01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 2106.90?
Die Warennummer 2106.90.20 erfasst zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen. Die Warennummern 2106.90.30, 2106.90.51 und 2106.90.55 unterscheiden sich nach Isoglucosesirup, Lactosesirup sowie Glucose- und Maltodextrinsirup innerhalb der aromatisierten oder gefärbten Zuckersirupe. Die Warennummer 2106.90.59 erfasst die übrigen Zuckersirupe dieser Gruppe. Die Warennummer 2106.90.92 erfasst Zubereitungen, die kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthalten, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthalten; die Warennummer 2106.90.98 erfasst die übrigen Zubereitungen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 2106.90.20zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten …
- 2106.90.20.10.02106.90.20.90.0
- 2106.90.30Isoglucosesirup
- 2106.90.30.10.02106.90.30.90.0
- 2106.90.51Lactosesirup
- 2106.90.51.10.02106.90.51.90.0
- 2106.90.55Glucose- und Maltodextrinsirup
- 2106.90.55.10.02106.90.55.90.0
- 2106.90.92kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder …
- 2106.90.92.40.02106.90.92.50.02106.90.92.55.02106.90.92.65.02106.90.92.75.02106.90.92.85.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 7 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2106.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 2106.90?
53 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 2106.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Nahrungsergänzungsmittel – 2106.90.92.85.0
Früchtetee – 2106.90.98.49.0
Vitamin – 2106.90.92.85.0
Süßungsmittel – 2106.90.98.49.0
Kokosmilch – 2106.90.92.85.0
Multivitamin – 2106.90.92.85.0
Elektrolyt-Pulver – 2106.90.98.49.0
Mineralstoff – 2106.90.92.85.0
Fischöl – 2106.90.92.85.0
Vitamin-Nahrungsergänzungsmittel – 2106.90.92.85.0
Emulsion – 2106.90.92.85.0
Kokosmilch-Pulver – 2106.90.98.49.0
Kräutertee – 2106.90.92.85.0
Magnesium-Nahrungsergänzungsmittel – 2106.90.92.85.0
Omega-3 – 2106.90.92.85.0
Dattelsirup – 2106.90.98.49.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2106.90
Anmerkungen (6)
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 2106.10.20 und 2106.90.92 umfasst der Begriff „Stärke“ auch die Stärkeabbauprodukte.
2. Für die Anwendung der Unterposition 2106.90.20 gelten als „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen“, die Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
3. Im Sinne der Unterposition 2106.90.30 bezeichnet der Begriff „Isoglucose“ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.
4. Für Waren der Unterpositionen 2106.90.30 und 2106.90.59 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)).
5. Andere Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, werden, sofern anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in Position 2106 eingereiht.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 21, Allgemeines | Die Einreihung von „Nahrungsergänzungsmitteln“ (gemäß Ziffer 16 der Erläuterungen zu Position 2106 des HS), insbesondere anderer Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, ist auch unter den Kriterien zu betrachten, die im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in den verbundenen Rechtssachen … |
Einreihungsverordnungen (70)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2023/113105.06.2023 | Vitamin-Gummibonbons aus Malzsirup, Saccharose und Glukose mit zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht. | 2106.90.98 |
| 2019/92103.06.2019 | Tabletten mit S-Adenosyl-L-Methionin (SAMe) als Nahrungsergänzungsmittel wurden in die Warennummer 2106.90.92 eingereiht. | 2106.90.92 |
| 328/201308.04.2013 | Ein Pulver aus Calciumcarbonat und Stärke zur Herstellung von Calciumtabletten wurde in die Warennummer 2106.90.92 eingereiht. | 2106.90.92 |
| 715/201230.07.2012 | Tabletten aus Gerstengraspulver, Weizengraspulver, Alfalfapulver und Honig mit Chrompicolinat wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht. | 2106.90.98 |
| 826/201112.08.2011 | Bunte Tierform-Tabletten mit Saccharose, Stärke und Vitaminen für den Einzelverkauf wurden in die Warennummer 2106.90.98 eingereiht. | 2106.90.98 |
| 2061/8907.07.1989 | Vitamin-C-Tabletten zur Verwendung gegen Vitamin-C-Mangelerscheinungen wurden in die damalige Nummer 2106.90.91 eingereiht; heute steht diese Ware unter 2106.90.92. | 2106.90.91heute 2106.90.92 |
Urteile des EuGH (7)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-252/2408.05.2025 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission … |
| C-14/9130.01.1992 | |
| C-377/9205.10.1993 | Eine sprühgetrocknete Kokosnussmasse mit Maltodextrin und Natrium-Kaseinat und einem Saccharosegehalt von 5 % oder mehr wurde in die Warennummer 2106.90.99 eingereiht. |
| C-441/1509.02.2017 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der … |
6 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 2106.90
Was ist mit HS-Code 2106.90 gemeint?
Der HS-Code 2106.90 ist die Unterposition 2106.90 („andere“) in Position 2106. Darunter liegen die Warennummern 2106.90.20, 2106.90.30, 2106.90.51, 2106.90.55, 2106.90.59, 2106.90.92 und 2106.90.98.
Welche Waren fallen unter die Warennummer 2106.90.98?
Unter die Warennummer 2106.90.98 fallen die übrigen Zubereitungen, die nicht unter 2106.90.92 eingereiht werden. Auf dieser Seite sind Früchtetee, Süßungsmittel, Elektrolytpulver und Kokosmilchpulver mit der Zolltarifnummer 2106.90.98.49.0 genannt.
Welche Nummer unter HS-Code 2106.90 gilt für Nahrungsergänzungsmittel?
Das hängt von den Merkmalen der konkreten Zubereitung ab, nicht allein von der Bezeichnung als Nahrungsergänzungsmittel. Als möglicher Code kommt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.0 in Betracht, wenn die Zubereitung kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthält oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke. Enthält sie mehr davon, kommt dieser Code nicht in Betracht.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile