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Warennummer 2106.90.20 – Alkoholhaltige Zubereitungen für Getränke

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol. Sie steht in Position 2106 unter der Unterposition 2106.90 (andere). Ähnliche Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger gehören in die Warennummer 2106.90.92 oder 2106.90.98. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob die Zubereitung einen Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker von 65 % oder mehr des Nettogewichts aufweist.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2106.90.20?

Die Zolltarifnummer 2106.90.20.10.0 erfasst Zubereitungen mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts. Alle übrigen Zubereitungen dieser Warennummer gehören in die Zolltarifnummer 2106.90.20.90.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelVerschiedene Lebensmittelzubereitungen
PositionLebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturzusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von RiechstoffenDiese Seite
Zolltarifnummermit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts17,3 %, mindestens 1,00 EUR je % vol/hl · 3 vZTA
Zolltarifnummerandere17,3 %, mindestens 1,00 EUR je % vol/hl · 3 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2106.90.20

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.115,9 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderEinfuhr
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderAusfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2106.90.20

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 2106.10.20 und 2106.90.92 umfasst der Begriff „Stärke“ auch die Stärkeabbauprodukte.
Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Für die Anwendung der Unterposition 2106.90.20 gelten als „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen“, die Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Im Sinne der Unterposition 2106.90.30 bezeichnet der Begriff „Isoglucose“ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.
Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für Waren der Unterpositionen 2106.90.30 und 2106.90.59 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)).
Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Andere Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, werden, sofern anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in Position 2106 eingereiht.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
2106.90.20zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz, Ziffer 7. Siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 21. Nicht hierher gehören ähnliche zusammengesetzte Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger (Unterposition 2106.90.92 oder 2106 …
Kapitel 21, AllgemeinesDie Einreihung von „Nahrungsergänzungsmitteln“ (gemäß Ziffer 16 der Erläuterungen zu Position 2106 des HS), insbesondere anderer Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, ist auch unter den Kriterien zu betrachten, die im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in den verbundenen Rechtssachen …

Einreihungsverordnungen (70)

VerordnungWareDamals
2023/113105.06.2023Vitamin-Gummibonbons aus Malzsirup, Saccharose und Glukose wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht.2106.90.98
2019/92103.06.2019Tabletten mit S-Adenosyl-L-Methionin als Nahrungsergänzungsmittel wurden in die Warennummer 2106.90.92 eingereiht.2106.90.92
328/201308.04.2013Ein Pulver aus Calciumcarbonat und Stärke zur Herstellung von Calciumtabletten wurde in die Warennummer 2106.90.92 eingereiht.2106.90.92
715/201230.07.2012Tabletten aus Gerstengraspulver, Honig und Chrompicolinat wurden als Nahrungsergänzungsmittel in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht.2106.90.98
826/201112.08.2011Tierförmige Tabletten mit Saccharose, Stärke und Vitaminen wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht.2106.90.98
2061/8907.07.1989Vitamin-C-Tabletten wurden in die damalige Nummer 2106.90.91 eingereiht; heute gilt dafür die Warennummer 2106.90.92.2106.90.91heute 2106.90.92

Urteile des EuGH (7)

UrteilKernsatz
C-252/2408.05.2025Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission …
C-14/9130.01.1992
C-377/9205.10.1993Eine Substanz aus Kokosnussmasse mit Maltodextrin und Natrium-Kaseinat und einem Saccharosegehalt von 5 % oder mehr ist in die Warennummer 2106.90.99 einzureihen.
C-441/1509.02.2017Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der …

6 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 2106.90.20

Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 2106.90.20 für Zubereitungen mit 65 % oder mehr zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker?

Für Zubereitungen mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts gilt die Zolltarifnummer 2106.90.20.10.0. Alle übrigen Zubereitungen dieser Warennummer gehören in die Zolltarifnummer 2106.90.20.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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