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Zolltarifnummer 1509.20.00.90.0 – Natives Olivenöl extra über 5 l

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst natives Olivenöl extra, das nicht in Behältnissen von 5 Liter oder weniger Inhalt abgefüllt ist. Gegenüber der Zolltarifnummer 1509.20.00.10.0, die Behältnisse von 5 Liter oder weniger erfasst, trennt sie die Füllmenge.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1509.20.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionOlivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
UnterpositionNatives Olivenöl extra
Zolltarifnummerin Behältnissen mit einem Inhalt von 5 Liter oder weniger
ZolltarifnummeranderesDiese Seite
UnterpositionNatives Olivenöl
Zolltarifnummerandere native Olivenöle
Unterpositionanderes

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1509.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1509.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1509.20.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1509.20.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1509.20.00.90.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1509 Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert …
✓Natives Olivenöl extraDie Ware ist natives Olivenöl extra: Sie wird direkt aus Oliven und ausschließlich durch mechanische Verfahren gewonnen und stammt nur aus der Verarbeitung von Oliven. Chemisch modifiziertes oder mit anderen Ölen gemischtes Olivenöl gehört nicht hierher, und die Gehalte an Fettsäuren und Sterinen müssen den Merkmalen des Anhangs I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 entsprechen.
✓anderesDie Ware ist in Behältnissen mit mehr als 5 Liter Inhalt abgefüllt. Die Füllmenge des Behältnisses entscheidet darüber, ob die Ware in diese Zolltarifnummer gehört.
1509.20.00.90.0Natives Olivenöl extra, über 5 Liter

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1509.20.00.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1509.20.00

ZolltarifnummerWortlaut
1509.20.00.10.0in Behältnissen mit einem Inhalt von 5 Liter oder weniger
1509.20.00.90.0anderesdiese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1509.20.00 eingereiht

19 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Spanien11
Griechenland8
vZTAWareGültig bis
ESBTI2025SOL1643SpanienNatives Olivenöl extra. Es wird direkt aus Oliven und ausschließlich durch mechanische Verfahren gewonnen; seine …11.12.2028
ESBTI2025SOL732SpanienFysieke beschrijving: Het product wordt gepresenteerd als extra vierge olijfolie in sprayvorm. Vrije zuurgraad …29.06.2028
GRBTIDEC-006/2025GriechenlandExtra Virgin Olivenöl, abgefüllt in Flaschen von 100 ml, 250 ml, 500 ml, 3 ltr und 5 ltr.03.02.2028
GRBTIDEC-001/2025GriechenlandNatives Olivenöl extra, abgefüllt in Flaschen von 100 ml, 250 ml, 500 ml, 3 ltr und 5 ltr.03.02.2028
GRBTIDEC-008/2025GriechenlandExtra Virgin Olivenöl, abgefüllt in Flaschen von 100 ml, 250 ml, 500 ml, 3 ltr und 5 ltr.03.02.2028
GRBTIDEC-007/2025GriechenlandExtra Virgin Olivenöl, abgefüllt in Flaschen von 100 ml, 250 ml, 500 ml, 3 ltr und 5 ltr.03.02.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1509.20.00.90.0

€
1509.20.00.90.0Drittlandszoll124,50 EUR je 100 kg–––
1509.20.00.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll124,50 EUR je 100 kg + 50 %–––
1509.20.00.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll124,50 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (6)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0206Türkei7,5 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1009Algerien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1166Jordanien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1186Libanon0,00 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.1948Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4032Tunesien0 %seit 01.01.2022

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 124,50 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 43 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Singapur und Neuseeland. Neu seit 2026: Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Türkei112,05 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1509.20.00.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 1509.20.00.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1509.20.00.90.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 15, Anmerkung 2
2. Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510).
Wortlaut · Kapitel 15, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Für die Zwecke der Unterposition 1509.30 hat natives Olivenöl einen in Ölsäure berechneten Gehalt an freien Säuren von nicht mehr als 2,0 g/100 g und kann anhand der im gemäß der Codex-Alimentarius-Norm 33-1981 angegebenen Merkmale von den anderen Kategorien nativen Olivenöls unterschieden werden.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 2
2. A. Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören nur Öle, die ausschließlich durch Verarbeitung von Oliven gewonnen wurden und die in Bezug auf den Gehalt an Fettsäuren und Sterinen die Merkmale gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 der Kommission (5)aufweisen. Ihr Vorhandensein kann mit den in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 der Kommission (25) genannten Verfahren Nr. 6 (COI/T.20/Doc. Nr. 33 (Bestimmung des Gehalts an Fettsäuremethylestern durch Gaschromatografie)) und Nr. 8 (COI/T.20/Doc. Nr. 26 (Bestimmung von Zusammensetzung und Gehalt an Sterolen, Triterpen-Dialkoholen und aliphatischen Alkoholen durch Kapillargaschromatographie)) bestimmt werden. Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören weder chemisch modifizierte (insbesondere wiederveresterte) Olivenöle noch Mischungen von Olivenöl mit anderen Ölen. Das Vorhandensein von wiederverestertem Olivenöl wird mit dem in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 genannten Verfahren Nr. 3 (COI/T.20/Doc. Nr. 23 (Bestimmung des prozentualen Gehalts an 2-Glycerinmonopalmitat)) nachgewiesen. B. Zu den Unterpositionen 1509.20.00, 1509.30.00 und 1509.40.00 gehören nur die unter den nachstehenden Nummern 1, 2 und 3 definierten Olivenöle, die ausschließlich durch mechanische oder sonstige physikalische Verfahren unter Bedingungen, die nicht zu einer Modifizierung der Öle führen, gewonnen …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1509.20.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 6.
  1. 01.01.20221509.20.00neu eingeführt · „Natives Olivenöl extra“ · aus 1509.10.00, aus 1509.10.20
  2. 01.01.20221509.20.00.10.0neu eingeführt · „in Behältnissen mit einem Inhalt von 5 Liter oder weniger“ · aus 1509.10.10, 1509.10.20, 1509.10.80
  3. 01.01.20221509.20.00.90.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 1509.10.10, 1509.10.20, 1509.10.80

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1509.20.00.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für natives Olivenöl extra unter 1509.20.00?

Natives Olivenöl extra in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 5 Liter gehört in 1509.20.00.90.0. Natives Olivenöl extra in Behältnissen mit einem Inhalt von 5 Liter oder weniger gehört in 1509.20.00.10.0.

Gilt für natives Olivenöl extra mit Ursprung Russland unter 1509.20.00.90.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 1509.20.00.90.0 ein Zusatzzoll.

Gehört Olivenöl, das mit Lösemitteln gewonnen wurde, in 1509.20.00.90.0?

Nein, Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist, gehört nach Kapitel 15, Anmerkung 2 nicht zur Position 1509. Es gehört in Position 1510.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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