01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4802?
Die Position 4802 gliedert sich zunächst in Büttenpapier (Unterposition 4802.10), Rohpapier für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere (Unterposition 4802.20) und Tapetenrohpapier (Unterposition 4802.40). Danach folgen Unterpositionen für andere Papiere und Pappen ohne Fasergehalt aus mechanischer oder chemisch-mechanischer Aufbereitung oder mit 10 GHT oder weniger solcher Fasern (4802.54 bis 4802.58) sowie für solche mit mehr als 10 GHT solcher Fasern (4802.61 bis 4802.69). Innerhalb dieser Gruppen trennen Quadratmetergewicht, Rollen oder Bogen und Format die Nummern, etwa 4802.56.20.00.0 für Bogen im A4-Format mit 40 g bis 150 g je Quadratmeter.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 4802.54mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g
- 4802.54.00.10.04802.54.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 18 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 4802
11 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4802. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Papier – 4802.56.20.00.0
Kopierpapier – 4802.56.20.00.0
Offsetpapier – 4802.55.90.90.0
Papierbogen – 4802.56.20.00.0
Papiermuster – 4802.56.80.00.0
Hintergrund – 4802.55.90.90.0
Ungestrichenes Holzfreies Papier – 4802.56.20.00.0
Dokumenten-Papier – 4802.56.20.00.0
Holzfreies Papier – 4802.56.20.00.0
A4-Kopierpapier – 4802.56.20.00.0
Rollenpapier – 4802.55.90.90.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4802
Rechts: wie viele der 18 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4802
Anmerkungen (6)
3. Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
5. Im Sinne der Position 4802 bezeichnen die Ausdrücke „Papier und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden“ und „Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert“, Papiere und Pappen, die hauptsächlich aus gebleichtem Halbstoff hergestellt wurden oder aus Halbstoff, der in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, und eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen: A. Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger haben: a) einen Gehalt an Fasern von 10 GHT oder mehr, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, und 1) ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder 2) sind in der Masse gefärbt oder b) einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT und 1) ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder 2) sind in der Masse gefärbt oder c) einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr oder d) einen Aschegehalt von mehr als 3 bis 8 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % sowie einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger oder e) einen Aschegehalt von 3 GHT oder weniger, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr und einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger. B. Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g: a) sind in der Masse gefärbt oder b) weisen einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr auf und haben 1) eine Dicke …
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier“ die Bezugnahme auf „Pappe“ (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
4. Als „Zeitungsdruckpapier“ im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwenden Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g und dies gilt nur für Papier: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 28 cm, oder b) in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, auf einer Seite mehr als 28 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm in ungefaltetem Zustand.
6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe“ im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4802
17 der 18 Warennummern der Position 4802 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19724802.10.00.00.0eingeführt · Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)
- 01.01.19724802.20.00.00.0eingeführt · Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche … · zuletzt geändert 01.01.1989
- 01.01.19724802.40.10.00.0eingeführt · ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von …
- 01.01.19724802.40.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20074802.55.15eingeführt · mit einem Quadratmetergewicht von 40 g oder mehr, jedoch weniger als 60 g · zuletzt geändert 14.06.2024
- 01.01.20074802.55.25eingeführt · mit einem Quadratmetergewicht von 60 g oder mehr, jedoch weniger als 75 g · zuletzt geändert 14.06.2024
- 01.01.20044802.55.30eingeführt · mit einem Quadratmetergewicht von 75 g oder mehr, jedoch weniger als 80 g · zuletzt geändert 14.06.2024
- 01.01.20044802.55.90eingeführt · mit einem Quadratmetergewicht von 80 g oder mehr · zuletzt geändert 14.06.2024
- 01.01.20074802.56.20.00.0eingeführt · auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messend (A4-Format)
- 01.01.20074802.56.80.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20024802.57.00.00.0eingeführt · andere, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g · zuletzt geändert 01.01.2004
- 01.01.20024802.58.10.00.0eingeführt · in Rollen
- 01.01.20024802.58.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20074802.61.15.00.0eingeführt · mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 72 g und mit einem Gehalt an Fasern, in …
- 01.01.20044802.61.80.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20024802.62.00.00.0eingeführt · in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite … · zuletzt geändert 01.07.2005
- 01.01.20024802.69.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2005
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4802
Welche Zolltarifnummer gilt für A4-Kopierpapier in Position 4802?
A4-Kopierpapier mit 40 g bis 150 g je Quadratmeter in Bogen gehört in die Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0. Dafür muss das Papier auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messen.
Was ist mit dem HS-Code bei Position 4802 gemeint?
Der HS-Code besteht aus den ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer und folgt dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation. Die Position 4802 umfasst die ersten vier dieser Stellen, Unterpositionen wie 4802.56 umfassen sechs.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen