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Zolltarifnummer 1104.19.61.00.0 – Gequetschte Gerstenkörner

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Gerstenkörner, die gequetscht sind und nicht als Flocken vorliegen. Gerstenkörner als Flocken gehören in die Zolltarifnummer 1104.19.69.00.0.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1104.19.61.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1104.19.61.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelMüllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen
PositionGetreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
Getreidekörner, gequetscht oder als Flocken
Unterpositionvon Hafer
Unterpositionvon anderem Getreide
Zolltarifnummervon Weizen
Zolltarifnummervon Roggen
Zolltarifnummervon Mais
von Gerste
ZolltarifnummergequetschtDiese Seite
Zolltarifnummerals Flocken
1104.22 – 1104.29Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet)
UnterpositionGetreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1104.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1104.19.618-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1104.19.61.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1104.19.61.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1104.19.61.00.0?

Kapitel 11 Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber … › 1104 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält …
✓Getreidekörner, gequetscht oder als FlockenDie Ware ist ein Getreidekorn, das gequetscht oder als Flocken vorliegt, kein Reis. Man erkennt das daran, dass die Körner gequetscht oder zu Flocken verarbeitet sind.
✓von anderem GetreideDie Ware besteht aus einer anderen Getreideart als Hafer. Man erkennt das an der Getreideart, aus der die Körner stammen.
✓von GersteDie Ware besteht aus Gerste. Man erkennt das an den Körnern, die von Gerste stammen.
✓gequetschtDie Gerstenkörner sind gequetscht und nicht zu Flocken verarbeitet. Man erkennt das daran, dass die Körner gequetscht vorliegen.
1104.19.61.00.0Gequetschte Gerstenkörner

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1104.19.61.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1104.19.61

ZolltarifnummerWortlaut
1104.19.61.00.0gequetscht

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1104.19.61 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1104.19.102Mischung aus Speisesaaten für Lebensmittel, bestimmt für die Bäckerei, zur Herstellung von Spezialbroten, als Dekoration oder Einschub, verpackt für den Verkauf in 6-kg-Säcken.
1104.19.691Mischung aus Lebensmittel-Flocken, bestimmt für die Bäckerei zur Herstellung von Spezialbroten, als Dekoration oder zur Inklusion, verpackt für den Einzelverkauf in einem 25-kg-Sack.
1104.19.501Rohe Maisflocken, in Flockenform, gewonnen durch Vermahlung des entkeimten, nicht gentechnisch veränderten Maiskorns (Zea mays). Gelbe Farbe und für Mais typischer Geschmack. Angeboten in Packungen …
1104.19.911Basmatireis, verarbeitet zu Flocken für den menschlichen Verzehr, verwendet zur Zubereitung von Porridge zum Frühstück mit Milch, Saft oder Quark oder zur Herstellung von Brot, Brötchen, Keksen …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1104.19.61.00.0

€
1104.19.61.00.0Drittlandszoll97,00 EUR je t–––
1104.19.61.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll97,00 EUR je t + 50 %–––
1104.19.61.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll97,00 EUR je t + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1955Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.6707Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 97,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 41 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202684,87 EUR je t
Chile48,50 EUR je t
Neuseeland24,25 EUR je t

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1104.19.61.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1104.19.61.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 11, Anmerkung 2
2. A) Müllereierzeugnisse aus den in der nachstehenden Übersicht genannten Getreidearten gehören zu Kapitel 11, wenn sie, in Gewichtshundertteilen ausgedrückt und auf die Trockenmasse bezogen, gleichzeitig Folgendes aufweisen: a) einen Stärkegehalt (bestimmt nach dem abgewandelten polarimetrischen Ewers-Verfahren), der höher ist als der in Spalte 2 angegebene Wert; b) einen Aschegehalt (abzüglich etwa zugesetzter Mineralstoffe), der gleich oder geringer ist als der in Spalte 3 angegebene Wert. Erzeugnisse, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 2302. Jedoch gehören Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen, zu Position 1104. B) Waren, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu Kapitel 11 gehören, sind der Position 1101 oder 1102 zuzuweisen, wenn ihr Siebdurchgang (in Gewichtshundertteilen) durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite gemäß Spalte 4 oder 5 gleich oder größer ist als der jeweils bei den einzelnen Getreidearten angegebene Wert. Im anderen Falle sind sie der Position 1103 oder 1104 zuzuweisen. Art des Getreides | Stärkegehalt | Aschegehalt | Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von | | | 315 Mikrometern | 500 Mikrometern (1) | (2) | (3) | (4) | (5) Weizen und Roggen | 45 % | 2,5 % | 80 % | — Gerste | 45 % | 3 % | 80 % | — Hafer | 45 % | 5 % | 80 % …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 11 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1104.19.61

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.20021104.19.61neu eingeführt · „gequetscht“ · aus 7 Vorgängern
  2. 01.01.20021104.19.61.00.0neu eingeführt · „gequetscht“ · aus 7 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1104.19.61.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf gequetschte Gerstenkörner aus Russland unter 1104.19.61.00.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 1104.19.61.00.0 ein Zusatzzoll.

Gibt es einen Zusatzzoll auf gequetschte Gerstenkörner aus Belarus unter 1104.19.61.00.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 1104.19.61.00.0 ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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