01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1103.19.20.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1103.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1103.19.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1103.19.20.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1103.19.20.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1103.19.20.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1103.19.20.10.0?
- ×Pellets1103.20
- ×von Weizen1103.11
- ×von Mais1103.13
- ×von Hafer1103.19.40.00.0
- ×von Reis1103.19.50.00.0
- ×anderer, also nicht: von Roggen oder Gerste1103.19.90.00.0
- ×anderer, also nicht: von Gerste1103.19.20.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1103.19.20.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1103.19.20
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1103.19.20.10.0 | von Gerstediese Seite | Präferenzzollkontingent |
| 1103.19.20.90.0 | anderer | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1103.19.20 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1103.19.50 | 2 | Reisgrießmehl in Form eines weiß bis beigen Pulvers mit folgenden Merkmalen: - ein Stärkegehalt von mehr als 45 %, - ein Aschegehalt, der 1,6 % nicht überschreitet, - die prozentuale Menge, die durch … |
| 1103.19.90 | 1 | Getreidebrei aus Hirsevollkornmehl, Reisgrieß und Maismehl mit geringem Vitaminzusatz. Verpackt in einem 200-g-Originalkarton für den Einzelverkauf als Babybrei, mit innen liegendem Alufolienbeutel … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1103.19.20.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.6707 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 171,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 41 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 149,62 EUR je t |
| Chile | 128,25 EUR je t |
| Neuseeland | 42,70 EUR je t |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1103.19.20.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1103.19.20.10.0
Anmerkungen (2)
2. A) Müllereierzeugnisse aus den in der nachstehenden Übersicht genannten Getreidearten gehören zu Kapitel 11, wenn sie, in Gewichtshundertteilen ausgedrückt und auf die Trockenmasse bezogen, gleichzeitig Folgendes aufweisen: a) einen Stärkegehalt (bestimmt nach dem abgewandelten polarimetrischen Ewers-Verfahren), der höher ist als der in Spalte 2 angegebene Wert; b) einen Aschegehalt (abzüglich etwa zugesetzter Mineralstoffe), der gleich oder geringer ist als der in Spalte 3 angegebene Wert. Erzeugnisse, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 2302. Jedoch gehören Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen, zu Position 1104. B) Waren, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu Kapitel 11 gehören, sind der Position 1101 oder 1102 zuzuweisen, wenn ihr Siebdurchgang (in Gewichtshundertteilen) durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite gemäß Spalte 4 oder 5 gleich oder größer ist als der jeweils bei den einzelnen Getreidearten angegebene Wert. Im anderen Falle sind sie der Position 1103 oder 1104 zuzuweisen. Art des Getreides | Stärkegehalt | Aschegehalt | Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von | | | 315 Mikrometern | 500 Mikrometern (1) | (2) | (3) | (4) | (5) Weizen und Roggen | 45 % | 2,5 % | 80 % | — Gerste | 45 % | 3 % | 80 % | — Hafer | 45 % | 5 % | 80 % …
3. Als Grobgrieß und Feingrieß im Sinne der Position 1103 gelten Erzeugnisse aus der Zerkleinerung von Getreidekörnern, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen: a) Erzeugnisse aus Mais müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen; b) Erzeugnisse aus anderen Getreidearten müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 1,25 mm hindurchgehen.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1103.11.10 bis 1103.19.90 | Grobgrieß und Feingrieß: 1. Siehe die Anmerkungen 2 und 3 zu Kapitel 11. 2. Siehe die Erläuterungen zu Position 1103 des HS, erster bis sechster Absatz. 3. — Erzeugnisse, die die Bedingungen des Siebdurchgangs der Anmerkung 3 zu Kapitel 11 nicht erfüllen, gehören zu Position 1104; — Erzeugnisse, die zwar die Bedingungen des Siebdurchgangs der Anmerkung 3 zu Kapitel 11 erfüllen, jedoch geschliffen sind und sich als … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 11 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1103.19.20
- 01.01.20121103.19.20neu eingeführt · „von Roggen oder Gerste“ · aus 1103.19.10, 1103.19.30
- 23.04.20141103.19.20unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1103.19.20
- 23.04.20141103.19.20.10.0neu eingeführt · „von Gerste“ · aus 1103.19.20
- 23.04.20141103.19.20.90.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1103.19.20
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1103.19.20.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Gerstenmehl unter 1103.19.20?
Gerstenmehl gehört nur in 1103.19.20.10.0, wenn es als Grobgrieß oder Feingrieß gilt und mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit 1,25 mm lichter Maschenweite geht. Erfüllt es diese Bedingungen nicht, gehört es nicht hierher.
Welche Zolltarifnummer gilt unter 1103.19.20 für Erzeugnisse, die nicht aus Gerste sind?
Erzeugnisse, die nicht aus Gerste sind, gehören in 1103.19.20.90.0. Grieß aus Gerste fällt dagegen in 1103.19.20.10.0.
Gibt es für 1103.19.20.10.0 einen Zusatzzoll bei Ursprung Russland?
Für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission