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Kombinierte Nomenklatur · EUAntidumpingzoll China

Warennummer 4802.55.15 – Papiere in Rollen, 40 bis unter 60 g/m²

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art von Schreib- oder Druckpapieren, in Rollen, ohne Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Fasern oder mit 10 GHT oder weniger davon, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g oder mehr, jedoch weniger als 60 g (Position 4802, Unterposition 4802.55). Ausgenommen sind Papiere der Position 4801 oder 4803. Papiere mit 60 g bis unter 75 g gehören in die Warennummer 4802.55.25, mit 75 g bis unter 80 g in 4802.55.30 und mit 80 g oder mehr in 4802.55.90. Darunter richtet sich die Zuordnung danach, ob es sich um Dekorpapier mit bestimmten Eigenschaften handelt.

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Gehört Ihr Papier in Rollen mit 50 g/m² zur Warennummer 4802.55.15?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 4802.55.15?

Die Zolltarifnummer 4802.55.15.10.0 gilt für Dekorpapier mit den dort aufgeführten Eigenschaften, darunter ein Aschegehalt zwischen 5 % und 50 % sowie eine Saughöhe nach Klemm von mindestens 12 mm pro 10 Minuten oder eine Harzaufnahme von 20 % bis 200 %. Die Zolltarifnummer 4802.55.15.90.0 mit der Bezeichnung andere erfasst alle übrigen Papiere dieser Warennummer.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittHalbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur …
KapitelPapier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
PositionPapiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder …
andere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Rollen
Kombinierte Nomenklaturmit einem Quadratmetergewicht von 40 g oder mehr, jedoch weniger als 60 gDiese Seite
ZolltarifnummerDekorpapier mit den folgenden Eigenschaften: - einem Aschegehalt zwischen 5 % und 50 %, - einer Saughöhe nach Klemm von mindestens 12 mm pro 10 Minuten oder einer Harzaufnahme von 20 % bis 200 %, - einer Nassfestigkeit von 6 bis 12 Newton (N) je 15 mm, - einer Luftdurchlässigkeit nach Gurley von 3 bis 80 Sekunden je 100 ml, - einer Glätte nach Bekk von 20 bis 300, - in Rollen mit einer Breite von bis zur 300 cm, - auch vorimprägniert mit einer Kombination aus Latex oder natürlichen Bindemitteln (z. B. Stärke), - ausgenommen Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen, - ausgenommen mit Lösungen aus Melaminharz, Harnstoffharz, Phenolharz oder aus anderen duroplastischen oder thermoplastischen Harzen gesättigtes Papier.
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Zolltarifnummerandere
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Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 4802.55.15

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.26,9 %
GenehmigungEinfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen · IndonesienEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 4802.55.15

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 5
5. Im Sinne der Position 4802 bezeichnen die Ausdrücke „Papier und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden“ und „Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert“, Papiere und Pappen, die hauptsächlich aus gebleichtem Halbstoff hergestellt wurden oder aus Halbstoff, der in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, und eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen: A. Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger haben: a) einen Gehalt an Fasern von 10 GHT oder mehr, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, und 1) ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder 2) sind in der Masse gefärbt oder b) einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT und 1) ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder 2) sind in der Masse gefärbt oder c) einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr oder d) einen Aschegehalt von mehr als 3 bis 8 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % sowie einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger oder e) einen Aschegehalt von 3 GHT oder weniger, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr und einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger. B. Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g: a) sind in der Masse gefärbt oder b) weisen einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr auf und haben 1) eine Dicke …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 7
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 1
1. Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier“ die Bezugnahme auf „Pappe“ (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 4
4. Als „Zeitungsdruckpapier“ im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwenden Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g und dies gilt nur für Papier: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 28 cm, oder b) in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, auf einer Seite mehr als 28 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm in ungefaltetem Zustand.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 6
6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe“ im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 4802.55.15

Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 4802.55.15 für Dekorpapier?

Dekorpapier mit den dort genannten Eigenschaften, etwa einem Aschegehalt zwischen 5 % und 50 %, gehört in die Zolltarifnummer 4802.55.15.10.0. Alle anderen Papiere dieser Warennummer fallen unter die Zolltarifnummer 4802.55.15.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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