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Warennummer 7608.20.89 – Rohre aus Aluminiumlegierung, andere

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst unter der Position 7608 (Rohre aus Aluminium) und der Unterposition 7608.20 (aus Aluminiumlegierungen) die Rohre aus Aluminiumlegierungen, die weder geschweißt noch nur stranggepresst sind. Geschweißte Rohre gehören in die Warennummer 7608.20.20, nur stranggepresste in die Warennummer 7608.20.81. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach dem Verwendungszweck der Rohre und danach, ob sie für Luftfahrzeuge bestimmt sind.

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Gehört Ihr Rohr aus Aluminiumlegierung zu HS-Code 7608.20?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 7608.20.89?

Die Zolltarifnummer 7608.20.89.10.0 erfasst Rohre für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken für zivile Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummer 7608.20.89.20.0 erfasst gebrauchsfertige Rohre für Hydraulikleitungen oder für Kraftstoff- oder Schmierstoffleitungen für bestimmte Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummer 7608.20.89.90.0 erfasst alle übrigen Rohre dieser Warennummer, die nicht unter die beiden anderen Zolltarifnummern fallen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionRohre aus Aluminium
Unterpositionaus Aluminiumlegierungen
andere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummerfür Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für zivile Luftfahrzeuge
Zolltarifnummergebrauchsfertige Rohre für Hydraulikleitungen oder für Kraftstoff- oder Schmierstoffleitungen, für bestimmte Luftfahrzeuge
7,5 % · 15 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 15 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7608.20.89

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.32,1 %
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr
KontrolleAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung · ChinaEinfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 7608.20.89?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 7608.20.89. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7608.20.89

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 76, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: Andere Elemente Element | Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) | 1 Andere Elemente (63), je | 0,1 (75) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2018/55303.04.2018Zwei durch Klammern zusammengehaltene geschweißte Rohre aus Aluminiumlegierung, die Kühlflüssigkeit vom Motor zum Wärmetauscher in Kraftfahrzeugen leiten, wurden in die Warennummer 7608.20.20 eingereiht.7608.20.20

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 7608.20.89

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 7608.20.89 gilt für welche Rohre?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach dem Verwendungszweck: Rohre mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen in zivilen Luftfahrzeugen gehören in 7608.20.89.10.0, gebrauchsfertige Rohre für Hydraulik-, Kraftstoff- oder Schmierstoffleitungen bestimmter Luftfahrzeuge in 7608.20.89.20.0 und alle übrigen Rohre in 7608.20.89.90.0.

Gilt unter der Warennummer 7608.20.89 bei der Einfuhr aus allen Ländern der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für Waren unter der Warennummer 7608.20.89, soweit sie CBAM-pflichtig sind.

Gilt bei der Einfuhr aus China ein Antidumpingzoll für Rohre unter der Warennummer 7608.20.89?

Ja, bei der Einfuhr von Waren mit Ursprung in China wird für mindestens eine Zolltarifnummer unter der Warennummer 7608.20.89 ein Antidumpingzoll erhoben. Für China gilt außerdem eine Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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