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1806.10.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1806.10.30.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1806.10.30.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1806.10.30.90.0?

Kapitel 18 Kakao und Zubereitungen aus Kakao › 1806 Schokolade und andere kakaohaltige …
✓Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen SüßmittelnDie Ware muss Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln sein. Der Zuckerzusatz gehört zur Zusammensetzung des Pulvers.
✓mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHTDer Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose muss 65 GHT oder mehr, aber weniger als 80 GHT betragen. Die Ware muss innerhalb dieses Bereichs liegen.
✓anderesDie Ware muss unter 70 GHT Saccharose oder Isoglucose enthalten. Ab 70 GHT ist die Ware in der Zeile mit 70 GHT oder mehr einzuordnen.
1806.10.30.90.0Zuckerhaltiges Kakaopulver, Saccharose unter 70 GHT

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1806.10.30.90.0?

  • ×andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher …1806.20
  • ×andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln1806.31.00.00.0, 1806.32
  • ×andere, also nicht: Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln1806.90
  • ×keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose …1806.10.15.00.0
  • ×mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch …1806.10.20.00.0
  • ×mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr1806.10.90.00.0
  • ×mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 70 GHT oder mehr1806.10.30.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1806.10.30

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1806.10.30.10.0mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 70 GHT …Präferenzzollkontingent
1806.10.30.90.0anderesdiese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1806.10.30 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1806.10.204Kakao Natur, Trinkschokoladenpulver, bio, 250g, vegan - schokoladig-sanft Produktzutaten: Rohrohrzucker, Kakao (42%) Verwendung: mit Milch oder Wasser anrühren, heiß oder kalt genießen; auch zum …
1806.10.902Gesüßtes Kakaopulver mit Saccharose (mit mehr als 80 % Saccharose). Wird in Big-Bags von 1.000 Kilo und in Säcken von 50 Kilo verpackt angeboten. Für den menschlichen Verzehr bestimmt.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1806.10.30.90.0

€
1806.10.30.90.0Drittlandszoll8 % + 31,40 EUR je 100 kg–––
1806.10.30.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll8 % + 31,40 EUR je 100 kg + 50 %–––
1806.10.30.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll8 % + 31,40 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (13)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0085alle Drittländer43 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0880Mercosur4 % + 15,70 EUR je 100 kg01.05.2026 – 31.12.2026
09.1375Israel0 % + 26,69 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.1956Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.6719Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7227Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7236Kolumbien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7307Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7311Panama0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7533Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8206Vietnam0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8300Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9014USA2 % + 7,85 EUR je 100 kgseit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8 % + 31,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 38 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Kanada und Singapur. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + 31,40 EUR je 100 kg
APS+-Länder0 % + 31,40 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,5 % + 31,40 EUR je 100 kg
Algerien0 % + 31,40 EUR je 100 kg
Chile0 % + 31,40 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + 30,48 EUR je 100 kg
Ecuador31,40 EUR je 100 kg
Färöer0 % + 31,40 EUR je 100 kg
Island0 % + 30,48 EUR je 100 kg
Israel0 % + 31,40 EUR je 100 kg
Japan6 % + 23,55 EUR je 100 kg
Kolumbien0 % + 31,40 EUR je 100 kg
Neuseeland4 % + 15,70 EUR je 100 kg
Norwegen0 % + 30,48 EUR je 100 kg
Peru0 % + 31,40 EUR je 100 kg
Syrien0 % + 31,40 EUR je 100 kg
Südafrika0 % + 31,40 EUR je 100 kg
Tunesien0 % + 31,40 EUR je 100 kg
Zentralamerika0 % + 31,40 EUR je 100 kg
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 31,40 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1806.10.30.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1806.10.30.90.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 18, Anmerkung 2
2. Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Waren der Unterpositionen 1806.20, 1806.31, 1806.32 und 1806.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Nicht zu den Unterpositionen 1806.90.11 und 1806.90.19 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
242/200610.02.2006Ein als Zucker verwendetes, bräunlich kristallines Erzeugnis aus Zucker mit geringem Kakaopulveranteil wurde nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Warennummer 1806.10.90 eingereiht.1806.10.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-53/7510.12.1975FÜR DIE ANWENDUNG DER TARIFSTELLEN 18.06 B UND 21.07 C DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS UMFASST DER BEGRIFF " SPEISEEIS " ERZEUGNISSE, DIE DAS WESENTLICHE CHARAKTERBESTIMMENDE MERKMAL HABEN, BEI EINER TEMPERATUR UM 0 GRAD C ZU SCHMELZEN . ER KANN NICHT AUF …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 18 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1806.10.30

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 13.
  1. 01.01.19721806.10.30gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT …“
  2. 01.01.19881806.10.30unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1806.10.30
  3. 01.01.19881806.10.30.10.0neu eingeführt · „nur durch Zusatz von Saccharose gezuckert“ · aus 1806.10.30
  4. 01.01.19881806.10.30.90.0neu eingeführt · aus 1806.10.30
  5. 01.01.19981806.10.30wieder anmeldefähig · aus 1806.10.30
  6. 01.01.19981806.10.30.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 1806.10.30
  7. 01.01.19981806.10.30.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 1806.10.30
  8. 01.06.20101806.10.30unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1806.10.30
  9. 01.06.20101806.10.30.10.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 70 GHT …“ · aus 1806.10.30
  10. 01.06.20101806.10.30.90.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 1806.10.30

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1806.10.30.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt unter 1806.10.30 für Kakaopulver mit Zucker und 65 bis unter 70 GHT Saccharose?

Kakaopulver mit Zucker und einem Saccharosegehalt von 65 GHT oder mehr, aber weniger als 70 GHT, gehört in die Zolltarifnummer 1806.10.30.90.0. Ab 70 GHT ist die Ware in 1806.10.30.10.0 einzuordnen.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Kakaopulver mit Zucker aus Russland unter 1806.10.30.90.0?

Ja, bei der Einfuhr von Waren mit Ursprung in Russland wird für die Zolltarifnummer 1806.10.30.90.0 ein Zusatzzoll erhoben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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