01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 1902?
Die Position 1902 wird zunächst nach Eiern unterteilt: Teigwaren mit Eiern gehören in Unterposition 1902.11, andere Teigwaren in Unterposition 1902.19, wobei Warennummer 1902.19.10 Teigwaren ohne Weichweizenmehl und ohne Weichweizengrieß erfasst und Warennummer 1902.19.90 die übrigen. Gefüllte Teigwaren gehören in Unterposition 1902.20 und werden in Warennummer 1902.20.10 (mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere), Warennummer 1902.20.30 (mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse) und in übrige gefüllte Teigwaren unterteilt, die sich in Warennummer 1902.20.91 gekocht und Warennummer 1902.20.99 andere trennen. Andere Teigwaren gehören in Unterposition 1902.30, getrocknet in Warennummer 1902.30.10 und andere in Warennummer 1902.30.90, während Couscous in Unterposition 1902.40 steht, mit Zolltarifnummer 1902.40.10.00.0 für nicht zubereiteten und Zolltarifnummer 1902.40.90.00.0 für anderen Couscous.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 1902.11Eier enthaltend
- 1902.11.00.20.01902.11.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 11 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 1902
12 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1902. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Nudel – 1902.19.90.90.0
Fertiggericht – 1902.30.90.90.0
Ramen – 1902.30.10.80.0
Instant-Nudel – 1902.30.10.80.0
Reis-Nudel – 1902.30.10.20.0
Teigtasche – 1902.20.91.90.0
Couscous – 1902.40.10.00.0
Tortellini – 1902.20.91.90.0
Vermicelli – 1902.19.10.90.0
Trockenlebensmittel – 1902.30.10.20.0
Spaghetti – 1902.19.10.90.0
Makkaroni – 1902.19.10.90.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 1902
Rechts: wie viele der 11 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 1902
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-471/1706.09.2018 | Instantnudelgerichte, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, gehören nach C-471/17 in die Warennummer 1902.30.10. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 1902
Zehn der elf Warennummern der Position 1902 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19951902.19.10eingeführt · weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend · zuletzt geändert 21.09.2017
- 01.01.19951902.19.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 21.09.2017
- 01.01.19721902.20.10eingeführt · mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend · zuletzt geändert 21.09.2017
- 01.01.19721902.20.30eingeführt · mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse … · zuletzt geändert 21.09.2017
- 01.01.19721902.20.91eingeführt · gekocht · zuletzt geändert 21.09.2017
- 01.01.19721902.20.99eingeführt · andere · zuletzt geändert 21.09.2017
- 01.01.19721902.30.10eingeführt · getrocknet · zuletzt geändert 01.07.2002
- 01.01.19721902.30.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 21.09.2017
- 01.01.19721902.40.10.00.0eingeführt · nicht zubereitet
- 01.01.19721902.40.90.00.0eingeführt · anderer
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 1902
Was gehört nicht zur Position 1902?
Lebensmittelzubereitungen mit mehr als 20 GHT Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, einzeln oder zusammen, gehören nicht hierher, sondern zu Kapitel 16. Gefüllte Waren der Position 1902 sind davon ausgenommen.
Welche Nummer gilt für gefüllte Teigwaren in Position 1902?
Gefüllte Teigwaren gehören in Unterposition 1902.20. Mit mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere gehören sie in Warennummer 1902.20.10, mit mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse in Warennummer 1902.20.30. Alle übrigen gefüllten Teigwaren unterscheiden sich in gekocht (Warennummer 1902.20.91) und andere (Warennummer 1902.20.99).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile