01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0406.10.50.30.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0406.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0406.10.508-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0406.10.50.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0406.10.50.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0406.10.50.30.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0406.10.50.30.0?
- ×Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform0406.20.00.00.0
- ×Schmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform0406.30
- ×Blauschimmelkäse und anderer Käse mit Marmorierung des Teiges, hervorgerufen durch Penicillium roqueforti0406.40
- ×andere Käse0406.90
- ×anderer, also nicht: mit einem Fettgehalt von 40 GHT oder weniger0406.10.80
- ×Mozzarella, auch in Flüssigkeit0406.10.30
- ×Skyr0406.10.50.10.0
- ×anderer, also nicht: Pizza-Käse, gefroren, in Stücken von 1 g oder weniger, in Behältnissen mit einem Nettogewicht von 5 kg oder mehr, mit einem Wassergehalt …0406.10.50.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0406.10.50.30.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0406.10.50
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 0406.10.50.10.0 | Skyr | – |
| 0406.10.50.30.0 | Pizza-Käse, gefroren, in Stücken von 1 g oder weniger, in Behältnissen mit einem Nettogewicht von 5 kg oder mehr, mit einem Wassergehalt …diese Seite | Zollkontingent |
| 0406.10.50.90.0 | anderer | Zollkontingent |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0406.10.50 eingereiht
67 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI12049/26-1Deutschland | Indische Käsebällchen in aromatisiertem Zuckerwasser. Umlaufend etikettierte Konservendose in Aufmachung für den … | 05.07.2029 |
| DEBTI3041/26-2Deutschland | Backkäse-Sticks mit Halloumi; paniert, vorfrittiert und tiefgefroren. Weiße, mit einer orange-braunen Panade umhüllte … | 18.06.2029 |
| DEBTI466/26-1Deutschland | Grillkäse mit Marinade Grillkäse aus Mozzarella, Frischkäse und Schnittkäse in wenig Kräutermarinade. Der Grillkäse und … | 09.03.2029 |
| DEBTI25313/25-1Deutschland | Pasta filata Käse, geräuchert, gekühlt. Es wurden ein Etikettenentwurf für den Einzelverkauf und eine … | 05.10.2028 |
| DEBTI25718/25-1Deutschland | Halloumi, gekühlt. Grill- und Bratkäse in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit Angaben über den Inverkehrbringer, die … | 08.09.2028 |
| DEBTI22775/25-1Deutschland | Grillkäse light, gekühlt. Fettreduzierter, nicht gereifter Grillkäse mit Minze in Aufmachung für den Einzelverkauf mit … | 11.08.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0406.10.30 | 7 | Büffel-Burrata, gekühlt. Zubereitung aus Pasta Filata-Käse aus Büffelmilch und Sahne, in Lake, in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben über den Inverkehrbringer, die Produktbezeichnung, den … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0406.10.50.30.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (8)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0148 | alle Drittländer | 13,00 EUR je 100 kg | 01.07.2026 – 30.06.2027 |
| 09.4179 | Norwegen | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4227 | Island | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4516 | Neuseeland | 0 % | seit 18.10.2024 |
| 09.4520 | Neuseeland | 0 % | seit 01.05.2024 |
| 09.4935 | Mercosur | 166,68 EUR je 100 kg | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7213 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9004 | USA | 0 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Statt 185,20 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 43 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0406.10.50.30.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0406.10.50.30.0
Anmerkungen (2)
4. Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen: a) einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr; b) einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT; c) sie geformt sind oder geformt werden können.
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0406.10.30 bis 0406.10.80 | Frischkäse (nichtgereifter Käse), einschließlich Molkenkäse, und Quark/Topfen: Wegen des Käses aus Molke, siehe die Erläuterungen zu Position 0406 des HS, Absatz 2. Quark/Topfen oder „Weißkäse“ ist ein aus saurer Milch durch Entzug des größten Teils der Molke (z. B. durch Abtropfen oder Abpressen) gewonnenes Erzeugnis. Quark/Topfen (anderer als in Pulverform) mit Zusatz von Zucker und Früchten behält seinen … |
Einreihungsverordnungen (4)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 725/200824.07.2008 | 1. Erzeugnis mit folgender Zusammensetzung (GHT) Quark/Topfen 32,4 Magermilch 32,9 Rahm (33,5 % Fett) 12,4 Zucker 4,5 sowie Fruchtzubereitung, Molkenerzeugnis, Stabilisator, Joghurtkulturen. Der Fettgehalt beträgt 4,3 GHT. Das Erzeugnis … | 0406.10.20heute 0406.10.80, 0406.10.30 |
| 725/200824.07.2008 | 2. Erzeugnis mit folgender Zusammensetzung (GHT): Quark/Topfen 41,7 Magermilchjoghurt 29,7 Fruchtzubereitung 20 Fructosesirup 5 Eiweißkonzentrat 2 Bindemittel 0,9 Rahm 0,7 Der Fettgehalt beträgt 0,4 GHT. Das Erzeugnis weist zwei Schichten … | 0406.10.20heute 0406.10.80, 0406.10.30 |
| 904/200727.07.2007 | Käse vom Typ „Pasta filata“, in Blockform, hergestellt durch Zugabe von Lab und thermophilen Bacteria (z. B. Streptococcus thermophilus) zur Milch. Die Molke wird nach erfolgter Säuerung abgetrennt. Der Käsebruch wird einem Brühprozess … | 0406.10.20heute 0406.10.80, 0406.10.30 |
| 1264/9817.06.1998 | Erzeugnis in Form eines Blocks von unregelmäßigen gelblich-grauen Granulaten mit Käsegeruch, gefroren, mit folgenden Merkmalen (GHT): Trockenmasse: 60 Milchfett: 28 Protein: 27 Molkeprotein: 3,5 Lactose: 1,0 Asche: 3,3 … | 0406.10.20heute 0406.10.80, 0406.10.30 |
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-42/9926.09.2000 | Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie … |
| C-402/0618.07.2007 | 1. Position 0406 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der … |
| C-164/9517.06.1997 | Die Unterposition 0406.20.90 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September … |
| C-196/0508.06.2006 | Im Urteil C-196/05 wurde entschieden, dass die Unterposition 0406.10 auf zur Verwendung als Pizzakäse bestimmten Blockmozzarella Anwendung findet, der nach seiner Herstellung ein bis zwei Wochen bei 2 bis 4 °C gelagert wurde. |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 04 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0406.10.50
- 01.01.20150406.10.50neu eingeführt · „anderer“ · aus 0406.10.20
- 01.01.20150406.10.50.10.0neu eingeführt · „Skyr“ · aus 0406.10.20
- 01.01.20150406.10.50.30.0neu eingeführt · „Pizza-Käse, gefroren, in Stücken von 1 g oder weniger, in Behältnissen mit einem Nettogewicht von 5 kg oder mehr, mit einem Wassergehalt …“ · aus 0406.10.20
- 01.01.20150406.10.50.90.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 0406.10.20
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0406.10.50.30.0
Welche Zolltarifnummer gilt für gefrorenen Pizza-Käse unter 0406.10.50?
Gefrorener Pizza-Käse in Stücken von 1 g oder weniger, in Behältnissen mit 5 kg oder mehr Nettogewicht, mit einem Wassergehalt von 52 GHT oder mehr und einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 38 GHT oder mehr gehört in 0406.10.50.30.0. Skyr gehört in 0406.10.50.10.0, anderer Käse, der weder Skyr noch Pizza-Käse dieser Art ist, in 0406.10.50.90.0.
Gilt für 0406.10.50.30.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus?
Ja, für die Zolltarifnummer 0406.10.50.30.0 ist ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus aufgeführt.
Gilt für 0406.10.50.30.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland?
Ja, für die Zolltarifnummer 0406.10.50.30.0 ist ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland aufgeführt.
Ist für 0406.10.50.30.0 bei der Einfuhr eine Veterinärkontrolle vorgesehen?
Ja, bei der Einfuhr gilt eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, Veterinärkontrolle, für Waren aus der Europäischen Union, den Färöern, Grönland und allen Ländern. Als Unterlage ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) angegeben.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile