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Position 4202 – Koffer, Taschen und ähnliche Behältnisse

Position im Zolltarif

42Kapitel02Position

Zur Position 4202 gehören Koffer, Taschen, Rucksäcke, Brieftaschen, Geldbörsen, Etuis und ähnliche Behältnisse, die aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe bestehen oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen sind. Sattlerwaren für alle Tiere gehören in Position 4201, Kleidung und Bekleidungszubehör aus Leder oder rekonstituiertem Leder in Position 4203. Einkaufstaschen mit Griffen aus Kunststofffolie, die nicht für eine längere Verwendung vorgesehen sind, gehören in Position 3923.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Koffer aus Kunststofffolie zu HS-Code 4202?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 4202?

Die Position ist zunächst nach der Warenart unterteilt: Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer (4202.11, 4202.12, 4202.19), Handtaschen (4202.21, 4202.22, 4202.29), Taschen- oder Handtaschenartikel (4202.31, 4202.32, 4202.39) und andere Behältnisse wie Reisetaschen, Rucksäcke oder Brieftaschen (4202.91, 4202.92, 4202.99). Innerhalb dieser Gruppen richtet sich die Unterteilung nach der Außenseite, also nach Leder oder rekonstituiertem Leder, nach Kunststoff oder Spinnstoffen oder nach anderen Stoffen. Bei den Reisekoffern unterscheiden sich 4202.11.10 für Aktenkoffer, Aktentaschen und Schultaschen sowie 4202.11.90 für andere Behältnisse aus Leder. Bei den Behältnissen aus Kunststofffolien ist 4202.92.15.00.0 für Behältnisse für Musikinstrumente vorgesehen.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittHäute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche …
KapitelLederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen
PositionReisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires) …Diese Seite
Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse
Unterpositionmit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
3 % · 1 vZTA
Kombinierte NomenklaturAktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionmit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen
3,7 % bis 9,7 % · 225 vZTA
aus Kunststofffolien
ZolltarifnummerAktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummeraus formgepresstem Kunststoff
aus anderen Stoffen, einschließlich Vulkanfiber
Kombinierte NomenklaturAktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere
3,7 % bis 5,7 % · 15 vZTA
Zolltarifnummeraus Aluminium
Kombinierte Nomenklaturaus anderen Stoffen
Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff
Unterpositionmit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
3 % · 28 vZTA
Unterpositionmit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
3,7 % bis 9,7 % · 476 vZTA
Zolltarifnummeraus Kunststofffolien
Kombinierte Nomenklaturaus Spinnstoffen
Zolltarifnummerandere
3,7 % · 17 vZTA
Taschen- oder Handtaschenartikel
Unterpositionmit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
3 % · 21 vZTA
Unterpositionmit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
3,7 % bis 9,7 % · 155 vZTA
Zolltarifnummeraus Kunststofffolien
Kombinierte Nomenklaturaus Spinnstoffen
Unterpositionandere
3,7 % · 14 vZTA
andere
Unterpositionmit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
3 % · 23 vZTA
Kombinierte NomenklaturReisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionmit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
2,7 % bis 9,7 % · 2.350 vZTA
aus Kunststofffolien
ZolltarifnummerReisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel
ZolltarifnummerBehältnisse für Musikinstrumente
Zolltarifnummerandere
aus Spinnstoffen
Kombinierte NomenklaturReisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere
3,7 % · 102 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

4202.21mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
4202.31mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 4202

83 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4202. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 4202

Rechts: wie viele der 25 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · Bestimmte handgearbeitete Waren (Handicrafts)15 von 25
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder12 von 25
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder12 von 25
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle Länder6 von 25
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle Länder6 von 25
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle Länder6 von 25
KontrolleF-Gase · alle Länder5 von 25
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 4202

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 42, Anmerkung 3
3. A) In Ergänzung der vorstehenden Anmerkung 2 gehören zu Position 4202 nicht: a) Einkaufstaschen, mit Griffen, aus Kunststofffolie, auch bedruckt, für eine längere Verwendung nicht vorgesehen (Position 3923); b) Waren aus Flechtstoffen (Position 4602). B) Waren der Positionen 4202 und 4203 mit Teilen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) bleiben auch dann in diesen Positionen eingereiht, selbst wenn diese Teile mehr als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten darstellen, vorausgesetzt, diese Teile verleihen den Waren nicht ihren wesentlichen Charakter. Wenn die Teile jedoch den Waren ihren wesentlichen Charakter verleihen, sind die Waren in Kapitel 71 einzureihen.
Wortlaut · Kapitel 42, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Der Begriff „Außenseite“ im Sinne der Unterpositionen der Position 4202 bezeichnet den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses, selbst wenn es sich bei diesem Stoff um die äußere Lage eines Verbundstoffes handelt, der das Außenmaterial des Behältnisses bildet.
Wortlaut · Kapitel 42, Anmerkung 1
1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder.

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 4202

21 der 25 Warennummern der Position 4202 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19724202.11.10eingeführt · Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse · zuletzt geändert 01.01.1996
  2. 01.01.19724202.11.90eingeführt · andere
  3. 01.01.19724202.12.11.00.0eingeführt · Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse · zuletzt geändert 01.01.1996
  4. 01.01.19724202.12.19.00.0eingeführt · andere
  5. 01.01.19724202.12.50.00.0eingeführt · aus formgepresstem Kunststoff
  6. 01.01.19724202.12.91eingeführt · Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse · zuletzt geändert 01.01.1996
  7. 01.01.19724202.12.99eingeführt · andere
  8. 01.01.19724202.19.10.00.0eingeführt · aus Aluminium
  9. 01.01.19934202.19.90eingeführt · aus anderen Stoffen
  10. 01.01.19724202.22.10.00.0eingeführt · aus Kunststofffolien
  11. 01.01.19724202.22.90eingeführt · aus Spinnstoffen
  12. 01.01.19724202.29.00.00.0eingeführt · andere
  13. 01.01.19724202.32.10.00.0eingeführt · aus Kunststofffolien
  14. 01.01.19724202.32.90eingeführt · aus Spinnstoffen
  15. 01.01.19724202.91.10eingeführt · Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel
  16. 01.01.19934202.91.80eingeführt · andere
  17. 01.01.19724202.92.11.00.0eingeführt · Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel
  18. 01.01.19954202.92.15.00.0eingeführt · Behältnisse für Musikinstrumente
  19. 01.01.19954202.92.19.00.0eingeführt · andere
  20. 01.01.19724202.92.91eingeführt · Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel
  21. 01.01.19934202.92.98eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 4202

Welche Zolltarifnummer gilt für einen Reisekoffer mit Außenseite aus Kunststofffolie in Position 4202?

Ein Reisekoffer mit Außenseite aus Kunststofffolie, der kein Aktenkoffer ist, gehört in die Zolltarifnummer 4202.12.19.00.0. Aktenkoffer mit Außenseite aus Kunststofffolie gehören in die Zolltarifnummer 4202.12.11.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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