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Warennummer 2914.19.90 – Andere acyclische Ketone

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer steht in der Unterposition 2914.19 „andere“ der Position 2914 und erfasst andere acyclische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen, soweit sie keiner spezielleren Unterposition zugewiesen sind. 5-Methylhexan-2-on gehört nicht hierher, sondern in die Zolltarifnummer 2914.19.10.00.0. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der bestimmten Verbindung, etwa Heptan-2-on, Pentan-2-on oder Zinkacetylacetonat.

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Gehört Ihr acyclisches Keton zur Unterposition 2914.19?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2914.19.90?

Die Warennummer 2914.19.90 teilt sich in Zolltarifnummern mit 11 Stellen. Die Zolltarifnummer 2914.19.90.20.0 erfasst Heptan-2-on, 2914.19.90.40.0 Pentan-2-on und 2914.19.90.60.0 Zinkacetylacetonat. Calciumacetylacetonat gehört mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr in 2914.19.90.70.0, 3-Methylbutanon mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr in 2914.19.90.80.0. Alle übrigen Waren dieser Warennummer fallen unter 2914.19.90.90.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionKetone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
acyclische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerHeptan-2-on (CAS RN 110-43-0)
5,5 % · 2 vZTA
ZolltarifnummerPentan-2-on (CAS RN 107-87-9)
5,5 % · 2 vZTA
ZolltarifnummerZinkacetylacetonat (CAS RN 14024-63-6)
5,5 % · 2 vZTA
ZolltarifnummerCalciumacetylacetonat (CAS RN 19372-44-2) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr
5,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummer3-Methylbutanon (CAS RN 563-80-4) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr
5,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
5,5 % · 2 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 6 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2914.19.90

KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, SyrienSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2914.19.90

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 4
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate. Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen“ im Sinne der Position 2929. Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen“ (die charakteristischen organischen Gruppen dieser Positionen, die Sauerstoff enthalten) auf die Sauerstoff-Funktionen beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 3
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.

04Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 2914.19.90

Zum 01.07.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 5 Zolltarifnummern blieben unverändert.

  1. 01.07.20262914.19.90.80.0neu eingeführt · 3-Methylbutanon (CAS RN 563-80-4) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 2914.19.90

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 2914.19.90 gilt für Ihre Ware, etwa Heptan-2-on oder Calciumacetylacetonat?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Verbindung: Heptan-2-on gehört in 2914.19.90.20.0, Pentan-2-on in 2914.19.90.40.0, Zinkacetylacetonat in 2914.19.90.60.0 und Calciumacetylacetonat mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr in 2914.19.90.70.0. 3-Methylbutanon mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr gehört in 2914.19.90.80.0, alle übrigen Waren in 2914.19.90.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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