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Position 2909 – Ether, Etheralkohole und Peroxide

Position im Zolltarif

29Kapitel09Position

Zu dieser Position gehören Ether, Etheralkohole, Etherphenole und Etheralkoholphenole wie Diethylether und Diethylenglykol sowie Alkoholperoxide, Etherperoxide, Acetal- und Halbacetalperoxide und Ketonperoxide, jeweils auch mit ihren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivaten. Epoxide und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring gehören in Position 2910, Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate von Phenolen und Phenolalkoholen in Position 2908.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 2909 gilt für Ihren Ether?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2909?

Die Position ist nach acyclischen Ethern, alicyclischen Ethern, aromatischen Ethern, Etheralkoholen, Etherphenolen und Peroxiden unterteilt. Acyclische Ether stehen in Unterposition 2909.11 (Diethylether, Zolltarifnummer 2909.11.00.00.0) und Unterposition 2909.19 (andere), alicyclische Ether in Unterposition 2909.20 und aromatische Ether in Unterposition 2909.30. Etheralkohole sind in den Unterpositionen 2909.41, 2909.43, 2909.44 und 2909.49 erfasst, Etherphenole und Etheralkoholphenole in Unterposition 2909.50 und Peroxide in Unterposition 2909.60.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionEther, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Acetal- und Halbacetalperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateDiese Seite
acyclische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
ZolltarifnummerDiethylether
5,5 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
5,5 % · 2 vZTA
Kombinierte Nomenklaturtert-Butyl-ethylether (Ethyl-tert-butylether, ETBE)
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionalicyclische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
5,5 % · 0 vZTA
Unterpositionaromatische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
0 % bis 5,5 % · 2 vZTA
ZolltarifnummerDiphenylether
nur mit Brom halogenierte Derivate
ZolltarifnummerPentabromdiphenylether; 1,2,4,5-Tetrabrom-3,6-bis(pentabromphenoxy)benzol
Zolltarifnummer1,2-Bis(2,4,6-tribromphenoxy)ethan, zum Herstellen von Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS)
ZolltarifnummerDekabromdiphenylether
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklaturandere
Etheralkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
Zolltarifnummer2,2′-Oxydiethanol (Diethylenglykol, Digol)
5,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerMonobutylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols
5,5 % · 1 vZTA
Unterpositionandere Monoalkylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols
5,5 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 5,5 % · 5 vZTA
Zolltarifnummer2-(2-Chlorethoxy)ethanol
Kombinierte Nomenklaturandere
UnterpositionEtherphenole, Etheralkoholphenole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
5,5 % · 3 vZTA
UnterpositionAlkoholperoxide, Etherperoxide, Acetal- und Halbacetalperoxide, Ketonperoxide und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
5 % bis 5,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerAcetal- und Halbacetalperoxide
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

2909.20alicyclische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
2909.44andere Monoalkylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols
2909.50Etherphenole, Etheralkoholphenole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2909

9 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2909. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2909

Rechts: wie viele der 18 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder8 von 18
senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder1 von 18
senkt den ZollZollkontingent · alle Länder1 von 18
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe1 von 18
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder5 von 18
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder18 von 18
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD18 von 18
KontrolleREACH · alle Länder6 von 18
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle Länder5 von 18
KontrolleEinfuhrkontrolle persistente organische Schadstoffe (POP) · alle Länder3 von 18
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · Bestimmungsländer von Ausfuhren von Methylethylketon, Toluol, Aceton und Ethylether1 von 18
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)1 von 18
KontrolleF-Gase · alle Länder1 von 18
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2909

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 4
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate. Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen“ im Sinne der Position 2929. Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen“ (die charakteristischen organischen Gruppen dieser Positionen, die Sauerstoff enthalten) auf die Sauerstoff-Funktionen beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 3
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2909

15 der 18 Warennummern der Position 2909 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722909.11.00.00.0eingeführt · Diethylether
  2. 01.01.20082909.19.10eingeführt · tert-Butyl-ethylether (Ethyl-tert-butylether, ETBE) · zuletzt geändert 16.09.2023
  3. 01.01.20082909.19.90eingeführt · andere
  4. 01.01.19722909.30.10.00.0eingeführt · Diphenylether
  5. 01.01.19952909.30.31.00.0eingeführt · Pentabromdiphenylether; 1,2,4,5-Tetrabrom-3,6-bis(pentabromphenoxy)benzol · zuletzt geändert 01.01.1996
  6. 01.01.19972909.30.35.00.0eingeführt · 1,2-Bis(2,4,6-tribromphenoxy)ethan, zum Herstellen von Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS)
  7. 01.01.20262909.30.37.00.0eingeführt · Dekabromdiphenylether
  8. 01.01.20262909.30.39eingeführt · andere
  9. 01.01.19722909.30.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2010
  10. 01.01.19722909.41.00.00.0eingeführt · 2,2′-Oxydiethanol (Diethylenglykol, Digol) · zuletzt geändert 01.01.1990
  11. 01.01.19722909.43.00.00.0eingeführt · Monobutylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols
  12. 01.01.19972909.49.11.00.0eingeführt · 2-(2-Chlorethoxy)ethanol · zuletzt geändert 01.01.2009
  13. 01.01.20092909.49.80eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2016
  14. 01.01.20222909.60.10.00.0eingeführt · Acetal- und Halbacetalperoxide
  15. 01.01.20222909.60.90eingeführt · andere

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
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Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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