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Position 2106 – Lebensmittelzubereitungen

Position im Zolltarif

21Kapitel06Position

Lebensmittelzubereitungen, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind, etwa Eiweißkonzentrate, Sirupe und Nahrungsergänzungsmittel in Form von Kapseln, Tabletten, Pastillen oder Pillen. Speiseeis, auch kakaohaltig, gehört nicht hierher, sondern in Position 2105.

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Welche Unterposition aus Position 2106 gilt für Ihre Zubereitung?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2106?

Position 2106 gliedert sich in die Unterpositionen 2106.10 für Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe und 2106.90 für andere Zubereitungen. Unterposition 2106.10 unterscheidet nach Milchfett-, Saccharose-, Isoglucose-, Stärke- und Glucosegehalt in 2106.10.20 und in 2106.10.80 für alle übrigen Eiweißkonzentrate. Unterposition 2106.90 umfasst unter anderem zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen (2106.90.20), Isoglucosesirup (2106.90.30), Lactosesirup (2106.90.51) sowie Glucose- und Maltodextrinsirup (2106.90.55). Die übrigen Zubereitungen dieser Unterposition verteilen sich auf 2106.90.59, 2106.90.92 und 2106.90.98 andere.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelVerschiedene Lebensmittelzubereitungen
PositionLebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffenDiese Seite
UnterpositionEiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe12,8 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 67 vZTA
Kombinierte Nomenklaturkein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere12,8 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 3.356 vZTA
Kombinierte Nomenklaturzusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen
Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt
Kombinierte NomenklaturIsoglucosesirup
andere
Kombinierte NomenklaturLactosesirup
Kombinierte NomenklaturGlucose- und Maltodextrinsirup
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Kombinierte Nomenklaturkein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2106

58 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2106. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2106

Rechts: wie viele der 9 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kanada9 von 9
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · USA9 von 9
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Chile4 von 9
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder9 von 9
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus9 von 9
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland9 von 9
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China9 von 9
KontrolleEinfuhrkontrolle · Indien9 von 9
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder9 von 9
KontrolleREACH · alle Länder9 von 9
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder7 von 9
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder7 von 9
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder6 von 9
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union6 von 9
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer6 von 9
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland6 von 9
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2106

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 2106.10.20 und 2106.90.92 umfasst der Begriff „Stärke“ auch die Stärkeabbauprodukte.
Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Für die Anwendung der Unterposition 2106.90.20 gelten als „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen“, die Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol.
Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Im Sinne der Unterposition 2106.90.30 bezeichnet der Begriff „Isoglucose“ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für Waren der Unterpositionen 2106.90.30 und 2106.90.59 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)).
Wortlaut · Kapitel 21, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Andere Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, werden, sofern anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in Position 2106 eingereiht.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 21, AllgemeinesDie Einreihung von „Nahrungsergänzungsmitteln“ (gemäß Ziffer 16 der Erläuterungen zu Position 2106 des HS), insbesondere anderer Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, ist auch unter den Kriterien zu betrachten, die im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in den verbundenen Rechtssachen …

Urteile des EuGH (7)

UrteilKernsatz
C-252/2408.05.2025Im Urteil C-252/24 geht es um die Einreihung einer flüssigen Lebensmittelzubereitung mit Eisensulfat, Vitaminkomplex und Mineralsalzen.
C-14/9130.01.1992
C-377/9205.10.1993Eine sprühgetrocknete Kokosnussmasse mit zugesetztem Maltodextrin und Natrium-Kaseinat und einem Saccharosegehalt von 5 % oder mehr wurde in die Warennummer 2106.90.99 eingereiht.
C-441/1509.02.2017Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2106

Die neun Warennummern der Position 2106 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19952106.10.20eingeführt · kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder … · zuletzt geändert 01.07.2003
  2. 01.01.19952106.10.80eingeführt · andere
  3. 01.01.19962106.90.20eingeführt · zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken … · zuletzt geändert 21.09.2017
  4. 01.01.19722106.90.30eingeführt · Isoglucosesirup · zuletzt geändert 21.09.2017
  5. 01.01.19722106.90.51eingeführt · Lactosesirup · zuletzt geändert 21.09.2017
  6. 01.01.19722106.90.55eingeführt · Glucose- und Maltodextrinsirup · zuletzt geändert 21.09.2017
  7. 01.01.19722106.90.59eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.06.2010
  8. 01.01.19952106.90.92eingeführt · kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder …
  9. 01.01.19952106.90.98eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2106

Welche Unterposition aus Position 2106 gilt für Ihre Ware?

Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe gehören in Unterposition 2106.10, alle anderen Lebensmittelzubereitungen in 2106.90. Innerhalb von 2106.90 trennen die Warennummern zum Beispiel alkoholhaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken (2106.90.20) von Isoglucosesirup (2106.90.30).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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