01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2909.30.39?
Die Zolltarifnummern unter 2909.30.39 unterscheiden sich nach der genannten Verbindung: 2909.30.39.20.0 erfasst 1,1'-Propan-2,2-diylbis[3,5-dibrom-4-(2,3-dibrompropoxy)benzen] (CAS RN 21850-44-2), 2909.30.39.30.0 erfasst 1,1'-(1-Methylethyliden)bis[3,5-dibrom-4-(2,3-dibrom-2-methylpropoxy)]-benzol (CAS RN 97416-84-7) und 2909.30.39.50.0 erfasst 2-(1-Adamantyl)-4-bromanisol (CAS RN 104224-63-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr. Die Zolltarifnummern 2909.30.39.60.0 für Tetrabromdiphenylether (C12H6Br4O, CAS 40088-47-9), 2909.30.39.65.0 für Hexabromdiphenylether (C12H4Br6O, CAS 36483-60-0) und 2909.30.39.70.0 für Heptabromdiphenylether (C12H3Br7O, CAS 68928-80-3) folgen darauf. Die Zolltarifnummer 2909.30.39.90.0 gilt für alle übrigen Waren unter 2909.30.39, die die vorstehenden Zolltarifnummern nicht erfassen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 7 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2909.30.39
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2909.30.39
Anmerkungen (5)
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate. Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen“ im Sinne der Position 2929. Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen“ (die charakteristischen organischen Gruppen dieser Positionen, die Sauerstoff enthalten) auf die Sauerstoff-Funktionen beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
04Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 2909.30.39
Zum 01.07.2026 wurden drei Zolltarifnummern neu eingeführt. Zum 01.01.2026 wurden vier Zolltarifnummern neu eingeführt.
- 01.07.20262909.30.39.20.0neu eingeführt · 1,1'-Propan-2,2-diylbis[3,5-dibrom-4-(2,3-dibrompropoxy)benzen] (CAS RN 21850-44-2)
- 01.07.20262909.30.39.30.0neu eingeführt · 1,1'-(1-Methylethyliden)bis[3,5-dibrom-4-(2,3-dibrom-2-methylpropoxy)]-benzol (CAS RN 97416-84-7)
- 01.07.20262909.30.39.50.0neu eingeführt · 2-(1-Adamantyl)-4-bromanisol (CAS RN 104224-63-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
- 01.01.20262909.30.39.60.0neu eingeführt · Tetrabromdiphenyl Ether (C12H6Br4O) (CAS 40088-47-9)
- 01.01.20262909.30.39.65.0neu eingeführt · Hexabromdiphenylether C12H4Br6O (CAS 36483-60-0)
- 01.01.20262909.30.39.70.0neu eingeführt · Heptabromdiphenylether C12H3Br7O (CAS 68928-80-3)
- 01.01.20262909.30.39.90.0neu eingeführt · andere
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 2909.30.39
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 2909.30.39 gilt für Tetrabromdiphenylether?
Tetrabromdiphenylether (C12H6Br4O, CAS 40088-47-9) gehört in die Zolltarifnummer 2909.30.39.60.0. Hexabromdiphenylether und Heptabromdiphenylether stehen unter 2909.30.39.65.0 und 2909.30.39.70.0 in eigenen Zolltarifnummern.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung