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gültig seit 01.01.2021

Zolltarifnummer 0304.89.49.29.0 – Gefrorene Makrelenfilets, japonicus

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Die Zolltarifnummer 0304.89.49.29.0 erfasst gefrorene Filets von Makrelen der Art Scomber japonicus, die nicht zur Verarbeitung bestimmt sind. Frische oder gekühlte Filets fallen nicht darunter. Makrelen derselben Art, die zur Verarbeitung bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 0304.89.49.20.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0304.89.49.29.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
PositionFischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
0304.31 – 0304.39frische oder gekühlte Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)
0304.41 – 0304.49Frische oder gekühlte Filets von anderen Fischen
0304.51 – 0304.59andere, frisch oder gekühlt
0304.61 – 0304.69gefrorene Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)
0304.71 – 0304.79Gefrorene Filets von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae
Gefrorene Filets von anderen Fischen
Unterpositionvom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)
Unterpositionvon Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)
Unterpositionvon Plattfischen (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae)
Zolltarifnummervom Schwertfisch (Xiphias gladius)
Zolltarifnummervon Zahnfischen (Dissostichus spp.)
Zolltarifnummervom Hering (Clupea harengus, Clupea pallasii)
Unterpositionvon Thunfischen (der Gattung Thunnus) und vom Echten Bonito (Katsuwonus pelamis)
Unterpositionvon Haien und Rochen (Rajidae)
Unterpositionandere
Zolltarifnummervon Süßwasserfischen
andere
Zolltarifnummervon Fischen der Gattung Euthynnus
von Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus) und von Fischen der Art Orcynopsis unicolor
Zolltarifnummervon Makrelen der Art Scomber australasicus
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummervon Makrelen der Art Scomber scombrus
von Makrelen der Art Scomber japonicus
Zolltarifnummerzur Verarbeitung bestimmt
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Zolltarifnummervon Fischen der Art Orcynopsis unicolor
Zolltarifnummervom Seeteufel (Lophius spp.)
Kombinierte Nomenklaturandere
0304.91 – 0304.99andere, gefroren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0304.896-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0304.89.498-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0304.89.49.2910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0304.89.49.29.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0304.89.49.29.0?

Kapitel 03 Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere … › 0304 Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein …
✓Gefrorene Filets von anderen FischenDie Ware muss ein gefrorenes Filet sein. Frische oder gekühlte Filets fallen nicht darunter.
✓andere, also nicht: vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch …Die Ware ist ein gefrorenes Filet von Fischen, die keiner der eigens genannten Fischarten angehören.
✓andere, also nicht: von SüßwasserfischenDie Ware stammt von Fischen, die nicht zu den Süßwasserfischen zählen.
✓von Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus) und von Fischen der Art Orcynopsis unicolorDie Ware ist eine Makrele oder ein Fisch der Art Orcynopsis unicolor.
✓andere, also nicht: von Makrelen der Art Scomber australasicusDie Ware ist eine Makrele, die nicht der Art Scomber australasicus angehört.
✓von Makrelen der Art Scomber japonicusDie Ware ist eine Makrele der Art Scomber japonicus. Die Artbezeichnung der Ware zeigt das.
✓andere, also nicht: zur Verarbeitung bestimmtDie Ware ist für einen anderen Zweck als die Verarbeitung bestimmt.
0304.89.49.29.0Gefrorene Makrelenfilets, japonicus, nicht zur Verarbeitung

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0304.89.49.29.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0304.89.49

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0304.89.49.10.0von Makrelen der Art Scomber scombrus–
0304.89.49.20.0zur Verarbeitung bestimmtnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
0304.89.49.29.0anderediese Seite–
0304.89.49.90.0von Fischen der Art Orcynopsis unicolor–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0304.89.49 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0304.89.9012Nach den Antragsangaben handelt es sich um gefrorene, rohe, praktisch grätenfreie Filets von Seefischen der Familie Lutjanidae (Schnappern) mit Haut. Die Ware ist in 10 kg Kartons gepackt oder …
0304.89.602Seeteufelfilet (Anglerfische, wissenschaftlicher Name: Lophius americanus), gefroren, ohne Haut, ohne Flanke, grätenfrei, roh, einzeln für den Einzelverkauf verpackt in 5 kg-Packungen.
0304.89.291Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, gefrorene Filets von Fischen der Art Sebastes alutus (Pazifischer Rotbarsch) ohne Haut. Die Fischfilets sind in Kartons (Inhalt 5 Kg) …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0304.89.49.29.0

€
0304.89.49.29.0Drittlandszoll15 %1.500 €805 €2.305 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 15 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)11,5 %
Norwegen3 %
Vietnam1,8 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0304.89.49.29.0

senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · CeutaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzielle Aussetzung · MelillaFür Waren mit Ursprung in diesem Gebiet ist der Zoll ganz oder teilweise ausgesetzt; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenEinfuhr aus Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperierenAusfuhr nach Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0304.89.49.29.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Zwecke der Unterpositionen 0305.32.11 und 0305.32.19 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch. Gefrorene Kabeljaufilets mit einem Gesamtsalzgehalt von weniger als 12 GHT sind in die Unterpositionen 0304.71.10 und 0304.71.90 einzureihen, insofern als die tatsächliche und dauerhafte Konservierung im Wesentlichen vom Einfrieren abhängt.
Wortlaut · Kapitel 3, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Für die Zwecke der im dritten Absatz genannten Unterpositionen umfasst der Begriff „Filets“ auch „Loins“, d. h. die Fleischstreifen an der oberen oder unteren, rechten oder linken Seite des Fischs, sofern sie von Kopf, Eingeweiden, Flossen (Rücken-, After-, Schwanz-, Bauch- und Brustflossen) und Gräten (Wirbelsäule oder Rückengräte, Bauchgräten, Kiemenknochen usw.) befreit sind. Ein Zerschneiden der Filets in Stücke ändert die Einreihung solcher Produkte als Filets nicht, vorausgesetzt, dass die Stücke erkennbar von Filets stammen. Die Bestimmungen der ersten beiden Absätze gelten für die folgenden Fischarten: a) Thunfisch der Gattung Thunnus der Unterpositionen 0304.49.90 und 0304.87.00; b) Schwertfisch (Xiphias gladius) der Unterpositionen 0304.45.00 und 0304.84.00; c) Marlin, Segelfisch und Fächerfisch, der Familie Istiophoridae der Unterpositionen 0304.49.90 und 0304.89.90; d) Hochseehaie (Hexanchus griseus, Cetorhinus maximus, Rhincodon typus, oder der Familien Alopiidae, Carcharhinidae, Sphyrnidae und Lamnidae) der Unterpositionen 0304.47.20, 0304.47.90, 0304.88.15, 0304.88.22 und 0304.88.29.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0304.61.00 bis 0304.89.90gefrorene Fischfilets: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0304.31.00 bis 0304.49.90. Hierher gehören auch tiefgefrorene Blöcke aus Filets oder Filetstücken (im Allgemeinen von Kabeljau), auch gemischt mit einer kleinen Menge (nicht mehr als 20 GHT) abgelöster Fleischmasse der gleichen Fischart, die nur zum Ausfüllen der Zwischenräume innerhalb der Blöcke verwendet wird. Die Blöcke sind dafür vorgesehen …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 03 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0304.89.49

  1. 01.01.20120304.89.49neu eingeführt · aus 0304.29.21, aus 0304.29.53
  2. 01.01.20120304.89.49.10.0neu eingeführt · „von Makrelen der Art Scomber scombrus“ · aus 62 Vorgängern
  3. 01.01.20120304.89.49.20.0neu eingeführt · „von Makrelen der Art Scomber japonicus“ · aus 62 Vorgängern
  4. 01.01.20120304.89.49.90.0neu eingeführt · „von Fischen der Art Orcynopsis unicolor“ · aus 62 Vorgängern
  5. 01.01.20210304.89.49.20.0Wortlaut geändert · „zur Verarbeitung bestimmt“ · vorher „von Makrelen der Art Scomber japonicus“
  6. 01.01.20210304.89.49.20.0Stellung im Tarifbaum geändert
  7. 01.01.20210304.89.49.29.0neu eingeführt · aus 0304.88.11, 0304.96.10, 0304.99.99

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0304.89.49.29.0

Welche Zolltarifnummer gilt für gefrorene Makrelenfilets der Art Scomber japonicus unter 0304.89.49?

Gefrorene Filets von Makrelen der Art Scomber japonicus, die nicht zur Verarbeitung bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 0304.89.49.29.0. Makrelen der Art Scomber scombrus fallen unter 0304.89.49.10.0, Fische der Art Orcynopsis unicolor unter 0304.89.49.90.0.

Welche Kontrolle gilt bei der Einfuhr von 0304.89.49.29.0?

Bei der Einfuhr dieser Fische als Waren tierischen Ursprungs gilt eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle (Veterinärkontrolle). Als Unterlage ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P, Code N853) genannt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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