Zum Hauptinhalt springen

Warennummer 7604.10.90 – Profile aus nicht legiertem Aluminium

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In die Warennummer 7604.10.90 gehören Profile aus nicht legiertem Aluminium, die unter Position 7604 und Unterposition 7604.10 eingereiht sind. Stangen (Stäbe) aus nicht legiertem Aluminium gehören in die Warennummer 7604.10.10, Profile dagegen hierher. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach Ausführung für bestimmte Luftfahrzeuge, konischer Form, Zusammensetzung und Aluminiumgehalt.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Aluminiumprofil zur Warennummer 7604.10.90?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 7604.10.90?

Die Zolltarifnummern 7604.10.90.11.0 und 7604.10.90.19.0 gelten für Profile mit besonderer Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge, wobei 7604.10.90.11.0 nicht zusammengesetzt ist und einen Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT hat, 7604.10.90.19.0 alle übrigen dieser Profile erfasst. Die Zolltarifnummern 7604.10.90.25.0 und 7604.10.90.29.0 gelten für konische Profile zur Verstärkung des Seitenleitwerks für bestimmte Luftfahrzeuge, wobei 7604.10.90.25.0 nicht zusammengesetzt ist und einen Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT hat. Für alle übrigen Profile gelten 7604.10.90.80.0 für nicht zusammengesetzte Profile mit einem Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT und 7604.10.90.89.0 für andere.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionStangen (Stäbe) und Profile, aus Aluminium
Unterpositionaus nicht legiertem Aluminium
Kombinierte NomenklaturProfileDiese Seite
mit besonderer Fabrikationsnummer versehen, für bestimmte Luftfahrzeuge
Zolltarifnummernicht zusammengesetzt, mit einem Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT
7,5 % · 3 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 3 vZTA
konisch, zur Verstärkung des Seitenleitwerks, für bestimmte Luftfahrzeuge
Zolltarifnummernicht zusammengesetzt, mit einem Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT
7,5 % · 3 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 3 vZTA
andere
Zolltarifnummernicht zusammengesetzt, mit einem Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT
7,5 % · 3 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 3 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Ihre Ware einreihen

Welche der 6 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7604.10.90

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.32,1 %
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr
KontrolleAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7604.10.90

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 76, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: Andere Elemente Element | Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) | 1 Andere Elemente (63), je | 0,1 (75) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 7604.10.90

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 7604.10.90 gilt für Profile für bestimmte Luftfahrzeuge?

Profile mit besonderer Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge gehören in 7604.10.90.11.0 (nicht zusammengesetzt, Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT) oder 7604.10.90.19.0 (andere). Konische Profile zur Verstärkung des Seitenleitwerks für bestimmte Luftfahrzeuge gehören in 7604.10.90.25.0 oder 7604.10.90.29.0.

Gilt bei der Einfuhr von Waren unter der Warennummer 7604.10.90 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →