01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4202?
Die Position ist zunächst nach der Warenart unterteilt: Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer (4202.11, 4202.12, 4202.19), Handtaschen (4202.21, 4202.22, 4202.29), Taschen- oder Handtaschenartikel (4202.31, 4202.32, 4202.39) und andere Behältnisse wie Reisetaschen, Rucksäcke oder Brieftaschen (4202.91, 4202.92, 4202.99). Innerhalb dieser Gruppen richtet sich die Unterteilung nach der Außenseite, also nach Leder oder rekonstituiertem Leder, nach Kunststoff oder Spinnstoffen oder nach anderen Stoffen. Bei den Reisekoffern unterscheiden sich 4202.11.10 für Aktenkoffer, Aktentaschen und Schultaschen sowie 4202.11.90 für andere Behältnisse aus Leder. Bei den Behältnissen aus Kunststofffolien ist 4202.92.15.00.0 für Behältnisse für Musikinstrumente vorgesehen.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 4202.21mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- 4202.21.00.10.04202.21.00.90.0
- 4202.31mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- 4202.31.00.10.04202.31.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 25 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 4202
83 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4202. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Baumwolltasche – 4202.92.98.90.0
Rucksack – 4202.92.91.90.0
Koffer – 4202.12.50.00.0
Stoffbeutel – 4202.92.98.90.0
Tasche – 4202.92.98.90.0
Nylon-Tasche – 4202.92.98.90.0
Werkzeugkoffer – 4202.12.50.00.0
Polyester-Tasche – 4202.92.98.90.0
Stofftasche – 4202.92.98.90.0
Einkaufstasche – 4202.92.98.90.0
Flightcase – 4202.12.50.00.0
Handtasche – 4202.22.10.00.0
Ledertasche – 4202.21.00.90.0
Stifteetui – 4202.92.98.90.0
Ipad-Hülle – 4202.99.00.90.0
Werkzeugtasche – 4202.92.98.90.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4202
Rechts: wie viele der 25 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4202
Anmerkungen (3)
3. A) In Ergänzung der vorstehenden Anmerkung 2 gehören zu Position 4202 nicht: a) Einkaufstaschen, mit Griffen, aus Kunststofffolie, auch bedruckt, für eine längere Verwendung nicht vorgesehen (Position 3923); b) Waren aus Flechtstoffen (Position 4602). B) Waren der Positionen 4202 und 4203 mit Teilen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) bleiben auch dann in diesen Positionen eingereiht, selbst wenn diese Teile mehr als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten darstellen, vorausgesetzt, diese Teile verleihen den Waren nicht ihren wesentlichen Charakter. Wenn die Teile jedoch den Waren ihren wesentlichen Charakter verleihen, sind die Waren in Kapitel 71 einzureihen.
1. Der Begriff „Außenseite“ im Sinne der Unterpositionen der Position 4202 bezeichnet den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses, selbst wenn es sich bei diesem Stoff um die äußere Lage eines Verbundstoffes handelt, der das Außenmaterial des Behältnisses bildet.
1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder.
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4202
21 der 25 Warennummern der Position 4202 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19724202.11.10eingeführt · Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse · zuletzt geändert 01.01.1996
- 01.01.19724202.11.90eingeführt · andere
- 01.01.19724202.12.11.00.0eingeführt · Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse · zuletzt geändert 01.01.1996
- 01.01.19724202.12.19.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19724202.12.50.00.0eingeführt · aus formgepresstem Kunststoff
- 01.01.19724202.12.91eingeführt · Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse · zuletzt geändert 01.01.1996
- 01.01.19724202.12.99eingeführt · andere
- 01.01.19724202.19.10.00.0eingeführt · aus Aluminium
- 01.01.19934202.19.90eingeführt · aus anderen Stoffen
- 01.01.19724202.22.10.00.0eingeführt · aus Kunststofffolien
- 01.01.19724202.22.90eingeführt · aus Spinnstoffen
- 01.01.19724202.29.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19724202.32.10.00.0eingeführt · aus Kunststofffolien
- 01.01.19724202.32.90eingeführt · aus Spinnstoffen
- 01.01.19724202.91.10eingeführt · Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel
- 01.01.19934202.91.80eingeführt · andere
- 01.01.19724202.92.11.00.0eingeführt · Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel
- 01.01.19954202.92.15.00.0eingeführt · Behältnisse für Musikinstrumente
- 01.01.19954202.92.19.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19724202.92.91eingeführt · Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel
- 01.01.19934202.92.98eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4202
Welche Zolltarifnummer gilt für einen Reisekoffer mit Außenseite aus Kunststofffolie in Position 4202?
Ein Reisekoffer mit Außenseite aus Kunststofffolie, der kein Aktenkoffer ist, gehört in die Zolltarifnummer 4202.12.19.00.0. Aktenkoffer mit Außenseite aus Kunststofffolie gehören in die Zolltarifnummer 4202.12.11.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex