01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2103?
Die Position ist in die Unterpositionen 2103.10, 2103.20, 2103.30 und 2103.90 gegliedert. Unterposition 2103.10 umfasst Sojasoße (Zolltarifnummer 2103.10.00.00.0), Unterposition 2103.20 Tomatenketchup und andere Tomatensoßen (Zolltarifnummer 2103.20.00.00.0). Unterposition 2103.30 umfasst Senfmehl, auch zubereitet (Zolltarifnummer 2103.30.10.00.0), und Senf einschließlich zubereitetem Senfmehl (Warennummer 2103.30.90). Unterposition 2103.90 umfasst Mango-Chutney, flüssig (Zolltarifnummer 2103.90.10.00.0), aromatische Bitter (Zolltarifnummer 2103.90.30.00.0) und als Warennummer 2103.90.90 alle übrigen Waren dieser Unterposition.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 7 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2103
25 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2103. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Sojasauce – 2103.10.00.00.0
Mayonnaise – 2103.90.90.89.0
Scharfe Sauce – 2103.90.90.89.0
Würzmittel – 2103.10.00.00.0
Dressing – 2103.90.90.89.0
Fischsauce – 2103.90.90.89.0
Maggi – 2103.90.90.89.0
Senf – 2103.30.90.10.0
Bbq-Sauce – 2103.20.00.00.0
Tomatensauce – 2103.20.00.00.0
Soße – 2103.90.90.89.0
Curry-Paste – 2103.90.90.89.0
Vegemite – 2103.90.90.89.0
Lebensmittelzutat – 2103.90.90.89.0
Chili-Paste – 2103.90.90.89.0
Garnelenpaste – 2103.90.90.89.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2103
Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2103
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712; b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901); c) aromatisierter Tee (Position 0902); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910; e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16); f) Waren der Position 2404; g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004; h) zubereitete Enzyme der Position 3507.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2103
Die sieben Warennummern der Position 2103 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722103.10.00.00.0eingeführt · Sojasoße · zuletzt geändert 01.01.1998
- 01.01.19722103.20.00.00.0eingeführt · Tomatenketchup und andere Tomatensoßen · zuletzt geändert 01.01.2005
- 01.01.19722103.30.10.00.0eingeführt · Senfmehl
- 01.01.19722103.30.90eingeführt · Senf (einschließlich zubereitetes Senfmehl) · zuletzt geändert 01.01.1994
- 01.01.19722103.90.10.00.0eingeführt · Mango-Chutney, flüssig
- 01.01.19932103.90.30.00.0eingeführt · aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet …
- 01.01.19722103.90.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1988
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2103
Was gehört nicht zur Position 2103?
Gemüsemischungen, Kaffeemittel, aromatisierter Tee, Gewürze und zubereitete Enzyme gehören nicht zu Position 2103. Gemüsemischungen gehören zu Position 0712, geröstete Kaffeemittel zu Position 0901 und aromatisierter Tee zu Position 0902. Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910, Waren der Position 2404, Hefen als Arzneiwaren und andere Waren der Positionen 3003 oder 3004 sowie zubereitete Enzyme der Position 3507 gehören nach Kapitel 21 ebenfalls nicht hierher.
Welche Zolltarifnummer gilt für Sojasoße in Position 2103?
Sojasoße gehört in die Zolltarifnummer 2103.10.00.00.0. Unterposition 2103.10 enthält in dieser Position nur Sojasoße.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen