01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 9403.20.80?
Die Zolltarifnummer 9403.20.80.20.0 erfasst verschraubte und schraubenlose Regaleinheiten aus Stahl und deren Bauteile, darunter Stahlständer mit zwei flachen Verbindungsflächen und Stahlträger ohne angeschweißte vertikale Verbindungselemente. Die Zolltarifnummer 9403.20.80.80.0 erfasst Waren, die nicht unter die Regaleinheiten aus Stahl fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 9403.20.80
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 9403.20.80?
41 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 9403.20.80. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Schaltschrank – 9403.20.80.80.0
Metallregal – 9403.20.80.20.0
Metall-Tisch – 9403.20.80.80.0
Lagerschrank – 9403.20.80.80.0
Werkzeugwagen – 9403.20.80.80.0
Metallschrank – 9403.20.80.80.0
Prospektständer – 9403.20.80.80.0
Vitrine – 9403.20.80.80.0
Werkbank – 9403.20.80.80.0
Metall-Möbel – 9403.20.80.80.0
Stahl-Tisch – 9403.20.80.80.0
Netzwerkschrank – 9403.20.80.80.0
Notenständer – 9403.20.80.80.0
Werkstattwagen – 9403.20.80.80.0
Stahlschrank – 9403.20.80.80.0
Fußstütze – 9403.20.80.80.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 9403.20.80
Anmerkungen (2)
2. Die in den Positionen 9401 bis 9403 erfassten Waren (ausgenommen Teile) müssen dazu bestimmt sein, auf den Boden gestellt zu werden. Es bleiben jedoch in diesen Positionen, selbst wenn sie aufgehängt, an der Wand befestigt oder aufeinandergestellt werden: a) Schränke, Bücherschränke, Regale (einschließlich Regale aus einem Regalboden mit dazugehörigen Haltevorrichtungen zum Befestigen an der Wand) und Möbel aus zusammengehörenden Einzelstücken; b) Sitze und Bettgestelle.
3. A) Als Teile von Waren im Sinne der Positionen 9401 bis 9403 gelten nicht Platten aus Glas (einschließlich Spiegel), Marmor oder Stein oder aus einem anderen in Kapitel 68 oder 69 genannten Stoff, auch zugeschnitten, jedoch nicht mit anderen Teilen verbunden, wenn sie gesondert gestellt werden. B) Gesondert gestellte Waren der Position 9404 verbleiben in dieser Position, auch wenn sie zugleich Teile von Möbeln der Positionen 9401 bis 9403 sind.
Einreihungsverordnungen (5)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2017/98207.06.2017 | Eine Badewannen-Trittstufe mit Kunststoffoberfläche und vier Beinen aus Aluminium wurde in die Warennummer 9403.20.80 eingereiht. | 9403.20.80 |
| 2016/132126.07.2016 | Eine Hängematte mit Metallgestell aus Stahl und eingehängter Liegefläche wurde in die Warennummer 9403.20.80 eingereiht. | 9403.20.80 |
| 313/201130.03.2011 | Ein Fernsehtisch mit Tischplatte, zwei Platten aus Glas und vier Beinen aus Metall wurde in die Warennummer 9403.20.80 eingereiht. | 9403.20.80 |
| 840/9201.04.1992 | Ein mobiles Regal bis 2 250 mm Höhe mit Boden auf Rollen, vier Eckrohren aus Metall und mindestens zwei Holzplatten wurde in die damalige Nummer 9403.20.99 eingereiht, heute in die Warennummer 9403.20.80. | 9403.20.99heute 9403.20.80 |
| 1964/9006.07.1990 | Ein wärmeisoliertes Möbel mit Innenbehälter aus Stahlblech zur Aufbewahrung von Eiswürfeln wurde in die damalige Nummer 9403.20.99 eingereiht, heute gehört es in die Warennummer 9403.20.80. | 9403.20.99heute 9403.20.80 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-592/1715.11.2018 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 … |
| C-24/2222.06.2023 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 9403.20.80
Zum 10.06.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt.
- 10.06.20269403.20.80.20.0neu eingeführt · Verschraubte und schraubenlose Regaleinheiten aus Stahl und deren Bauteile, nämlich Stahlständer mit zwei flachen Verbindungsflächen und Stahlträger ohne angeschweißte vertikale Verbindungselemente, sofern die Regaleinheit eines dieser Bauteile enthält, auch mit Regalböden (unabhängig von deren Material)
- 10.06.20269403.20.80.80.0neu eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 9403.20.80
Welche Zolltarifnummer gilt für Regaleinheiten aus Stahl unter der Warennummer 9403.20.80?
Regaleinheiten aus Stahl und deren Bauteile gehören in die Zolltarifnummer 9403.20.80.20.0, nämlich Stahlständer mit zwei flachen Verbindungsflächen und Stahlträger ohne angeschweißte vertikale Verbindungselemente. Ein Metallregal ist als Beispiel der Zolltarifnummer 9403.20.80.20.0 zugeordnet.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile