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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 2918.99.90 – Carbonsäuren mit Sauerstoff-Funktionen

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In die Warennummer 2918.99.90 gehören andere Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen, die im Pfad der Position 2918 unter der Unterposition 2918.99 als „andere“ stehen. 2,6-Dimethoxybenzoesäure, Dicamba (ISO) und Natriumphenoxyacetat gehören dagegen in die Zolltarifnummer 2918.99.40.00.0. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach dem genannten Stoff.

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Gehört Ihre Carbonsäure mit Sauerstoff-Funktion zu Position 2918?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2918.99.90?

Die Zolltarifnummern unter der Warennummer 2918.99.90 unterscheiden sich nach dem genannten Stoff und seiner CAS RN, etwa 3-Methoxy-2-methylbenzoylchlorid in 2918.99.90.13.0 oder Ethyl-3-ethoxypropionat in 2918.99.90.27.0. Bei 2-Brom-5-methoxybenzoesäure in 2918.99.90.48.0 und bei 2,4-D in 2918.99.90.58.0 gilt eine Reinheit von 98 GHT oder mehr. Die Zolltarifnummer 2918.99.90.90.0 erfasst alle übrigen, nicht einzeln genannten Stoffe.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionCarbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
andere
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummer3-Methoxy-2-methylbenzoylchlorid (CAS RN 24487-91-0)
6,5 % · 10 vZTA
ZolltarifnummerEthyl 2,3-epoxy-3-phenylbutyrat (CAS RN 77-83-8)
6,5 % · 10 vZTA
ZolltarifnummerEthyl-2-hydroxy-2-(4-phenoxyphenyl)propanoat (CAS RN 132584-17-9)
6,5 % · 10 vZTA
ZolltarifnummerMethyl (E)-3-methoxy-2-(2-chlormethylphenyl)-2-propeonat (CAS RN 117428-51-0)
6,5 % · 10 vZTA
ZolltarifnummerEthyl-3-ethoxypropionat (CAS RN 763-69-9)
6,5 % · 10 vZTA
Zolltarifnummerp-Anissäure (CAS RN 100-09-4)
6,5 % · 10 vZTA
ZolltarifnummerDiclofop-methyl (ISO) (CAS RN 51338-27-3)
6,5 % · 10 vZTA
Zolltarifnummertrans-4-Hydroxy-3-methoxyzimtsäure (CAS RN 1135-24-6)
6,5 % · 10 vZTA
Zolltarifnummer4-Methylcatecholdimethylacetat (CAS RN 52589-39-6)
6,5 % · 10 vZTA
Zolltarifnummer2-Brom-5-methoxybenzoesäure (CAS RN 22921-68-2), mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr
6,5 % · 10 vZTA
ZolltarifnummerMethyl-3,4,5-trimethoxybenzoat (CAS RN 1916-07-0)
6,5 % · 10 vZTA
Zolltarifnummer2,4-D (ISO) (CAS RN 94-75-7) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr
6,5 % · 10 vZTA
Zolltarifnummer3,4,5-Trimethoxybenzoesäure (CAS RN 118-41-2)
6,5 % · 10 vZTA
Zolltarifnummer2-Methyl-3-phenyl-2-oxirancarbonsäure (BMK Glycidsäure) CAS-Nr. 25547-51-7
6,5 % · 10 vZTA
ZolltarifnummerAllyl-(3-methylbutoxy)acetat (CAS RN 67634-00-8) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr
6,5 % · 10 vZTA
ZolltarifnummerMethyl-(2R)-(4-hydroxyphenoxy)propionat (CAS RN 96562-58-2) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr
6,5 % · 10 vZTA
Zolltarifnummer3,4-Epoxycyclohexylmethyl-3',4'-epoxycyclohexancarboxylat (CAS RN 2386-87-0) mit einer Reinheit von 91 GHT oder mehr
6,5 % · 10 vZTA
ZolltarifnummerTrinexapac-ethyl (ISO) (CAS RN 95266-40-3), mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr
6,5 % · 10 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 10 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2918.99.90

KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDAusfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, SimbabweSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2918.99.90

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 4
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate. Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen“ im Sinne der Position 2929. Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen“ (die charakteristischen organischen Gruppen dieser Positionen, die Sauerstoff enthalten) auf die Sauerstoff-Funktionen beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 3
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.

04Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 2918.99.90

Zum 01.01.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 18 Zolltarifnummern blieben unverändert.

  1. 01.01.20262918.99.90.78.0neu eingeführt · 3,4-Epoxycyclohexylmethyl-3',4'-epoxycyclohexancarboxylat (CAS RN 2386-87-0) mit einer Reinheit von 91 GHT oder mehr

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 2918.99.90

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 2918.99.90 gilt für 3-Methoxy-2-methylbenzoylchlorid?

Für 3-Methoxy-2-methylbenzoylchlorid (CAS RN 24487-91-0) gilt die Zolltarifnummer 2918.99.90.13.0, denn diese Nummer nennt den Stoff ausdrücklich. Andere, nicht einzeln genannte Stoffe fallen unter 2918.99.90.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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