01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1902.19.10?
Die Zolltarifnummer 1902.19.10.20.0 erfasst Teigwaren, die Reis enthalten. Die Zolltarifnummer 1902.19.10.90.0 („andere“) erfasst die übrigen Teigwaren dieser Warennummer, die keinen Reis enthalten.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1902.19.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 1902.19.10?
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 1902.19.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1902.19.10
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-471/1706.09.2018 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der … |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1902.19.10
Welche Zolltarifnummer gilt für Teigwaren mit Reis unter der Warennummer 1902.19.10?
Teigwaren mit Reis gehören in die Zolltarifnummer 1902.19.10.20.0. Andere Teigwaren dieser Warennummer gehören in die Zolltarifnummer 1902.19.10.90.0.
Bleiben gefüllte Teigwaren der Position 1902 mit Fleisch in Kapitel 19 oder gehören sie zu Kapitel 16?
Gefüllte Waren der Position 1902 bleiben in Kapitel 19. Der Ausschluss in Kapitel 19, Anmerkung 1 Buchstabe a betrifft Lebensmittelzubereitungen mit mehr als 20 GHT Wurst, Fleisch oder anderen genannten Stoffen, die nach Kapitel 16 gehören.
Gilt für die Warennummer 1902.19.10 eine Einfuhrkontrolle für GVO?
Ja, bei der Einfuhr gilt für diese Warennummer eine Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltender Erzeugnisse für alle Länder. Bei der Einfuhr aus China gilt eine Einfuhrkontrolle hinsichtlich GVO ebenfalls.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile


