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Warennummer 1806.20.50 – Schokolade mit Kakaobutter ab 18 GHT

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr (Position 1806, Unterposition 1806.20, „andere“). Zubereitungen mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr gehören in Warennummer 1806.20.10, solche mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT, in Warennummer 1806.20.30. Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich nach dem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker und nach der Verwendung: 1806.20.50.20.0 erfasst Zubereitungen mit mindestens 65 % zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker des Nettogewichts, die für die Zubereitung von Schokoladengetränken bestimmt sind.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Schokolade mit 18 GHT Kakaobutter zu HS-Code 1806.20?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1806.20.50?

Die Zolltarifnummer 1806.20.50.20.0 erfasst Zubereitungen mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts, für die Zubereitung von Schokoladengetränken. Die Zolltarifnummer 1806.20.50.90.0 mit dem Wortlaut „andere“ erfasst alle Zubereitungen dieser Warennummer, die nicht unter 1806.20.50.20.0 fallen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelKakao und Zubereitungen aus Kakao
PositionSchokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
Unterpositionandere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg
andere
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehrDiese Seite
Zolltarifnummermit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts, für die Zubereitung von Schokoladengetränken8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) · 1 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1806.20.50

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1806.20.50

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 18, Anmerkung 2
2. Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Waren der Unterpositionen 1806.20, 1806.31, 1806.32 und 1806.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Nicht zu den Unterpositionen 1806.90.11 und 1806.90.19 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1806.20.50mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr: Hierher gehören insbesondere die als zartbittere oder Bitterschokolade bezeichneten Erzeugnisse.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-53/7510.12.1975FÜR DIE ANWENDUNG DER TARIFSTELLEN 18.06 B UND 21.07 C DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS UMFASST DER BEGRIFF " SPEISEEIS " ERZEUGNISSE, DIE DAS WESENTLICHE CHARAKTERBESTIMMENDE MERKMAL HABEN, BEI EINER TEMPERATUR UM 0 GRAD C ZU SCHMELZEN . ER KANN NICHT AUF …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 1806.20.50

Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 1806.20.50 für Ihre Zubereitung mit Zucker?

Das richtet sich danach, ob die Zubereitung mindestens 65 % zugesetzten Rohr- oder Rübenzucker des Nettogewichts enthält und für die Zubereitung von Schokoladengetränken bestimmt ist. Dann gehört sie in 1806.20.50.20.0. Alle anderen Zubereitungen dieser Warennummer fallen unter 1806.20.50.90.0.

Welche Lebens- und Futtermittelkontrolle gilt bei der Einfuhr unter der Warennummer 1806.20.50?

Bei der Einfuhr unter der Warennummer 1806.20.50 gilt eine Lebens- und Futtermittelkontrolle für Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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