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Zolltarifnummer 1103.20.60.00.0 – Pellets aus Weizen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Die Zolltarifnummer erfasst Pellets aus Weizen, also Weizenerzeugnisse, die unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz von nicht mehr als 3 GHT Bindemittel zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert sind. Pellets aus Roggen oder Gerste gehören in die Warennummer 1103.20.25, Pellets aus Hafer, Mais oder Reis in die Zolltarifnummern 1103.20.30.00.0, 1103.20.40.00.0 und 1103.20.50.00.0. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte betreffen feines Getreidegranulat aus 100 % Weizenmehl als Katzenstreu, das durch Zugabe von Wasser, Trocknen, Pressen und Brechen pelletiert wird.

Typische Waren:Feines GetreidegranulatGetreidegranulat als KatzenstreuKatzenstreu aus Weizennachmehl

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1103.20.60.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelMüllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen
PositionGrobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide
1103.11 – 1103.19Grobgrieß und Feingrieß
UnterpositionPellets
Kombinierte Nomenklaturvon Roggen oder Gerste
Zolltarifnummervon Hafer
Zolltarifnummervon Mais
Zolltarifnummervon Reis
Zolltarifnummervon WeizenDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1103.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1103.20.608-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1103.20.60.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1103.20.60.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1103.20.60.00.0?

Kapitel 11 Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber … › 1103 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide
✓PelletsDie Ware muss durch unmittelbares Pressen oder durch Zusatz von nicht mehr als 3 GHT Bindemittel zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert sein.
✓von WeizenDie Pellets müssen aus Weizen bestehen. In den verbindlichen Zolltarifauskünften ist dies Weizenmehl (Weizennachmehl) mit 100 % Anteil.
1103.20.60.00.0Pellets aus Weizen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1103.20.60.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1103.20.60

ZolltarifnummerWortlaut
1103.20.60.00.0von Weizen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1103.20.60 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI22077/26-1DeutschlandAntragsangaben: feines Getreidegranulat aus 100 % Weizenmehl (Weizennachmehl) zur Verwendung als Katzenstreu. Die …15.06.2029
DEBTI17248/26-1DeutschlandAntragsangaben: Getreidegranulat aus 100 % Weizenmehl (Weizennachmehl) zur Verwendung als Katzenstreu. Die Pelletierung …07.05.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1103.20.60.00.0

€
1103.20.60.00.0Drittlandszoll175,00 EUR je t–––
1103.20.60.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll175,00 EUR je t + 50 %–––
1103.20.60.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll175,00 EUR je t + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.4306Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 175,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 40 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.2026153,12 EUR je t
Chile131,25 EUR je t
Neuseeland43,75 EUR je t

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1103.20.60.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1103.20.60.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 11, Anmerkung 2
2. A) Müllereierzeugnisse aus den in der nachstehenden Übersicht genannten Getreidearten gehören zu Kapitel 11, wenn sie, in Gewichtshundertteilen ausgedrückt und auf die Trockenmasse bezogen, gleichzeitig Folgendes aufweisen: a) einen Stärkegehalt (bestimmt nach dem abgewandelten polarimetrischen Ewers-Verfahren), der höher ist als der in Spalte 2 angegebene Wert; b) einen Aschegehalt (abzüglich etwa zugesetzter Mineralstoffe), der gleich oder geringer ist als der in Spalte 3 angegebene Wert. Erzeugnisse, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 2302. Jedoch gehören Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen, zu Position 1104. B) Waren, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu Kapitel 11 gehören, sind der Position 1101 oder 1102 zuzuweisen, wenn ihr Siebdurchgang (in Gewichtshundertteilen) durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite gemäß Spalte 4 oder 5 gleich oder größer ist als der jeweils bei den einzelnen Getreidearten angegebene Wert. Im anderen Falle sind sie der Position 1103 oder 1104 zuzuweisen. Art des Getreides | Stärkegehalt | Aschegehalt | Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von | | | 315 Mikrometern | 500 Mikrometern (1) | (2) | (3) | (4) | (5) Weizen und Roggen | 45 % | 2,5 % | 80 % | — Gerste | 45 % | 3 % | 80 % | — Hafer | 45 % | 5 % | 80 % …
Wortlaut · Kapitel 11, Anmerkung 3
3. Als Grobgrieß und Feingrieß im Sinne der Position 1103 gelten Erzeugnisse aus der Zerkleinerung von Getreidekörnern, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen: a) Erzeugnisse aus Mais müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen; b) Erzeugnisse aus anderen Getreidearten müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 1,25 mm hindurchgehen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1103.20.25 bis 1103.20.90Pellets: Siehe die Erläuterungen zu Position 1103 des HS, letzter Absatz.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 11 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1103.20.60

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.20021103.20.60neu eingeführt · „von Weizen“ · aus 9 Vorgängern
  2. 01.01.20021103.20.60.00.0neu eingeführt · „von Weizen“ · aus 9 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1103.20.60.00.0

Welcher Zusatzzoll gilt unter der Zolltarifnummer 1103.20.60.00.0 für Waren aus Russland?

Für Waren mit Ursprung Russland gilt unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt unter der Zolltarifnummer 1103.20.60.00.0 auch ein Zusatzzoll für Waren aus Belarus?

Ja, Waren mit Ursprung Belarus unterliegen unter dieser Zolltarifnummer dem Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur bei direkter oder indirekter Ausfuhr aus Russland oder Belarus (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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