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Zolltarifnummer 0905.10.00.00.0 – Ganze Vanille, nicht zerkleinert

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

09Kapitel05Position10HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Vanille, die weder gemahlen noch sonst zerkleinert ist. Dazu zählen ganze Vanilleschoten. Gemahlene oder sonst zerkleinerte Vanille gehört in 0905.20.00.00.0.

Typische Waren:Ganze VanilleschotenVanilleschotenVanille

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0905.10.00.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0905.10.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelKaffee, Tee, Mate und Gewürze
PositionVanille
Zolltarifnummerweder gemahlen noch sonst zerkleinertDiese Seite
Zolltarifnummergemahlen oder sonst zerkleinert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0905.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0905.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0905.10.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0905.10.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0905.10.00.00.0?

Kapitel 09 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze › 0905 Vanille
✓weder gemahlen noch sonst zerkleinertDie Vanille muss weder gemahlen noch auf andere Weise zerkleinert sein. Ganze Vanilleschoten sind unzerkleinert und erfüllen dieses Merkmal.
0905.10.00.00.0Vanille, weder gemahlen noch zerkleinert

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0905.10.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0905.10.00

ZolltarifnummerWortlaut
0905.10.00.00.0weder gemahlen noch sonst zerkleinert

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0905.10.00 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland3
Spanien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI41075/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, ganze Kapselfrüchte ("Schoten") von Pflanzen der Gattung …30.10.2028
DEBTI20601/25-1DeutschlandNach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, ganze Kapselfrüchte ("Schoten") von Pflanzen der Art Vanilla …28.07.2028
DEBTI58895/24-1DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete Kapselfrüchte von Pflanzen der Gattung Vanilla …03.02.2028
ESBTI2026REN768SpanienGanze Vanilleschoten. Sie werden vakuumverpackt in Packungen zu 2 Stück präsentiert und in einer PVC-Röhre platziert. …11.07.2029

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 0905.10.00.00.0?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 0905.10.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0905.10.00.00.0

€
0905.10.00.00.0Drittlandszoll6 %600 €742 €1.342 €
0905.10.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll56 %5.600 €1.092 €6.692 €
0905.10.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll56 %5.600 €1.092 €6.692 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,8 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,1 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0905.10.00.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0905.10.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 9, Anmerkung 1
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position; b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910. Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 09 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 0905.10.00

  1. 01.01.20120905.10.00neu eingeführt · „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“ · aus 0905.00.00
  2. 01.01.20120905.10.00.00.0neu eingeführt · „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“ · aus 0905.00.00

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0905.10.00.00.0

Fällt auf Vanille mit Ursprung Belarus unter 0905.10.00.00.0 ein Zusatzzoll an?

Ja, auf Vanille mit Ursprung Belarus wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Zolltarifnummer gilt für Vanilleschoten unter 0905.10.00?

Für Vanilleschoten gilt die Zolltarifnummer 0905.10.00.00.0, wenn sie weder gemahlen noch sonst zerkleinert sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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