01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 4202.11.90?
Handgearbeitete Behältnisse gehören in die Zolltarifnummer 4202.11.90.10.0. Die Zolltarifnummer 4202.11.90.90.0 erfasst alle übrigen, nicht handgearbeiteten Behältnisse.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 4202.11.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 4202.11.90
Anmerkungen (3)
3. A) In Ergänzung der vorstehenden Anmerkung 2 gehören zu Position 4202 nicht: a) Einkaufstaschen, mit Griffen, aus Kunststofffolie, auch bedruckt, für eine längere Verwendung nicht vorgesehen (Position 3923); b) Waren aus Flechtstoffen (Position 4602). B) Waren der Positionen 4202 und 4203 mit Teilen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) bleiben auch dann in diesen Positionen eingereiht, selbst wenn diese Teile mehr als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten darstellen, vorausgesetzt, diese Teile verleihen den Waren nicht ihren wesentlichen Charakter. Wenn die Teile jedoch den Waren ihren wesentlichen Charakter verleihen, sind die Waren in Kapitel 71 einzureihen.
1. Der Begriff „Außenseite“ im Sinne der Unterpositionen der Position 4202 bezeichnet den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses, selbst wenn es sich bei diesem Stoff um die äußere Lage eines Verbundstoffes handelt, der das Außenmaterial des Behältnisses bildet.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 4202.11.10 bis 4202.11.90 | mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder: Wegen des Begriffs „rekonstituiertes Leder“ siehe die Erläuterungen zu Position 4115 des HS, Teil I. |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 4202.11.90
Welche Zolltarifnummer gilt für handgearbeitete Koffer und Taschen mit Lederaußenseite unter der Warennummer 4202.11.90?
Handgearbeitete Behältnisse mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder gehören in die Zolltarifnummer 4202.11.90.10.0. Nicht handgearbeitete Behältnisse dieser Warennummer gehören in die Zolltarifnummer 4202.11.90.90.0. Außenseite ist der mit bloßem Auge wahrnehmbare Stoff an der Oberfläche des Behältnisses, auch wenn es die äußere Lage eines Verbundstoffes ist.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex