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Zolltarifnummer 0910.99.33.00.0 – Ungemahlener Thymian

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Thymian, der weder gemahlen noch sonst zerkleinert ist, etwa getrocknete Blätter und Blüten von Thymus vulgaris oder Thymus zygis. Feldthymian oder Sand-Thymian (Thymus serpyllum L.) gehört in 0910.99.31.00.0, gemahlener oder sonst zerkleinerter Thymian in 0910.99.39.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0910.99.33.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelKaffee, Tee, Mate und Gewürze
PositionIngwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
0910.11 – 0910.12Ingwer
UnterpositionSafran
ZolltarifnummerKurkuma
andere Gewürze
UnterpositionMischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel
Unterpositionandere
ZolltarifnummerSamen von Bockshornklee
Thymian
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
ZolltarifnummerFeldthymian oder Sand-Thymian (Thymus serpyllum L.)
ZolltarifnummerandererDiese Seite
Zolltarifnummergemahlen oder sonst zerkleinert
ZolltarifnummerLorbeerblätter

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0910.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0910.99.338-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0910.99.33.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0910.99.33.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0910.99.33.00.0?

Kapitel 09 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze › 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter …
✓andere Gewürze, also nicht: Ingwer, Safran, KurkumaDie Ware ist ein Gewürz, das nicht gesondert genannt ist und unter die Position 0910 fällt.
✓andere, also nicht: Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem KapitelDie Ware ist eine einheitliche Gewürzart und keine Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9.
✓ThymianDie Ware ist Thymian, auch getrocknet.
✓weder gemahlen noch sonst zerkleinertDie Ware ist nicht gemahlen und nicht auf andere Weise zerkleinert, etwa als abgestreifte und getrocknete Blätter und Blüten.
✓andererEs bleibt Thymian, der nicht Feldthymian oder Sand-Thymian (Thymus serpyllum L.) ist, zum Beispiel getrocknete Blätter und Blüten von Thymus vulgaris oder Thymus zygis.
0910.99.33.00.0Thymian, nicht gemahlen, außer Feldthymian

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0910.99.33.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0910.99.33

ZolltarifnummerWortlaut
0910.99.33.00.0anderer

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0910.99.33 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
FRBTIFR-BTI-2025-02697-03FrankreichSortiment, verpackt für den Einzelverkauf in einem Karton, enthaltend: 7 Mini-Glasfläschchen mit je einer anderen …18.06.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0910.99.9112Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, getrocknete Dillsamen (Anethum graveolens) ohne weitere Zusätze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Gewürze, in Kapitel 9 anderweit …
0910.99.394Nach den Antragsangaben sowie ergänzender Angaben handelt es sich um getrocknete und gerebelte Blätter von Thymian der Art Thymus vulgaris. Die Ware ist in bedruckten Beuteln (Inhalt: 20g) für den …
0910.99.103Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der Ware um getrocknete, ganze Samen vom Bockshornklee (Trigonella foenum-graecum) ohne weitere Zusätze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um …
0910.99.502Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der Ware um getrocknete Lorbeerblätter. Die Lorbeerblätter sind in einem bedruckten Folienbeutel aus Kunststoff (Inhalt 10 g) für den …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0910.99.33.00.0

€
0910.99.33.00.0Drittlandszoll7 %700 €749 €1.449 €
0910.99.33.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll57 %5.700 €1.099 €6.799 €
0910.99.33.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll57 %5.700 €1.099 €6.799 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 51 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0910.99.33.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · ÄthiopienEinfuhr aus Äthiopien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0910.99.33.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 9, Anmerkung 1
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position; b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910. Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
0910.99.31 bis 0910.99.39Thymian: Hierher gehört Thymian, von dem es mehrere Arten gibt (Thymus vulgaris, Thymus zygis, Thymus serpyllum L. oder Quendel), auch getrocknet.
0910.99.33anderer: Hierher gehören z. B. die abgestreiften und getrockneten Blätter und Blüten von Thymus vulgaris oder von Thymus zygis.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 09 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0910.99.33

  1. 01.01.20070910.99.33neu eingeführt · „anderer“ · aus 0910.40.11, 0910.40.13, 0910.40.19, 0910.40.90, 0910.50.00
  2. 01.01.20070910.99.33.00.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 0910.40.11, 0910.40.13, 0910.40.19, 0910.40.90, 0910.50.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0910.99.33.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Thymian mit Ursprung Russland unter 0910.99.33?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gibt es einen Zusatzzoll auf Thymian mit Ursprung Belarus unter 0910.99.33?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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