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Warennummer 7607.11.19 – Folien und dünne Bänder aus Aluminium

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In die Warennummer 7607.11.19 gehören Folien und dünne Bänder aus Aluminium ohne Unterlage, nur gewalzt. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach Verwendung im Haushalt, Dicke, Rollenbreite und Weichglühen. Folien in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger gehören in die Warennummer 7607.11.11.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 7607.11.19?

Die Zolltarifnummern 7607.11.19.10.0 bis 7607.11.19.50.0 erfassen Folien zur Verwendung im Haushalt und unterscheiden sich nach Dicke, Rollenbreite und Weichglühen. Zolltarifnummer 7607.11.19.60.0 gilt für andere Verwendungszwecke als Aluminium-Haushaltsfolie. Zolltarifnummer 7607.11.19.91.0 umfasst aus Aluminium zur Weiterverarbeitung bestimmte Folien und dünne Bänder, 7607.11.19.94.0 Aluminium-Haushaltsfolie. Zolltarifnummer 7607.11.19.96.0 erfasst andere Folien, die von den Nummern davor nicht erfasst werden.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionFolien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger
ohne Unterlage
Unterpositionnur gewalzt
mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummerzur Verwendung im Haushalt, mit einer Dicke von 0,008 mm bis 0,018 mm, in Rollen mit einer Breite von 650 mm oder weniger
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerzur Verwendung im Haushalt, mit einer Dicke von wenigstens 0,007 mm und weniger als 0,008 mm, auch weichgeglüht
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerzur Verwendung im Haushalt, mit einer Dicke von wenigstens 0,008 mm und höchstens 0,018 mm, in Rollen mit einer Breite von über 650 mm, auch weichgeglüht
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerzur Verwendung im Haushalt, mit einer Dicke von über 0,018 mm und weniger als 0,021 mm, auch weichgeglüht
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerfür andere Verwendungszwecke als als Aluminium-Haushaltsfolie - mit einer Dicke von 0,007 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,008 mm, auch weichgeglüht, oder - mit einer Dicke von 0,008 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,018 mm, in Rollen mit einer Breite von mehr als 650 mm, auch weichgeglüht, oder - mit einer Dicke von mehr als 0,018 mm, jedoch weniger als 0,021 mm, auch weichgeglüht
7,5 % · 9 vZTA
andere
Zolltarifnummeraus Aluminium zur Weiterverarbeitung bestimmte Folien und dünne Bänder
7,5 % · 9 vZTA
ZolltarifnummerAluminium-Haushaltsfolie
7,5 % · 9 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 9 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 8 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7607.11.19

erhöht den ZollAntidumpingzoll · bei Versand aus ThailandDer Satz hängt vom Zusatzcode ab, den die Anmeldung angibt.je Zusatzcode
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China28,5 bis 30 % je nach Zolltarifnummer; für Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze.bis 30 %
erhöht den ZollAusgleichszoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.18,2 %
PflichtAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7607.11.19

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Im Sinne der Unterpositionen 7606.11.30, 7606.12.30 und 7607.20.91 gelten als: — Aluminium-Verbundplatte: Laminierte Erzeugnisse aus zwei flachgewalzten Aluminiumblechen oder -folien, auch mit Legierung, jeweils mit einer Dicke von 0,08 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55 mm, und einem durchgehenden Kern aus nichtporösen Polymer- oder Mineralstoffen, zusammengehalten durch einen Klebstoff, mit einer Gesamtdicke von 1,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,1 mm. Die beiden äußeren Deckbleche oder -folien können unterschiedliche Oberflächenbehandlungen aufweisen. Die Waren dürfen nicht gerollt sein.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 76, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: Andere Elemente Element | Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) | 1 Andere Elemente (63), je | 0,1 (75) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 7607.11.19

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 7607.11.19 gilt für Aluminiumfolie im Haushalt?

Aluminiumfolie zur Verwendung im Haushalt, mit einer Dicke von 0,008 mm bis 0,018 mm, in Rollen mit einer Breite von 650 mm oder weniger, gehört in die Zolltarifnummer 7607.11.19.10.0. Für andere Dicken oder Rollenbreiten richtet sich die Einreihung nach den übrigen Zolltarifnummern unter 7607.11.19.

Unterliegt die Einfuhr von Aluminiumfolie unter der Warennummer 7607.11.19 dem CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, die Einfuhr unter der Warennummer 7607.11.19 unterliegt dem CO₂-Grenzausgleich (CBAM) aus allen Ländern. Die Kontrolle betrifft die Einfuhr unter dieser Warennummer, nicht die Ausfuhr.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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