Zum Hauptinhalt springen

Position 2103 – Würzsoßen, Würzmittel, Senf und Senfmehl

Position im Zolltarif

21Kapitel03Position

Zu dieser Position gehören Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen, fertige Würzsoßen wie Sojasoße und Tomatenketchup, zusammengesetzte Würzmittel, Senfmehl und Senf. Suppen und Brühen gehören in Position 2104, Hefen und zubereitete Backtriebmittel in Position 2102.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 2103 gilt für Ihre Sojasoße?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2103?

Die Position ist in die Unterpositionen 2103.10, 2103.20, 2103.30 und 2103.90 gegliedert. Unterposition 2103.10 umfasst Sojasoße (Zolltarifnummer 2103.10.00.00.0), Unterposition 2103.20 Tomatenketchup und andere Tomatensoßen (Zolltarifnummer 2103.20.00.00.0). Unterposition 2103.30 umfasst Senfmehl, auch zubereitet (Zolltarifnummer 2103.30.10.00.0), und Senf einschließlich zubereitetem Senfmehl (Warennummer 2103.30.90). Unterposition 2103.90 umfasst Mango-Chutney, flüssig (Zolltarifnummer 2103.90.10.00.0), aromatische Bitter (Zolltarifnummer 2103.90.30.00.0) und als Warennummer 2103.90.90 alle übrigen Waren dieser Unterposition.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelVerschiedene Lebensmittelzubereitungen
PositionZubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und SenfDiese Seite
ZolltarifnummerSojasoße
7,7 % · 13 vZTA
ZolltarifnummerTomatenketchup und andere Tomatensoßen
10,2 % · 34 vZTA
UnterpositionSenfmehl, auch zubereitet, und Senf
0 % bis 9 % · 21 vZTA
ZolltarifnummerSenfmehl
Kombinierte NomenklaturSenf (einschließlich zubereitetes Senfmehl)
Unterpositionandere
0 % bis 7,7 % · 484 vZTA
ZolltarifnummerMango-Chutney, flüssig
Zolltarifnummeraromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5 l oder weniger
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 7 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 2103

25 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2103. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2103

Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · USA7 von 7
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kanada3 von 7
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder7 von 7
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus7 von 7
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland7 von 7
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China1 von 7
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle Länder1 von 7
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder7 von 7
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union7 von 7
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer7 von 7
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland7 von 7
KontrolleEinfuhrkontrolle · Indien7 von 7
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder7 von 7
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · alle Länder1 von 7
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · China1 von 7
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2103

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 21, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712; b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901); c) aromatisierter Tee (Position 0902); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910; e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16); f) Waren der Position 2404; g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004; h) zubereitete Enzyme der Position 3507.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2103

Die sieben Warennummern der Position 2103 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722103.10.00.00.0eingeführt · Sojasoße · zuletzt geändert 01.01.1998
  2. 01.01.19722103.20.00.00.0eingeführt · Tomatenketchup und andere Tomatensoßen · zuletzt geändert 01.01.2005
  3. 01.01.19722103.30.10.00.0eingeführt · Senfmehl
  4. 01.01.19722103.30.90eingeführt · Senf (einschließlich zubereitetes Senfmehl) · zuletzt geändert 01.01.1994
  5. 01.01.19722103.90.10.00.0eingeführt · Mango-Chutney, flüssig
  6. 01.01.19932103.90.30.00.0eingeführt · aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet …
  7. 01.01.19722103.90.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1988

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2103

Was gehört nicht zur Position 2103?

Gemüsemischungen, Kaffeemittel, aromatisierter Tee, Gewürze und zubereitete Enzyme gehören nicht zu Position 2103. Gemüsemischungen gehören zu Position 0712, geröstete Kaffeemittel zu Position 0901 und aromatisierter Tee zu Position 0902. Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910, Waren der Position 2404, Hefen als Arzneiwaren und andere Waren der Positionen 3003 oder 3004 sowie zubereitete Enzyme der Position 3507 gehören nach Kapitel 21 ebenfalls nicht hierher.

Welche Zolltarifnummer gilt für Sojasoße in Position 2103?

Sojasoße gehört in die Zolltarifnummer 2103.10.00.00.0. Unterposition 2103.10 enthält in dieser Position nur Sojasoße.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →