01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0904.11.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0904.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0904.11.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0904.11.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0904.11.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0904.11.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0904.11.00.90.0?
- ×Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta0904.21, 0904.22
- ×gemahlen oder sonst zerkleinert0904.12.00.00.0
- ×Schwarzer Pfeffer (Piper)0904.11.00.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0904.11.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0904.11.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 0904.11.00.10.0 | Schwarzer Pfeffer (Piper) | Einfuhrkontrolle |
| 0904.11.00.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0904.11.00 eingereiht
14 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI27573/26-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, getrocknete Pfefferfrüchte der Art Piper retrofractum … | 20.08.2029 |
| DEBTI45063/25-2Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Warenzusammenstellung bestehend aus ganzen, getrockneten … | 01.02.2029 |
| DEBTI24920/25-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um getrocknete, geschnittene … | 17.08.2028 |
| DEBTI25717/25-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ganze, getrocknete … | 07.08.2028 |
| DEBTI25729/25-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Produktabbildung handelt es sich um ganze, getrocknete … | 07.08.2028 |
| DEBTI564/25-1Deutschland | Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Warenzusammenstellung bestehend aus: - ganzen … | 20.03.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0904.11.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0904.11.00.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0904.11.00.90.0
Anmerkungen (1)
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position; b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910. Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0904.11.00 | weder gemahlen noch sonst zerkleinert: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 0904 des HS, Ziffer 1 genannten Waren. Es wird darauf hingewiesen, dass Pfefferbruch in dieser Unterposition bleibt, sofern er nicht erkennbar durch absichtliches Zerkleinern gewonnen worden ist. Das Gleiche gilt für Staub oder Kehricht aus Gewürzmühlen, der aus verunreinigtem Pfeffer besteht. Hierher gehört grüner Pfeffer … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-143/9609.12.1997 | Der Begriff "sonst zerkleinert" in Unterposition 0904.20 der Kombinierten Nomenklatur in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 09 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0904.11.00
- 01.01.19720904.11.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“
- 01.01.19880904.11.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0904.11.10, 0904.11.90
- 01.01.20010904.11.00wieder anmeldefähig · aus 0904.11.10, 0904.11.90
- 14.01.20190904.11.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0904.11.00
- 14.01.20190904.11.00.10.0neu eingeführt · „Schwarzer Pfeffer (Piper)“ · aus 0904.11.00
- 14.01.20190904.11.00.90.0neu eingeführt · aus 0904.11.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0904.11.00.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für weißen Pfeffer unter 0904.11.00?
Weißer Pfeffer der Art Piper nigrum ohne weitere Zusätze gehört in die Zolltarifnummer 0904.11.00.90.0, wenn er weder gemahlen noch sonst zerkleinert ist. Schwarzer Pfeffer (Piper) gehört in die Zolltarifnummer 0904.11.00.10.0.
Fällt bei Pfeffer mit Ursprung Russland unter 0904.11.00.90.0 ein Zusatzzoll an?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Fällt bei Pfeffer mit Ursprung Belarus unter 0904.11.00.90.0 ein Zusatzzoll an?
Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile