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Position 1104 – Getreidekörner und Getreidekeime

Position im Zolltarif

11Kapitel04Position

Zu dieser Position gehören Getreidekörner, die gequetscht, als Flocken, geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet sind, sowie ganze, gequetschte, als Flocken vorliegende oder gemahlene Getreidekeime. Reis der Position 1006 ist ausgenommen, Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide gehören in Position 1103, Mehl, Grieß und Flocken von Kartoffeln in Position 1105.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1104?

Die Position gliedert sich zuerst nach Bearbeitung: gequetschte oder als Flocken vorliegende Getreidekörner (Unterpositionen 1104.12 für Hafer und 1104.19 für anderes Getreide) und anders bearbeitete Getreidekörner (Unterpositionen 1104.22 Hafer, 1104.23 Mais und 1104.29 anderes Getreide). Getreidekeime bilden die Unterposition 1104.30. Unterposition 1104.12 unterscheidet gequetschten Hafer (1104.12.10.00.0) und Haferflocken (1104.12.90.00.0). Unterposition 1104.19 nennt Weizen (1104.19.10.00.0), Roggen (1104.19.30.00.0) und Mais (1104.19.50.00.0), bei Gerste gequetscht (1104.19.61.00.0) und als Flocken (1104.19.69.00.0), dazu Reisflocken (1104.19.91.00.0) und andere (1104.19.99.00.0).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelMüllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen
PositionGetreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlenDiese Seite
Getreidekörner, gequetscht oder als Flocken
Unterpositionvon Hafer
verschieden · 2 vZTA
Zolltarifnummergequetscht
Zolltarifnummerals Flocken
Unterpositionvon anderem Getreide
verschieden · 5 vZTA
Zolltarifnummervon Weizen
Zolltarifnummervon Roggen
Zolltarifnummervon Mais
von Gerste
Zolltarifnummergequetscht
Zolltarifnummerals Flocken
andere
ZolltarifnummerReisflocken
Zolltarifnummerandere
Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet)
Unterpositionvon Hafer
verschieden · 0 vZTA
Zolltarifnummergeschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet (Grütze)
Zolltarifnummerperlförmig geschliffen
Zolltarifnummerandere
Unterpositionvon Mais
verschieden · 0 vZTA
Zolltarifnummergeschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet; perlförmig geschliffen
Zolltarifnummerandere
Unterpositionvon anderem Getreide
verschieden · 1 vZTA
von Gerste
Zolltarifnummergeschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet (Grütze)
Zolltarifnummerperlförmig geschliffen
Zolltarifnummerandere
andere
Kombinierte Nomenklaturgeschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet
Kombinierte Nomenklaturperlförmig geschliffen
nur geschrotet
Zolltarifnummervon Weizen
Zolltarifnummervon Roggen
Zolltarifnummerandere
andere
Zolltarifnummervon Weizen
Zolltarifnummervon Roggen
Zolltarifnummerandere
UnterpositionGetreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
verschieden · 1 vZTA
Zolltarifnummervon Weizen
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 1104

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1104. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1104

Rechts: wie viele der 27 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Chile27 von 27
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Ukraine17 von 27
senkt den ZollZollkontingent · alle Drittländer1 von 27
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder27 von 27
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus27 von 27
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland27 von 27
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder27 von 27
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · alle Länder2 von 27
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · China2 von 27
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1104

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 11, Anmerkung 2
2. A) Müllereierzeugnisse aus den in der nachstehenden Übersicht genannten Getreidearten gehören zu Kapitel 11, wenn sie, in Gewichtshundertteilen ausgedrückt und auf die Trockenmasse bezogen, gleichzeitig Folgendes aufweisen: a) einen Stärkegehalt (bestimmt nach dem abgewandelten polarimetrischen Ewers-Verfahren), der höher ist als der in Spalte 2 angegebene Wert; b) einen Aschegehalt (abzüglich etwa zugesetzter Mineralstoffe), der gleich oder geringer ist als der in Spalte 3 angegebene Wert. Erzeugnisse, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 2302. Jedoch gehören Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen, zu Position 1104. B) Waren, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu Kapitel 11 gehören, sind der Position 1101 oder 1102 zuzuweisen, wenn ihr Siebdurchgang (in Gewichtshundertteilen) durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite gemäß Spalte 4 oder 5 gleich oder größer ist als der jeweils bei den einzelnen Getreidearten angegebene Wert. Im anderen Falle sind sie der Position 1103 oder 1104 zuzuweisen. Art des Getreides | Stärkegehalt | Aschegehalt | Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von | | | 315 Mikrometern | 500 Mikrometern (1) | (2) | (3) | (4) | (5) Weizen und Roggen | 45 % | 2,5 % | 80 % | — Gerste | 45 % | 3 % | 80 % | — Hafer | 45 % | 5 % | 80 % | — Mais und Körner-Sorghum | 45 % | 2 % | — | 90 % Reis | 45 % | 1,6 % | 80 % | — Buchweizen | 45 % | 4 % | 80 % | — Andere Getreidearten | 45 % | 2 % | 50 % | —
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 11, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, wird folgender Zollsatz angewendet: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1104

Die 27 Warennummern der Position 1104 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19721104.12.10.00.0eingeführt · gequetscht
  2. 01.01.19721104.12.90.00.0eingeführt · als Flocken
  3. 01.01.19721104.19.10.00.0eingeführt · von Weizen
  4. 01.01.19721104.19.30.00.0eingeführt · von Roggen
  5. 01.01.19721104.19.50.00.0eingeführt · von Mais
  6. 01.01.20021104.19.61.00.0eingeführt · gequetscht
  7. 01.01.20021104.19.69.00.0eingeführt · als Flocken
  8. 01.01.19721104.19.91.00.0eingeführt · Reisflocken
  9. 01.01.19721104.19.99.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1995
  10. 01.01.20121104.22.40.00.0eingeführt · geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet (Grütze)
  11. 01.01.19721104.22.50.00.0eingeführt · perlförmig geschliffen
  12. 01.01.20121104.22.95.00.0eingeführt · andere
  13. 01.01.20121104.23.40.00.0eingeführt · geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet; perlförmig geschliffen
  14. 01.01.20121104.23.98.00.0eingeführt · andere
  15. 01.01.20121104.29.04.00.0eingeführt · geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet (Grütze)
  16. 01.01.20021104.29.05.00.0eingeführt · perlförmig geschliffen · zuletzt geändert 01.01.2012
  17. 01.01.20121104.29.08.00.0eingeführt · andere
  18. 01.01.20121104.29.17eingeführt · geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet · zuletzt geändert 01.07.2013
  19. 01.01.20061104.29.30eingeführt · perlförmig geschliffen · zuletzt geändert 01.01.2016
  20. 01.01.19951104.29.51.00.0eingeführt · von Weizen · zuletzt geändert 01.01.2002
  21. 01.01.19951104.29.55.00.0eingeführt · von Roggen · zuletzt geändert 01.01.2002
  22. 01.01.19951104.29.59.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2002
  23. 01.01.19951104.29.81.00.0eingeführt · von Weizen · zuletzt geändert 01.01.2002
  24. 01.01.19951104.29.85.00.0eingeführt · von Roggen · zuletzt geändert 01.01.2002
  25. 01.01.19951104.29.89.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2002
  26. 01.01.19721104.30.10.00.0eingeführt · von Weizen
  27. 01.01.19721104.30.90.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 1104

Welche Zolltarifnummer in Position 1104 gilt für Haferflocken?

Haferflocken gehören in die Zolltarifnummer 1104.12.90.00.0, weil sie als Flocken aus Hafer vorliegen. Gequetschter Hafer ist davon getrennt und fällt unter die Zolltarifnummer 1104.12.10.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

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