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Zolltarifnummer 1509.90.00.90.0 – Olivenöl außer Behältnissen bis 5 l

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst wird Olivenöl, das kein natives Olivenöl ist, etwa raffiniertes Olivenöl, und das nicht in Behältnissen mit einem Inhalt von 5 Liter oder weniger angeboten wird. Olivenöl in Behältnissen mit einem Inhalt von 5 Liter oder weniger gehört in die Zolltarifnummer 1509.90.00.10.0.

Typische Waren:Raffiniertes OlivenölVerschnitte aus raffiniertem Olivenöl

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1509.90.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionOlivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
UnterpositionNatives Olivenöl extra
UnterpositionNatives Olivenöl
Zolltarifnummerandere native Olivenöle
Unterpositionanderes
Zolltarifnummerin Behältnissen mit einem Inhalt von 5 Liter oder weniger
ZolltarifnummeranderesDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1509.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1509.90.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1509.90.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1509.90.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1509.90.00.90.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1509 Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert …
✓anderesDas Öl darf kein natives Olivenöl sein. Raffiniertes Olivenöl gehört hierher, auch wenn es mit nicht behandeltem Olivenöl verschnitten ist.
✓anderesDas Öl ist nicht in Behältnissen mit einem Inhalt von 5 Liter oder weniger aufgemacht. Ist es so aufgemacht, gehört es in die andere Zolltarifnummer der Warennummer.
1509.90.00.90.0Olivenöl außer Behältnissen bis 5 Liter

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1509.90.00

ZolltarifnummerWortlaut
1509.90.00.10.0in Behältnissen mit einem Inhalt von 5 Liter oder weniger
1509.90.00.90.0anderesdiese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1509.90.00 eingereiht

9 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Spanien8
Deutschland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI840/26-1DeutschlandMischung aus raffiniertem und nativem Olivenöl. Es wurden Produktinformationen in Form einer Abbildung der …22.02.2029
ESBTI2026REN1474SpanienOlivenöl, Mischung aus raffiniertem Olivenöl und nativem Olivenöl, mit einem Säuregehalt von 1 Grad. Aufgemacht für den …28.09.2029
ESBTI2026SOL464SpanienOlivenöl, Mischung aus raffiniertem Olivenöl und nativem Olivenöl, mit einem als Ölsäure ausgedrückten Säuregehalt von …29.04.2029
ESBTI2025SOL1158SpanienPhysikalische Beschreibung: Olivenöl, Mischung aus nativem Olivenöl extra und raffiniertem Olivenöl, mit einem …03.09.2028
ESBTI2025SOL726SpanienPhysische Beschreibung: Öl, das raffinierte Olivenöle und native Olivenöle enthält, mit einem Säuregehalt ≤ 1. Es wird …29.06.2028
ESBTI2024SOL849SpanienÖl, das ausschließlich raffinierte Olivenöle und native Olivenöle enthält, mit einem Säuregehalt von 0,4°. Es wird in …17.11.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1509.90.00.90.0

€
1509.90.00.90.0Drittlandszoll134,60 EUR je 100 kg–––
1509.90.00.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll134,60 EUR je 100 kg + 50 %–––
1509.90.00.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll134,60 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1009Algerien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1948Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 134,60 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Neu seit 2026: Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Türkei127,87 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1509.90.00.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 1509.90.00.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1509.90.00.90.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 15, Anmerkung 2
2. Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510).
Wortlaut · Kapitel 15, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Für die Zwecke der Unterposition 1509.30 hat natives Olivenöl einen in Ölsäure berechneten Gehalt an freien Säuren von nicht mehr als 2,0 g/100 g und kann anhand der im gemäß der Codex-Alimentarius-Norm 33-1981 angegebenen Merkmale von den anderen Kategorien nativen Olivenöls unterschieden werden.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 2
2. A. Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören nur Öle, die ausschließlich durch Verarbeitung von Oliven gewonnen wurden und die in Bezug auf den Gehalt an Fettsäuren und Sterinen die Merkmale gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 der Kommission (5)aufweisen. Ihr Vorhandensein kann mit den in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 der Kommission (25) genannten Verfahren Nr. 6 (COI/T.20/Doc. Nr. 33 (Bestimmung des Gehalts an Fettsäuremethylestern durch Gaschromatografie)) und Nr. 8 (COI/T.20/Doc. Nr. 26 (Bestimmung von Zusammensetzung und Gehalt an Sterolen, Triterpen-Dialkoholen und aliphatischen Alkoholen durch Kapillargaschromatographie)) bestimmt werden. Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören weder chemisch modifizierte (insbesondere wiederveresterte) Olivenöle noch Mischungen von Olivenöl mit anderen Ölen. Das Vorhandensein von wiederverestertem Olivenöl wird mit dem in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 genannten Verfahren Nr. 3 (COI/T.20/Doc. Nr. 23 (Bestimmung des prozentualen Gehalts an 2-Glycerinmonopalmitat)) nachgewiesen. B. Zu den Unterpositionen 1509.20.00, 1509.30.00 und 1509.40.00 gehören nur die unter den nachstehenden Nummern 1, 2 und 3 definierten Olivenöle, die ausschließlich durch mechanische oder sonstige physikalische Verfahren unter Bedingungen, die nicht zu einer Modifizierung der Öle führen, gewonnen …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1509.90.00andere: Siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 C zu Kapitel 15. Hierher gehört nicht nur raffiniertes Olivenöl, sondern auch raffiniertes Olivenöl, das mit nicht behandeltem Olivenöl verschnitten ist.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1509.90.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.19721509.90.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.20171509.90.00Wortlaut geändert · „anderes“ · vorher „andere“
  3. 01.01.20171509.90.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1509.90.00
  4. 01.01.20171509.90.00.10.0neu eingeführt · „in Behältnissen mit einem Inhalt von 5 Liter oder weniger“ · aus 1509.90.00
  5. 01.01.20171509.90.00.90.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 1509.90.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1509.90.00.90.0

Gehört Olivenöl, das mit Lösemitteln aus Oliven gewonnen wurde, unter 1509.90.00.90.0?

Nein, Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist, gehört nicht zu Position 1509, sondern zu Position 1510. Für 1509.90.00.90.0 bedeutet das: Lösemittelöl fällt hier nicht hinein.

Gehört raffiniertes Olivenöl unter 1509.90.00.90.0?

Ja, raffiniertes Olivenöl gehört in die Warennummer 1509.90.00, auch wenn es mit nicht behandeltem Olivenöl verschnitten ist. Auf 1509.90.00.90.0 fällt es, sofern es nicht in Behältnissen mit einem Inhalt von 5 Liter oder weniger aufgemacht ist.

Welche Zolltarifnummer gilt für Olivenöl in Behältnissen bis 5 Liter unter 1509.90.00?

Olivenöl in Behältnissen mit einem Inhalt von 5 Liter oder weniger gehört in die Zolltarifnummer 1509.90.00.10.0. Die Zolltarifnummer 1509.90.00.90.0 gilt für Olivenöl, das nicht in solchen Behältnissen angeboten wird.

Gilt ein Zusatzzoll für Olivenöl unter 1509.90.00.90.0 mit Ursprung Russland?

Ja, für Olivenöl mit Ursprung Russland gilt unter 1509.90.00.90.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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