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Kombinierte Nomenklatur · EUZollkontingentZollaussetzung

Warennummer 2916.39.90 – Andere aromatische Carbonsäuren

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Die Warennummer 2916.39.90 erfasst andere aromatische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und Derivate. Sie liegt im Pfad unter der Position 2916 und der Unterposition 2916.39 mit dem Wortlaut „andere“. Ester der Phenylessigsäure gehören in die Zolltarifnummer 2916.39.10.00.0. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der jeweiligen Verbindung.

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Gehört Ihre aromatische Säure zu Warennummer 2916.39.90?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2916.39.90?

Die Zolltarifnummern unter der Warennummer 2916.39.90 unterscheiden sich nach der jeweiligen Verbindung. 2916.39.90.13.0 gilt für 3,5-Dinitrobenzoesäure, 2916.39.90.15.0 für 2-Chlor-5-nitrobenzoesäure und 2916.39.90.67.0 für 4-Nitrobenzoesäure mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr. 3,5-Dichlorbenzoylchlorid steht in 2916.39.90.20.0, 2,4,6-Trimethylbenzoylchlorid in 2916.39.90.30.0 und 3,5-Dimethylbenzoylchlorid in 2916.39.90.50.0. Die Zolltarifnummer 2916.39.90.90.0 mit „andere“ erfasst alles, was die Nummern davor nicht erfassen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionUngesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
aromatische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummer3,5-Dinitrobenzoesäure (CAS RN 99-34-3)
6,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummer2-Chlor-5-nitrobenzoesäure (CAS RN 2516-96-3)
6,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummer3,5-Dichlorbenzoylchlorid (CAS RN 2905-62-6)
6,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummer(2,4,6-Trimethylphenyl)acetylchlorid (CAS RN 52629-46-6)
6,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummer2-Methyl-3-(4-fluorphenyl)-propionylchlorid (CAS RN 1017183-70-8)
6,5 % · 2 vZTA
ZolltarifnummerMethyl-6-Brom-2-naphthoat (CAS RN 33626-98-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
6,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummer2,5-Dimethylphenylacetylchlorid (CAS RN 55312-97-5)
6,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummer2,4,6-Trimethylbenzoylchlorid (CAS RN 938-18-1)
6,5 % · 2 vZTA
ZolltarifnummerMethyl-4-tert-butylbenzoat (CAS RN 26537-19-9)
6,5 % · 2 vZTA
ZolltarifnummerEthyl-4-brom-3-(brommethyl)benzoat (CAS RN 347852-72-6) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr
6,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummer2-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]-2-methylpropansäure (CAS RN 289686-70-0)
6,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummer3,5-Dimethylbenzoylchlorid (CAS RN 6613-44-1)
6,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummer4-tert-Butylbenzoesäure (CAS RN 98-73-7 )
6,5 % · 2 vZTA
ZolltarifnummerIbuprofen (INN) (CAS RN 15687-27-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
6,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummer2-Phenylbuttersäure (CAS RN 90-27-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
6,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummer4-Nitrobenzoesäure (CAS RN 62-23-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
6,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummer(2,4-Dichlorphenyl)acetylchlorid (CAS RN 53056-20-5)
6,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerm-Toluylsäure (CAS RN 99-04-7)
6,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummer(2,4,5-Trifluorphenyl)essigsäure (CAS RN 209995-38-0)
6,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 2 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2916.39.90

KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2916.39.90

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 4
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate. Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen“ im Sinne der Position 2929. Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen“ (die charakteristischen organischen Gruppen dieser Positionen, die Sauerstoff enthalten) auf die Sauerstoff-Funktionen beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 3
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.

04Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 2916.39.90

Zum 01.01.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 19 Zolltarifnummern blieben unverändert.

  1. 01.01.20262916.39.90.58.0neu eingeführt · Ibuprofen (INN) (CAS RN 15687-27-1) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 2916.39.90

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 2916.39.90 gilt für Ihre Ware?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach der genannten Verbindung: 3,5-Dinitrobenzoesäure gehört in 2916.39.90.13.0, 2-Chlor-5-nitrobenzoesäure in 2916.39.90.15.0 und 4-Nitrobenzoesäure mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr in 2916.39.90.67.0. 3,5-Dichlorbenzoylchlorid gehört in 2916.39.90.20.0, 2,4,6-Trimethylbenzoylchlorid in 2916.39.90.30.0 und 3,5-Dimethylbenzoylchlorid in 2916.39.90.50.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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