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Position · 4-stelligSonderzoll China

Position 4802 – Papier und Pappen, nicht gestrichen

Position im Zolltarif

48Kapitel02Position

Zur Position 4802 gehören Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ferner Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder Bogen sowie Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft). Zeitungsdruckpapier gehört in die Position 4801, Papiere für Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtücher und Servietten in die Position 4803.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 4802?

Die Position 4802 gliedert sich zunächst in Büttenpapier (Unterposition 4802.10), Rohpapier für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere (Unterposition 4802.20) und Tapetenrohpapier (Unterposition 4802.40). Danach folgen Unterpositionen für andere Papiere und Pappen ohne Fasergehalt aus mechanischer oder chemisch-mechanischer Aufbereitung oder mit 10 GHT oder weniger solcher Fasern (4802.54 bis 4802.58) sowie für solche mit mehr als 10 GHT solcher Fasern (4802.61 bis 4802.69). Innerhalb dieser Gruppen trennen Quadratmetergewicht, Rollen oder Bogen und Format die Nummern, etwa 4802.56.20.00.0 für Bogen im A4-Format mit 40 g bis 150 g je Quadratmeter.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittHalbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur …
KapitelPapier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
PositionPapiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder …Diese Seite
ZolltarifnummerBüttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerRohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen
0 % · 0 vZTA
UnterpositionTapetenrohpapier
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge
Zolltarifnummerandere
andere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g
0 % · 2 vZTA
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Rollen
0 % · 1 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Quadratmetergewicht von 40 g oder mehr, jedoch weniger als 60 g
Kombinierte Nomenklaturmit einem Quadratmetergewicht von 60 g oder mehr, jedoch weniger als 75 g
Kombinierte Nomenklaturmit einem Quadratmetergewicht von 75 g oder mehr, jedoch weniger als 80 g
Kombinierte Nomenklaturmit einem Quadratmetergewicht von 80 g oder mehr
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen
0 % · 3 vZTA
Zolltarifnummerauf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messend (A4-Format)
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g
0 % · 0 vZTA
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
0 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerin Rollen
Zolltarifnummerandere
andere Papiere und Pappen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
Unterpositionin Rollen
0 % · 2 vZTA
Zolltarifnummermit einem Quadratmetergewicht von weniger als 72 g und mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 50 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerin Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen
0 % · 4 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 2 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

4802.54mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 4802

11 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4802. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 4802

Rechts: wie viele der 18 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

erhöht den ZollAntidumpingzoll · China5 von 18
GenehmigungEinfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen · Indonesien18 von 18
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 4802

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 5
5. Im Sinne der Position 4802 bezeichnen die Ausdrücke „Papier und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden“ und „Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert“, Papiere und Pappen, die hauptsächlich aus gebleichtem Halbstoff hergestellt wurden oder aus Halbstoff, der in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, und eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen: A. Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger haben: a) einen Gehalt an Fasern von 10 GHT oder mehr, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, und 1) ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder 2) sind in der Masse gefärbt oder b) einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT und 1) ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder 2) sind in der Masse gefärbt oder c) einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr oder d) einen Aschegehalt von mehr als 3 bis 8 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % sowie einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger oder e) einen Aschegehalt von 3 GHT oder weniger, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr und einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger. B. Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g: a) sind in der Masse gefärbt oder b) weisen einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr auf und haben 1) eine Dicke …
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 7
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 1
1. Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier“ die Bezugnahme auf „Pappe“ (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 4
4. Als „Zeitungsdruckpapier“ im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwenden Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g und dies gilt nur für Papier: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 28 cm, oder b) in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, auf einer Seite mehr als 28 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm in ungefaltetem Zustand.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 6
6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe“ im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 4802

17 der 18 Warennummern der Position 4802 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19724802.10.00.00.0eingeführt · Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)
  2. 01.01.19724802.20.00.00.0eingeführt · Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche … · zuletzt geändert 01.01.1989
  3. 01.01.19724802.40.10.00.0eingeführt · ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von …
  4. 01.01.19724802.40.90.00.0eingeführt · andere
  5. 01.01.20074802.55.15eingeführt · mit einem Quadratmetergewicht von 40 g oder mehr, jedoch weniger als 60 g · zuletzt geändert 14.06.2024
  6. 01.01.20074802.55.25eingeführt · mit einem Quadratmetergewicht von 60 g oder mehr, jedoch weniger als 75 g · zuletzt geändert 14.06.2024
  7. 01.01.20044802.55.30eingeführt · mit einem Quadratmetergewicht von 75 g oder mehr, jedoch weniger als 80 g · zuletzt geändert 14.06.2024
  8. 01.01.20044802.55.90eingeführt · mit einem Quadratmetergewicht von 80 g oder mehr · zuletzt geändert 14.06.2024
  9. 01.01.20074802.56.20.00.0eingeführt · auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messend (A4-Format)
  10. 01.01.20074802.56.80.00.0eingeführt · andere
  11. 01.01.20024802.57.00.00.0eingeführt · andere, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g · zuletzt geändert 01.01.2004
  12. 01.01.20024802.58.10.00.0eingeführt · in Rollen
  13. 01.01.20024802.58.90.00.0eingeführt · andere
  14. 01.01.20074802.61.15.00.0eingeführt · mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 72 g und mit einem Gehalt an Fasern, in …
  15. 01.01.20044802.61.80.00.0eingeführt · andere
  16. 01.01.20024802.62.00.00.0eingeführt · in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite … · zuletzt geändert 01.07.2005
  17. 01.01.20024802.69.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2005

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 4802

Welche Zolltarifnummer gilt für A4-Kopierpapier in Position 4802?

A4-Kopierpapier mit 40 g bis 150 g je Quadratmeter in Bogen gehört in die Zolltarifnummer 4802.56.20.00.0. Dafür muss das Papier auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messen.

Was ist mit dem HS-Code bei Position 4802 gemeint?

Der HS-Code besteht aus den ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer und folgt dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation. Die Position 4802 umfasst die ersten vier dieser Stellen, Unterpositionen wie 4802.56 umfassen sechs.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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