01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2106?
Position 2106 gliedert sich in die Unterpositionen 2106.10 für Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe und 2106.90 für andere Zubereitungen. Unterposition 2106.10 unterscheidet nach Milchfett-, Saccharose-, Isoglucose-, Stärke- und Glucosegehalt in 2106.10.20 und in 2106.10.80 für alle übrigen Eiweißkonzentrate. Unterposition 2106.90 umfasst unter anderem zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen (2106.90.20), Isoglucosesirup (2106.90.30), Lactosesirup (2106.90.51) sowie Glucose- und Maltodextrinsirup (2106.90.55). Die übrigen Zubereitungen dieser Unterposition verteilen sich auf 2106.90.59, 2106.90.92 und 2106.90.98 andere.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 9 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2106
58 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2106. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Nahrungsergänzungsmittel – 2106.90.92.85.0
Früchtetee – 2106.90.98.49.0
Vitamin – 2106.90.92.85.0
Süßungsmittel – 2106.90.98.49.0
Kokosmilch – 2106.90.92.85.0
Multivitamin – 2106.90.92.85.0
Elektrolyt-Pulver – 2106.90.98.49.0
Mineralstoff – 2106.90.92.85.0
Fischöl – 2106.90.92.85.0
Vitamin-Nahrungsergänzungsmittel – 2106.90.92.85.0
Emulsion – 2106.90.92.85.0
Kokosmilch-Pulver – 2106.90.98.49.0
Kräutertee – 2106.90.92.85.0
Magnesium-Nahrungsergänzungsmittel – 2106.90.92.85.0
Omega-3 – 2106.90.92.85.0
Proteinpulver – 2106.10.20.90.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2106
Rechts: wie viele der 9 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2106
Anmerkungen (6)
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 2106.10.20 und 2106.90.92 umfasst der Begriff „Stärke“ auch die Stärkeabbauprodukte.
2. Für die Anwendung der Unterposition 2106.90.20 gelten als „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen“, die Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol.
3. Im Sinne der Unterposition 2106.90.30 bezeichnet der Begriff „Isoglucose“ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
4. Für Waren der Unterpositionen 2106.90.30 und 2106.90.59 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)).
5. Andere Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, werden, sofern anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in Position 2106 eingereiht.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 21, Allgemeines | Die Einreihung von „Nahrungsergänzungsmitteln“ (gemäß Ziffer 16 der Erläuterungen zu Position 2106 des HS), insbesondere anderer Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, ist auch unter den Kriterien zu betrachten, die im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in den verbundenen Rechtssachen … |
Urteile des EuGH (7)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-252/2408.05.2025 | Im Urteil C-252/24 geht es um die Einreihung einer flüssigen Lebensmittelzubereitung mit Eisensulfat, Vitaminkomplex und Mineralsalzen. |
| C-14/9130.01.1992 | |
| C-377/9205.10.1993 | Eine sprühgetrocknete Kokosnussmasse mit zugesetztem Maltodextrin und Natrium-Kaseinat und einem Saccharosegehalt von 5 % oder mehr wurde in die Warennummer 2106.90.99 eingereiht. |
| C-441/1509.02.2017 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2106
Die neun Warennummern der Position 2106 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19952106.10.20eingeführt · kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder … · zuletzt geändert 01.07.2003
- 01.01.19952106.10.80eingeführt · andere
- 01.01.19962106.90.20eingeführt · zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken … · zuletzt geändert 21.09.2017
- 01.01.19722106.90.30eingeführt · Isoglucosesirup · zuletzt geändert 21.09.2017
- 01.01.19722106.90.51eingeführt · Lactosesirup · zuletzt geändert 21.09.2017
- 01.01.19722106.90.55eingeführt · Glucose- und Maltodextrinsirup · zuletzt geändert 21.09.2017
- 01.01.19722106.90.59eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.06.2010
- 01.01.19952106.90.92eingeführt · kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder …
- 01.01.19952106.90.98eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2106
Welche Unterposition aus Position 2106 gilt für Ihre Ware?
Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe gehören in Unterposition 2106.10, alle anderen Lebensmittelzubereitungen in 2106.90. Innerhalb von 2106.90 trennen die Warennummern zum Beispiel alkoholhaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken (2106.90.20) von Isoglucosesirup (2106.90.30).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile