01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 9401?
Die Position hat 19 Nummern darunter und ist nach Verwendung, Bauart, Gestell und Material unterteilt. Sitze für Luftfahrzeuge (9401.10.00.00.0) und Kraftfahrzeuge (9401.20.00.00.0) stehen zuerst, danach Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe aus Holz (9401.31.00.00.0) und andere (9401.39.00.00.0). In Liegen umwandelbare Sitzmöbel, ausgenommen Gartenmöbel und Campingausstattungen, sind in aus Holz (9401.41.00.00.0) und andere (9401.49.00.00.0) geteilt, Sitzmöbel aus Stuhlrohr, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus oder ähnlichen Stoffen in aus Bambus (9401.52.00.00.0), aus Rattan (9401.53.00.00.0) und andere (9401.59.00.00.0). Sitzmöbel mit Gestell aus Holz oder Metall werden jeweils in gepolstert und andere geteilt (9401.61.00.00.0, 9401.69.00.00.0, 9401.71.00.00.0, 9401.79.00.00.0), andere Sitzmöbel stehen in 9401.80.00.00.0 und Teile in 9401.91 und 9401.99.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 19 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 9401
46 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 9401. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Polstermöbel – 9401.61.00.00.0
Kunststoff-Möbel – 9401.80.00.00.0
Esszimmerstuhl – 9401.61.00.00.0
Holzbank – 9401.69.00.00.0
Kopfstütze – 9401.99.20.90.0
Barhocker – 9401.71.00.00.0
Gartenmöbel – 9401.71.00.00.0
Campingstuhl – 9401.79.00.00.0
Armlehne – 9401.99.80.00.0
Stuhlteil – 9401.91.90.00.0
Kindersitz – 9401.80.00.00.0
Holzstuhl – 9401.69.00.00.0
Baby-Autositz – 9401.80.00.00.0
Autositz – 9401.20.00.00.0
Sitzsack – 9401.80.00.00.0
Kunststoff-Stuhl – 9401.80.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 9401
Rechts: wie viele der 19 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 9401
Anmerkungen (2)
2. Die in den Positionen 9401 bis 9403 erfassten Waren (ausgenommen Teile) müssen dazu bestimmt sein, auf den Boden gestellt zu werden. Es bleiben jedoch in diesen Positionen, selbst wenn sie aufgehängt, an der Wand befestigt oder aufeinandergestellt werden: a) Schränke, Bücherschränke, Regale (einschließlich Regale aus einem Regalboden mit dazugehörigen Haltevorrichtungen zum Befestigen an der Wand) und Möbel aus zusammengehörenden Einzelstücken; b) Sitze und Bettgestelle.
3. A) Als Teile von Waren im Sinne der Positionen 9401 bis 9403 gelten nicht Platten aus Glas (einschließlich Spiegel), Marmor oder Stein oder aus einem anderen in Kapitel 68 oder 69 genannten Stoff, auch zugeschnitten, jedoch nicht mit anderen Teilen verbunden, wenn sie gesondert gestellt werden. B) Gesondert gestellte Waren der Position 9404 verbleiben in dieser Position, auch wenn sie zugleich Teile von Möbeln der Positionen 9401 bis 9403 sind.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-725/2109.03.2023 | Das Urteil C-725/21 betrifft die Position 9401 in den Fassungen der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 1101/2014, (EU) 2015/1754 und (EU) 2016/1821. |
| C-635/2109.02.2023 | Eine Luftliegecouch aus einem Innenfolienschlauch und einer äußeren Gewebehülle aus Spinnstoffgewebe wird nicht von Position 9401 erfasst. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 9401
Die 19 Warennummern der Position 9401 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19729401.10.00.00.0eingeführt · Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art · zuletzt geändert 01.01.2017
- 01.01.19729401.20.00.00.0eingeführt · Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
- 01.01.20229401.31.00.00.0eingeführt · aus Holz
- 01.01.20229401.39.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20229401.41.00.00.0eingeführt · aus Holz
- 01.01.20229401.49.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20179401.52.00.00.0eingeführt · aus Bambus
- 01.01.20179401.53.00.00.0eingeführt · aus Rattan
- 01.01.20079401.59.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2017
- 01.01.19729401.61.00.00.0eingeführt · gepolstert
- 01.01.19729401.69.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19729401.71.00.00.0eingeführt · gepolstert
- 01.01.19729401.79.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19729401.80.00.00.0eingeführt · andere Sitzmöbel
- 01.01.20229401.91.10eingeführt · von Sitzen von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art
- 01.01.20229401.91.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20229401.99.10eingeführt · von Sitzen von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art
- 01.01.20249401.99.20eingeführt · von Sitzen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
- 01.01.20249401.99.80.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 9401
Welche Zolltarifnummer in Position 9401 gilt für einen gepolsterten Esszimmerstuhl mit Gestell aus Holz?
Ein gepolsterter Esszimmerstuhl mit Gestell aus Holz gehört in die Zolltarifnummer 9401.61.00.00.0. Ein Holzstuhl ohne Polsterung mit Gestell aus Holz fällt unter 9401.69.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile